…€ 353.684,34 angewachsen. Daraus ergibt sich, dass für die Anwachsung des Aktivvermögens durch Hr. ***8*** zusammen € 2.298.383,28 an Gegenleistung zu erbringen ist. Im Verhältnis zum übrigen Aktivvermögen macht das Liegenschaftsvermögen 93,68 % aus. Somit sind von der Gesamtgegenleistung 93…
…und damit noch vor Abschluss des Konkurses stattgefunden habe. Auch der Kaufpreis sei in die Masse geflossen, sodass keine Zurechnung von Liegenschaftsvermögen durch Anwachsung bei der Bf vorgelegen habe. Der Übereignungsanspruch und somit die Grunderwerbsteuerschuld betr. die 415/789-Miteigentumsanteile sei mit dem Vertrag vom…
…1 Z 2 GrEStG 1987 unterliegt der Grunderwerbsteuer der Erwerb des Eigentums an einem inländischen Grundstück, wenn kein den Anspruch auf Übereignung begründendes Rechtsgeschäft vorausgegangen ist. Mit der Anwachsung gemäß § 14 Abs 1 Z 1 WEG 2002 erwirbt der überlebende Wohnungseigentumspartner das Eigentum am Anteil…
…beteiligt gewesen. Mit dessen Tod am 17.7.2011 sei die KG erloschen und der Bf das KG-Vermögen nach § 142 UGB "im Weg der Gesamtrechtsnachfolge" angewachsen. Die Anwachsung falle hinsichtlich der KG-Grundstücke unter den Tatbestand nach § 1 Abs. 1 Z 2 GrEStG. Gleichzeitig…
…Die Übergabe ist bereits zum 31. Dezember 2011 in allen bestehenden Rechten und Lasten erfolgt. Hinsichtlich der Übergabe des KG-Anteiles erfolgt dessen Anwachsung, die X-KG wird somit zur Einzelfirma. Dieser Anteil geht mit allen Rechten und Lasten über (Punkt V.) Sämtliche mit der…
…einen der Gesellschafter bewirkt die Beendigung der Gesellschaft. Das bisherige Gesamthandeigentum an der Gesellschaft wird dadurch Eigentum in der Hand des Übernehmers. Dies führt zu einer Gesamtrechtsnachfolge des Übernehmers im Wege der Anwachsung. Dies gilt auch für Liegenschaftseigentum, weshalb es in diesem Fall keines besonderen…
…einen der Gesellschafter bewirkt die Beendigung der Gesellschaft. Das bisherige Gesamthandeigentum an der Gesellschaft wird dadurch Eigentum in der Hand des Übernehmers. Dies führt zu einer Gesamtrechtsnachfolge des Übernehmers im Wege der Anwachsung. Dies gilt auch für Liegenschaftseigentum, weshalb es in diesem Fall keines besonderen…
…Begünstigung des § 37 Abs. 2 Z 1 EStG mangels Ablaufes der Behaltefrist nicht zur Anwendung kommen. Die "Anwachsung" infolge Ausscheidens der R-Bet&TreuhandGmbH per 31. Dezember 2001 liegt - vom Zeitpunkt der Veräußerung an gerechnet - zwar noch innerhalb der 7-Jahres-Frist des § 37 Abs…
…Nach Vorliegen einer abweisenden Berufungsvorentscheidung beantragte der Bw. die Vorlage seines Rechtsmittels zur Entscheidung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz. Über die Berufung wurde erwogen: Einziger Berufungspunkt ist die Behauptung, die Anwachsung nach § 142 UGB stelle keinen Erwerbsvorgang dar, weshalb für diesen gesellschaftsrechtlichen Vorgang keine Grunderwerbsteuer…
…14 Abs. 1 Z 1 WEG 2002 in der Fassung vor der Wohnrechtsnovelle 2006 (BGBI. I Nr. 124/2006) erwirbt der überlebende Eigentumspartner den halben Mindestanteil des Verstorbenen im Wege der Anwachsung gemäß § 14 Abs. 1 Z 1 WEG 2002 auch dann ex lege, wenn…
