…keine Bedenken den Wareneinsatz mit 70% des Bruttoverkaufspreise anzusetzen. Siehe auch Rz 261 "Beschäftigungsbetrieb". Ansichtskartenverkauf Rz 255: Der Verkauf von Ansichtskarten durch Musik- und Gesangsvereine ist nur insoweit Bestandteil des unentbehrlichen Hilfsbetriebs (siehe Rz 151 bis 156), als er mit Kultur- und Brauchtumsdarbietungen (siehe Rz…
…27. Lebensjahr vollendet haben, so scheiden diese Leistungen aus der Steuerbefreiung aus. Auf Getränkeumsätze, Verkauf von Gebrauchsgegenständen, Ansichtskartenverkäufe und andere Hilfsgeschäfte, die nicht den begünstigten Leistungen zuzurechnen sind, kann die gegenständliche Steuerbefreiung keine Anwendung finden. Für diese Umsätze kommt auch nicht der ermäßigte Steuersatz gemäß …
…6 Abs. 1 Z 23 UStG) ausdrücklich auch die Getränkeumsätze, den Verkauf von Gebrauchsgegenständen und die Ansichtskartenverkäufe als Hilfsgeschäfte des Heimbetriebes an. Diesbezüglich sei auch auf die Definition von Hilfsgeschäften durch den UFS und den VwGH verwiesen. Laut UFS vom 10.6.2003, RV/3027…
…und nicht die Kultur- und Brauchtumspflege im Vordergrund steht. Sollte kein einheitlicher Betrieb vorliegen, sind die nicht begünstigten Auftritte als begünstigungsschädlicher Betrieb zu beurteilen. Siehe auch Rz 255 "Ansichtskartenverkauf" sowie Rz 302 "Tonträger und Bildträger". Für gesellige Veranstaltungen von Parteien iSd § 5 Z 12 lit…
…B. Getränkeumsätze, Verkauf von Gebrauchsgegenständen, Ansichtskartenverkauf und andere Hilfsgeschäfte sei der ermäßigte Steuersatz gem. der genannten Bestimmung nicht anzuwenden. Die Erlöse aus den Ausgangsrechnungen für Getränkeumsätze im Zusammenhang mit Festen und Veranstaltungen seien bisher ebenfalls durch die Bf. mit dem begünstigten Steuersatz versteuert worden. Da…
…bei den 10%igen und den 20%igen Hüttenumsätzen (1995: 18.000,-S beim 10%-Umsatz) zugerechnet worden, was einem SZ von 4% der dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegenden Hüttenumsätze (Küchenumsätze und Erlöse aus dem Ansichtskartenverkauf) bzw. 5% der erklärten 20%-Umsätze (Getränke- und Souvenirerlöse) entsprach…
…Lebensjahr vollendet haben, so scheiden diese aus der Steuerbefreiung aus. Rz 489: Auf Getränkeumsätze, Verkauf von Gebrauchsgegenständen, Ansichtskartenverkäufe und andere Hilfsgeschäfte, die nicht den begünstigten Leistungen zuzurechnen sind, kann die gegenständliche Steuerbefreiung keine Anwendung finden. Für diese Umsätze kommt daher auch nicht der ermäßigte Steuersatz…