…vorgenommene Einbeziehung der rückgeforderten Arbeitslosenversicherungsbeiträge in Höhe von brutto EUR 1.042,99 und des Krankengeldes in Höhe von EUR 237,38 in die Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer. Weiters wird die "entsprechende" Berücksichtigung des Pendlerpauschales angezweifelt. Über die Berufung wurde erwogen: Rückvergütung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge: Nach…
…jenem Zeitraum nur steuerfreie Einkünfte gemäß § 3 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 bezogen habe, könnten die aus diesen Einkünften stammenden rückerstatteten Arbeitslosenversicherungsbeiträge ebenfalls nur steuerfrei sein. Da er überdies im Jahr 2007 nur steuerfreie Auslandseinkünfte gemäß § 3 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 bezogen…
…hingewiesen, dass dies nur bei einer freiwilligen Arbeitnehmerveranlagung und nicht bei einer Pflichtveranlagung der Fall sei. Nach einer Information des Unternehmens J.K. handelt es sich bei den streitgegenständlichen Bezügen um die Rückzahlung von Arbeitslosenversicherungsbeiträgen, da auf Grund des VwGH-Erkenntnisses vom 20.12.2006…
…üblichen Lohnsteuersatz. Mit Berufungsvorentscheidung vom 3. April 2008 wies das Finanzamt die Berufung mit folgender Begründung als unbegründet ab: "Hinsichtlich der Abweichung gegenüber Ihrer Erklärung wird auf die diesbezügliche (telefonische) Besprechung verwiesen. Die von Ihnen im Jahre 2007 erhaltenen rückbezahlten Arbeitslosenversicherungsbeiträge stellen gem. § 69 Abs…
…Betrag von der Krankenkasse nie erhalten habe. Die im Zuge des Berufungsverfahrens von der Finanzbehörde angestellten Ermittlungen ergaben, dass es sich bei der strittigen Zahlung um die Rückzahlung von Arbeitslosenversicherungsbeiträgen handelte, welche vom seinerzeitigen Arbeitgeber G-AG zu viel einbehalten worden waren und am 4…
5.3.2 Art der Berücksichtigung Rz 247: Der Abzug von Pflichtbeiträgen und Pensionskassenbeiträgen im obigen Sinne ist der Höhe nach nicht begrenzt. Der Abzug von Pflichtbeiträgen im Sinne der Rz 243 erfolgt idR durch den Arbeitgeber, ohne dass es eines Freibetragsbescheides bedarf (§ 62 Z…
5.5 Einzelne Betriebsausgaben 5.5.1 Beiträge zu betrieblichen Versicherungen 5.5.1.1 Pflichtbeiträge zu gesetzlichen Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherungen; Beiträge zur gesetzlichen Arbeitslosenversicherung 5.5.1.1.1 Pflichtversicherungsbeiträge iSd § 4 Abs. 4 Z 1 lit. a EStG 1988 im engeren Sinn…
…2009 brachte der Bw. vor, dass im Jahr 2007 auf Grund einer Gesetzesänderung zur Arbeitslosenversicherung eine Rückerstattung in Höhe von € 2009,25 durchgeführt worden sei. Dieser Rückerstattungsbetrag habe sich auf die einbehaltenen Arbeitslosenversicherungsbeiträge für sein 56. und 57. Lebensjahr bezogen. Der Betrag sei ihm…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw, vom 22. Juni 2006 gegen die Haftungs- und Abgabenbescheide des Finanzamtes Judenburg Liezen vom 9. Juni 2006 betreffend Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfe (DB) und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ) für die Jahre 2003 bis 2005…
3.3.5 Arbeitslosengeld, Notstandshilfe usw. (§ 3 Abs. 1 Z 5 EStG 1988) Rz 45: Steuerfrei sind das versicherungsmäßige Arbeitslosengeld und die Notstandshilfe nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, BGBl. Nr. 609/1977, oder an deren Stelle tretende Ersatzleistungen (zB Krankengeld während Arbeitslosigkeit, Weiterbildungsgeld bei Bildungskarenz und…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw, vom 10. August 2009 gegen die Bescheide des Finanzamtes Amstetten Melk Scheibbs über die Festsetzung des Dienstgeberbeitrages zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfe und die Festsetzung des Zuschlages zum Dienstgeberbeitrag vom 9. Juli 2009 für die Jahre…