…bei der Übertragung der Anteile um nicht steuerbare Sacheinlagen von Gesellschaftern aus deren Privatvermögen handle. Das Vermögen der berufungswerbenden Gesellschaft sei als Folge dieser Sacheinlagen im Wege einer nicht umsatzsteuerbaren Anwachsung nach §142 HGB auf die KG übergegangen. Diese Schriftsätze wurden der Abgabenbehörde erster Instanz…
…betroffen sind, aufgrund der eintretenden Universalsukzession, die einen Übergang des bisherigen Gesamthandeigentums (betreffend Grundstücke, verkörpert durch die Eintragung des Eigentumsrechtes für die Gesellschaft im Eigentumsblatt des Grundbuches) in das Alleineigentum des übernehmenden Gesellschafters bewirkt (Anwachsung), nach ständiger Judikatur des VwGH den Erwerbstatbestand gemäß § 1 Abs…
…Anteilsvereinigung in der Unternehmen- und Beratungspraxis, Plott/Vaishor, RdW 2016/335) "Eine Anwachsung stellt im Sinne eines Größenschlusses faktisch die stärkste Form einer Vereinigung der Anteile am Gesellschaftsvermögen mit gleichzeitigem Ex-Iege-Übergang des Gesellschaftsvermögens dar. Die Begünstigungsvorschrift, die für den Erwerb von mindestens 95…
…Komplementär nicht zu, weil er schon bisher nicht am Vermögen der KG beteiligt war. Verfahrensgang: Mit Bescheid vom 1. Februar 2008 schrieb das Finanzamt aus dem Titel der Anwachsung gemäß § 142 UGB der GmbH Grunderwerbsteuer in Höhe von EUR 252.735,00 vor. Unter Anwendung…
…und übernimmt der verbleibende Gesellschafter das Unternehmen mit allen Aktiven und Passiven unter Ausschluss der Liquidation ( § 142 HGB ), so geht das Gesamthandeigentum am Gesellschaftsvermögen in das Alleineigentum des verbleibenden Gesellschafters im Wege der Anwachsung über, und der Vorgang ist, da er sich kraft Gesetzes vollzieht…
…€ festgesetzt. Entscheidungsgründe Zwischen der KBGmbH als austretende Gesellschafterin und der KBGmbH&CoKG (in der Folge kurz Bw. genannt) als verbleibende Gesellschafterin unter Beitritt der BGmbH&CoKG wurde am 3.5.2001 ein Gesellschafteraustrittsvertrag und Anwachsungsvereinbarung abgeschlossen. In dieser Urkunde heißt es auszugsweise wie folgt: …
…zumal Personenhandelsgesellschaften nach wie vor nicht als Einmanngesellschaften bestehen können, sondern die Existenz der Personengesellschaft im Falle der Vereinigung aller Anteile in der Hand eines Gesellschafters beendet wird (Anwachsung gemäß § 142 UGB). Selbst wenn man - wie offenbar die belangte Behörde - von einer Trennung des Gesellschaftsvermögens…
…einen der Gesellschafter bewirkt die Beendigung der Gesellschaft. Das bisherige Gesamthandeigentum an der Gesellschaft wird dadurch Eigentum in der Hand des Übernehmers. Dies führt zu einer Gesamtrechtsnachfolge des Übernehmers im Wege der Anwachsung. Dies gilt auch für Liegenschaftseigentum, weshalb es in diesem Fall keines besonderen…
…iHv € 250.000,00 an. Mit Antrag an das Firmenbuch vom 3. Dezember 2011 erklärte der Bf. nach Anwachsung des Gesellschaftsanteiles künftighin das Unternehmen gemäß § 142 UGB im nicht protokollierten Umfang als Einzelunternehmen fortzuführen und ersuchte um Löschung der GESELLSCHAFT. Mit Beschluss vom 15…
…die Eltern des Berufungsführers. Die Kommanditisten sind mit Wirkung vom 31.12.2003 aus der L-KEG ausgeschieden. Das Unternehmen wurde vom Berufungsführer im Wege der Anwachsung nach § 142 HGB unter Ausschluss der Liquidation mit allen Aktiven und Passiven übernommen. Bei diesem Unternehmen handelte es…