…teils leistungsorientierten Veranlagungs- und Risikogemeinschaft (Rz 1286). Rz 1281: Die Abzugsfähigkeit der Beiträge als Betriebsausgaben im Rahmen des § 4 Abs. 4 Z 2 EStG 1988 ist unabhängig davon gegeben, welcher Gemeinschaft die Anwartschaftsberechtigten angehören oder ob eine belegschaftsorientierte oder personenbezogene Mischung der beiden Systeme erfolgt.
…keine andere Möglichkeit als die Inanspruchnahme der Pensionsabfindung eingeräumt sei. Wenn kein Zwang zur Pensionsabfindung bestehe, sondern der Anwartschaftsberechtigte seine freie Wahl zwischen mehreren Ansprüchen treffe, diesem also im Rahmen einer obligatio alternativa ein Wahlrecht eingeräumt werde, liege keine Abfindung vor. In seiner Beschwerde brachte…
…entnommen. Die Regelungen über die Arten von Begünstigungen wurden nach der Totalrevision im Art 552 II § 3 ff PGR normiert. Sowohl nach dem TruG als nach dem PSG ist der Bf als Anwartschaftsberechtigter hinsichtlich der Zuwendung, die nicht vor Vollendung des 30. Lebensjahres erfolgen darf…
… 6 Abs. 2 Z 1 und 2 KStG 1988 nicht decken muss (siehe Rz 1290). Im Gegensatz zu Anwartschaftsberechtigten gegenüber Pensionskassen können dies neben aktiven Arbeitnehmern auch ehemalige Arbeitnehmer sein. Die 10%-Grenze ist gegenüber jener bei den Pensionskassenbeiträgen eigenständig. Für denselben Arbeitnehmer können beide…
…wenn vorher Pensionsauszahlungen (zB Abfindungen von Anwartschaftsrechten) geleistet werden. Ob die Auszahlungsbeträge den Pensions- bzw. Anwartschaftsberechtigten bar ausgezahlt werden oder zu ihren Gunsten an einen Dritten (zB an eine Pensionskasse) gezahlt werden, kann hierbei keinen Unterschied machen; in beiden Fällen tritt nämlich ein steuerlicher Einkünftezufluss …
…Überschreiten der Grenze ist unbeachtlich, wenn es auf eine Verminderung des Arbeitslohnes aus wirtschaftlich beachtlichen Gründen in den letzten Aktivitätsjahren zurückzuführen ist. cc) Bei beitragsorientierten Zusagen dürfen die Beiträge 10% der Lohn- und Gehaltsumme der Anwartschaftsberechtigten nicht übersteigen. dd) Lit. cc gilt auch für leistungsorientierte…
…5.5.2.1.10 Begrenzung mit 10% der Lohn- und Gehaltssumme Rz 1287: Die in Rz 1276 mit Ausnahme der in Rz 1283 und 1284 genannten Pensionskassenbeiträge des Arbeitgebers sind insoweit abzugsfähig, als der Jahresaufwand 10% der Lohn- und Gehaltssumme der Anwartschaftsberechtigten (§ 5 Abs…
…nach dem Stichtag 31.12.2011 in Rechtsnachfolge den Status eines Leistungsberechtigten erlangt haben, weil der zum 31.12.2011 unter § 48b PKG fallende Leistungs- oder Anwartschaftsberechtigte im Jahr 2012 verstorben ist, sind ebenfalls vom Anwendungsbereich des § 48b PKG erfasst. Die für diese "neuen" Hinterbliebenen…
… 7 Abs. 1 der Satzung habe wie folgt gelautet: "Bei Beendigung der ordentlichen Mitgliedschaft vor Eintritt des Leistungsfalles haben die AWB (= Anwartschaftsberechtigten) binnen sechs Wochen dem Ausschuss mitzuteilen, ob das auf dem Pensionskonto angesammelte Guthaben: ausbezahlt werden soll oder beitragsfrei bis zur Alterspension stehen…
…sondern sich gerade aufgrund der im Beschwerdefall vorliegenden kleinen, inhomogenen Gruppe von Anwartschaftsberechtigten erhebliche Abweichungen zwischen den beiden versicherungsmathematischen Methoden ergeben würden. Es sei außerdem so, dass zum 31.12.2015 in der betroffenen Gruppe von sieben Personen drei Personen bereits das Alter von 60…