40.9.4 Höhe der Beiträge Rz 1347: Die Prämie kann im Rahmen der Höchstbemessungsgrundlage nur für die tatsächlich gezahlten Beiträge in Anspruch genommen werden. Die Einschränkung, Einstellung (und auch die Wiederaufnahme) der Beitragsleistungen ist jederzeit für den Schluss der laufenden Versicherungsperiode zulässig. Es kommt…
5.3 Versicherungsbeiträge (§ 16 Abs. 1 Z 4 EStG 1988) 5.3.1 Verpflichtende und freiwillige Beiträge Rz 243: Unter § 16 Abs. 1 Z 4 EStG 1988 fallen jedenfalls Pflichtbeiträge an inländische gesetzliche Sozialversicherungsträger bzw. Einrichtungen, denen die Funktion eines inländischen gesetzlichen Sozialversicherungsträgers zukommt. Solchen…
5.2.3 Art der Berücksichtigung Rz 241: Werden Berufsförderungsbeiträge vom Arbeitgeber (von der pensionsauszahlenden Stelle) einbehalten und an die Interessensvertretung weitergeleitet, so hat eine Berücksichtigung bereits beim laufenden Lohnsteuerabzug unmittelbar durch den Arbeitgeber zu erfolgen. Werden derartige Beträge von einem aktiven Arbeitnehmer selbst bezahlt…
19.15 Berücksichtigung von Sozialversicherungsbeiträgen (§ 67 Abs. 12 EStG 1988) Rz 1119: Die auf mit einem festen Steuersatz zu versteuernden Bezüge entfallenden Beiträge im Sinne des § 62 Z 3 bis 5 EStG 1988, und zwar Pflichtbeiträge zu gesetzlichen Interessenvertretungen, vom Arbeitgeber einbehaltene Beiträge im Sinne…
3.3.4 Bezüge aus der gesetzlichen Sozialversicherung (§ 3 Abs. 1 Z 4 EStG 1988) 3.3.4.1 Bezüge aus der gesetzlichen Unfallversorgung Rz 39: Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversorgung oder aus einer ausländischen gesetzlichen Unfallversorgung, die einer inländischen gesetzlichen Unfallversorgung entspricht, sowie gleichartige…
…2010). Die Geltendmachung erfolgt via Arbeitgeber, der für diese anstelle des Lohnes ausbezahlte Mutterschaftsentschädigung auch Pflichtbeiträge (Alters-, Hinterbliebenen- und Invalidenvorsorge [AHV/IV] und Arbeitslosenversicherungsbeiträge) einzubehalten hat. Es ist somit auch für die Berechnung künftiger Renten zu berücksichtigen. Ist diese Mutterschaftsentschädigung steuerfrei iSd § 3 Abs. 1…
…vor, dass er von dieser Firma keine Bezüge erhalten habe. In der abweisenden Berufungsvorentscheidung vom 26.2.2009 führte das Finanzamt aus, dass es sich um die Rückzahlung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge handle. Im daraufhin gestellten Vorlageantrag brachte der Bw. nochmals vor, dass er im Jahr 2007…
…Zum anderen führt er aus, dass er für die vom Finanzamt als steuerpflichtigen Bezug behandelten, von der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse zurückgezahlten Arbeitslosenversicherungsbeiträgen in Höhe von 1.165,78 Euro bereits Lohnsteuer bezahlt habe. Weiters weist er darauf hin, dass er nur "ein Einkommen von 666 €…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des HJ.L., geb. xy, M.R., vom 19. Februar 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Klagenfurt, vertreten durch ADir Barbara Kropfitsch, vom 8. Februar 2010 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2009 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen…