…Erkenntnis eingeräumten Berechtigung für den Revisionswerber ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß § 30a Abs 3 VwGG hat das Verwaltungsgericht über den Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung unverzüglich mit Beschluss zu entscheiden. Wie der VwGH wiederholt ausgesprochen hat, lässt sich aus der der Regelung des …
…ihm behauptete unverhältnismäßige Nachteil ergibt. Die Unverhältnismäßigkeit des Nachteils aus der Verpflichtung zu einer Geldleistung ist nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes schon im Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung durch zahlenmäßige Angaben über die gesamten wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers zu konkretisieren. Erst die ausreichende und…
…ihm behauptete unverhältnismäßige Nachteil ergibt. Die Unverhältnismäßigkeit des Nachteils aus der Verpflichtung zu einer Geldleistung ist nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes schon im Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung durch zahlenmäßige Angaben über die gesamten wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers zu konkretisieren. Erst die ausreichende und…
…Auf die Beschlüsse der Verwaltungsgerichte sind gemäß § 30 Abs. 5 VwGG die für ihre Erkenntnisse geltenden Bestimmungen dieses Paragraphen sinngemäß anzuwenden. Die Unverhältnismäßigkeit des Nachteils aus der Verpflichtung zu einer Geldleistung ist nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes schon im Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung…
…sondern hat mitgeteilt, dass der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung keine öffentlichen Interessen entgegenstehen. Auch dem Bundesfinanzgericht sind keine Umstände erkennbar, die ein Vorliegen derartiger zwingender öffentlicher Interessen indizierten, weshalb dem Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung stattzugeben war (VwGH 5.9.2005, AW 2005/14…
…6.8.2014, 2014/08/0012). Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist die Unverhältnismäßigkeit des Nachteils aus der Verpflichtung zu einer Geldleistung ebenfalls schon im Antrag auf Zuerkennung aufschiebender Wirkung durch zahlenmäßige Angaben über die gesamten wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers zu konkretisieren. Erst die ausreichende…
…0067). Der vorliegende Antrag, der weder eine Begründung noch Angaben zu den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Antragstellerin enthält, genügt den dargestellten Anforderungen nicht und ist die revisionswerbende Partei der sie treffenden Konkretisierungspflicht somit nicht hinreichend nachgekommen. Ein Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung ist ohne…
…23.8.2016, AW/7100011/2016). Die Unverhältnismäßigkeit des Nachteils aus der Verpflichtung zu einer Geldleistung ist nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes schon im Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung durch zahlenmäßige Angaben über die gesamten wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers zu konkretisieren. Erst die ausreichende…
…Abs. 2 VwGG genannten Voraussetzungen müssen gemeinsam vorliegen. Die Unverhältnismäßigkeit des Nachteils aus der Verpflichtung zu einer Geldleistung ist nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes schon im Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung durch zahlenmäßige Angaben über die gesamten wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers zu konkretisieren. Erst…
…ordentlichen Revision als auch im Falle einer außerordentlichen Revision bis zur Vorlage der Revision an den VwGH zur Entscheidung über einen Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung der Revision (oder einen Antrag auf Erlassung einstweiliger Anordnungen) zuständig und zur Entscheidung verpflichtet (VwGH 31.10.2019…
…2016). Um die vom Gesetzgeber geforderte Interessenabwägung vornehmen zu können, ist es erforderlich, dass der Revisionswerber schon in seinem Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung konkret darlegt, aus welchen tatsächlichen Umständen sich ein unverhältnismäßiger Nachteil ergibt. Dies erfordert eine nachvollziehbare Darlegung der konkreten wirtschaftlichen Situation…
…2 VwGG hat bis zur Vorlage der Revision das Verwaltungsgericht, ab Vorlage der Revision jedoch der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Revisionswerbers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung der berührten öffentlichen Interessen und Interessen anderer Parteien…
…Beurteilung, worin ein unverhältnismäßiger Nachteil für den Rw im Sinne des Gesetzes entstehen könnte, nicht erfolgen. Dem Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung war daher schon aus diesem Grund nicht Folge zu gegeben. Die Unzulässigkeit einer Revision gegen diesen Beschluss ergibt sich aus § 25a Abs…
…den Revisionswerber ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. ..." In vorliegendem Fall hat die Rw. Parallelbeschwerde an den Verfassungsgerichtshof erhoben und dort ebenfalls einen Antrag auf aufschiebende Wirkung gestellt. Der Verfassungsgerichtshof gab diesem Antrag mit Beschluss 12.1.2015, E 49/2015 keine Folge, da die Rw…
…15.2.2023 (Ra 2023/15/0005) zurückgewiesen wurde. Es ist somit weder ein Revisionsverfahren anhängig noch liegt ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Revisionsfrist vor. Ein Antrag auf aufschiebende Wirkung nach § 30 Abs 2 VwGG ist daher nicht zulässig.…
…Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung habe der Bf. in der Beschwerde gegen den Säumniszuschlagsbescheid jedoch nicht gestellt. In der gegen diesen Bescheid eingebrachten Beschwerde vom 11. Mai 2012 wird ausgeführt, richtig sei, dass in der Eingabe vom 4. April 2012 unter einem ein "Antrag…
…Bestimmungen dieses Bundesgesetzes überdies in Angelegenheiten der Beiträge an öffentliche Fonds oder an Körperschaften des öffentlichen Rechts, die nicht Gebietskörperschaften sind, soweit diese Beiträge durch Abgabenbehörden des Bundes zu erheben sind. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung gemäß § 22 Abs. 1 VwGVG ist festzustellen…
…nach dem Gesetzeswortlaut die Frist zum Antritt der Ersatzfreiheitsstrafe gehemmt, ohne dass ein weiterer Antrag auf aufschiebende Wirkung des Strafvollzuges gestellt werden müsste. Darüber und über das genaue Ausmaß der gemeinnützigen Leistungen wurde der Bf. von der Finanzstrafbehörde in der Aufforderung zum Strafantritt vom 05…
…Antrag auf aufschiebende Wirkung zurückgewiesen. Gegen diesen Bescheid wurde rechtzeitig Berufung erhoben. Über die Berufung wurde erwogen: I.) zu Spruchpunkt 1.: Gemäß § 212a Abs 1 erster Satz BAO ist die Einhebung einer Abgabe, deren Höhe unmittelbar oder mittelbar von der Erledigung einer Berufung abhängt, auf…
…gegen den Sicherstellungsauftrag begründet dessen Aufhebung beantrage (§ 18 Z 1 AbgEO). Der Bw. begründe daher seinen Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung mit § 18 Z 1 AbgEO und zusätzlich damit, dass der Sicherstellungsbescheid offenkundig klare Fehler enthalte, sodass mit einer Aufhebung des Bescheides durch die…