…keine gemäß § 124b Z 53 EStG 1988 begünstigt zu besteuernde "Abfindung" vorliege, wenn dem Anwartschaftsberechtigten im Rahmen einer Wahlschuld im Sinne des § 906 ABGB ein freies Wahlrecht zwischen mehreren Ansprüchen eingeräumt sei und somit kein Zwang zur Inanspruchnahme der Pensionsabfindung bestehe. 2. In der dagegen…
…dass keine gemäß § 124b Z 53 EStG 1988 begünstigt zu besteuernde "Abfindung" vorliege, wenn dem Anwartschaftsberechtigten im Rahmen einer "obligatio alternativa" ein freies Wahlrecht zwischen mehreren Ansprüchen eingeräumt sei. 3. In der dagegen erhobenen Beschwerde wurde beantragt, die Höhe der in Ansatz gebrachten weiteren Bezüge…
…Gänze. Begründend wurde zusammengefasst ausgeführt, dass keine "Abfindung" vorliege, wenn dem Anwartschaftsberechtigten im Rahmen einer "obligatio alternativa" ein freies Wahlrecht zwischen mehreren Ansprüchen eingeräumt sei. 3. Dagegen erhob der steuerliche Vertreter Beschwerde. Die volle Besteuerung der Kapitalauszahlung widerspreche dem Gesetzestext und dem Willen des Gesetzgebers…
…ein mit folgender Begründung: "…. Dies ist meiner Meinung insofern nicht richtig, da weder ich oder ein anderer Erbberechtigter im Sinne des Pensionskassengesetzes Anwartschaftsberechtigter oder Leistungsberechtigter bin. Ich habe auch keinen Anspruch auf eine Abfindungszahlung oder eine Hinterbliebenenrente, die in irgendeiner Form aus diesem Grunde…
…nur mit Zustimmung des Familienbeirates erfolgen und zwar insbesondere dann, wenn der Zweck der Stiftung in Ermangelung von Begünstigten bzw. Anwartschaftsberechtigten oder in Ermangelung eines ausreichenden Stiftungsvermögens nicht mehr verwirklicht werden könne. Am 17.11.2014 beschloss der Stiftungsvorstand einstimmig die Auflösung der Bf. gem. …
…so führe dies zur Versagung einer begünstigten Besteuerung. Eine Abfindung eines Anspruches auf rentenmäßige Zahlung könne nicht vorliegen, wenn dem Anwartschaftsberechtigten das freie Wahlrecht zwischen einer Rente einerseits und dem Rentenbarwert andererseits eingeräumt sei. Die Begünstigung gemäß § 124b Z 53 EStG 1988 stelle darauf ab…
…steuerlich erfasst. Begründend wurde zusammengefasst ausgeführt, dass keine "Abfindung" vorliege, wenn dem Anwartschaftsberechtigten im Rahmen einer obligatio alternativa ein freies Wahlrecht zwischen mehreren Ansprüchen eingeräumt sei (Verweis auf VwGH 24.5.2012, 2009/15/0188). 3. Dagegen hat die steuerliche Vertretung Beschwerde erhoben. Der vom…
…Versteuerung nach § 67 Abs. 8 lit. a EStG 1988 weder beim Anwartschaftsberechtigten noch beim Leistungsberechtigten erfolgen kann. Die Barabfindung für zukünftige Maßnahmen ist daher als sonstiger Bezug nach § 67 Abs. 1 und 2 EStG 1988 zu versteuern. Werden keine Bezüge ausbezahlt (z.B. bei Beziehern…
…von § 124b Z 53 EStG 1988 ein Drittel als steuerfrei auszuscheiden und zwei Drittel der normalen Besteuerung zu unterziehen, und brachte unter Verweis auf die genannte Gesetzesstelle sowie auf Reiner/Reiner, Besteuerung von Pensionskassenabfindungen bei Wahlrecht des Anwartschaftsberechtigten, BFGjournal 1/2016, Seiten 27 ff, vor…
…Satz EStG 1988 setze voraus, dass den Anspruchsberechtigten keine andere Möglichkeit als die Inanspruchnahme der Pensionsabfindung eingeräumt sei. Wenn dem Anwartschaftsberechtigten hingegen ein Wahlrecht zwischen mehreren Ansprüchen eingeräumt werde ("obligatio alternativa"), liege keine "Abfindung" vor (Hinweis auf VwGH 24.5.2012, 2009/15/0188) und…