7.1.10 Ganzjahres- und Halbjahres-AfA 7.1.10.1 Beginn der AfA Rz 3126: § 7 EStG 1988 geht von der grundsätzlichen Überlegung aus, dass der Zeitpunkt der Anschaffung oder Herstellung eines Wirtschaftsgutes mit dem Zeitpunkt seiner Inbetriebnahme zusammenfällt. Erfolgt die Inbetriebnahme zu einem…
…Anschaffungspreisminderungen sind abzusetzen (§ 203 Abs. 2 UGB). 6.4.1.2 Anschaffungszeitpunkt, Anschaffungszeitraum 6.4.1.2.1 Anschaffungszeitpunkt Rz 2166: Der Anschaffungszeitpunkt entspricht dem Zeitpunkt der Erlangung des wirtschaftlichen Eigentums. Das ist jener Zeitpunkt, zu dem die Möglichkeit, ein Wirtschaftsgut wirtschaftlich zu beherrschen und…
…Anschaffung eines Wirtschaftsgutes entfallen, stellen keine nachträglichen Anschaffungskosten dar. Soweit sie auf den Anschaffungszeitraum entfallen, erhöhen sie den Kaufpreis und sind sie zu aktivieren. 6.4.1.5.2 Anschaffungsnebenkosten Rz 2186: Dazu zählen zB: Abgaben auf Grund des Abschlusses des Rechtsgeschäftes beispielsweise: Grunderwerbsteuer, NoVA…
21.2.5 Ermittlung des Grundanteiles Rz 6447: Wird die AfA von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vom gemeinen Wert oder von den fiktiven Anschaffungskosten bemessen, ist der auf Grund und Boden entfallende Teil aus der Bemessungsgrundlage auszuscheiden. Dies gilt auch für Eigentumswohnungen (VwGH 13.12…
7.1.9 Nutzungsdauer 7.1.9.1 Allgemeines Rz 3113: Die AfA bemisst sich nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer des Wirtschaftsgutes. Darunter ist die Dauer der normalen technischen und wirtschaftlichen Nutzbarkeit zu verstehen (VwGH 20.11.1996, 92/13/0304). Die technische Nutzungsdauer wird durch…
7.5.3 Ganzjahres- und Halbjahres-AfA Rz 3191: Ist der entgeltlich erworbene Firmenwert (Praxiswert) länger als sechs Monate eines Wirtschaftsjahres im Anlagevermögen, so ist gemäß § 7 Abs. 2 EStG 1988 der gesamte auf ein Jahr entfallende Betrag abzusetzen, sonst die Hälfte. 7.5.4…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Dr. Rauschenberger Steuerberatungsgesellschaft m.b.H., gegen die Bescheide des Finanzamtes Leibnitz betreffend Umsatzsteuer für die Jahre 1996 und 1997 sowie Körperschaftsteuer für die Jahre 1996 bis 1998 entschieden: Der Berufung wird teilweise…
7 Absetzung für Abnutzung (§§ 7, 8 EStG 1988) 7.1 Allgemeine Grundsätze 7.1.1 Anwendungsbereich der allgemeinen Grundsätze Rz 3101: Die Vorschriften über die AfA gelten, soweit nicht gesetzlich etwas Anderes vorgesehen ist, für alle Einkunftsarten (VwGH 23.11.1994, 91/13/0111). Die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch StB, über die Beschwerde vom 5. Dezember 2014 gegen die Bescheide des ***FA*** (nunmehr FA) vom 31. Oktober 2014 betreffend Einkommensteuer 2009 und 2010 St.Nr. ***BF1StNr1…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerde der PE GmbH, vertreten durch Herrn RP, Adresse, Ort , StNr. 000/0000 und steuerlich vertreten durch die Mondsee-Treuhand Wiedlroither GmbH, Alfred-Jäger-Weg 4, 5310 Mondsee gegen den Bescheid des…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der A- GmbH, 0000 Wien, A-Straße 1, vertreten durch Dr. Heinz Wöber, 1150 Wien, Mariahilferstraße 209, vom 19. Februar 2008 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg, vertreten durch Mag. Thomas Zach, vom…
Mit dem 1. StabG 2012, BGBl. I Nr. 22/2012, wurde § 4 Abs. 3 EStG 1988 um folgende Sätze erweitert: Bei Zugehörigkeit zum Umlaufvermögen sind die Anschaffungs- und Herstellungskosten oder der Einlagewert von Gebäuden und Wirtschaftsgütern, die keinem regelmäßigen Wertverzehr unterliegen, erst bei Ausscheiden aus…
4.8.2 Anschaffungskosten im betrieblichen Bereich Rz 790: Nach § 27a Abs. 4 Z 2 EStG 1988 sind bei Kapitalanlagen und Derivaten, die einem der beiden besonderen Steuersätze (25% bzw. 27,5%) unterliegen, die Anschaffungskosten ohne Anschaffungsnebenkosten anzusetzen. Für im Betriebsvermögen gehaltene Kapitalanlagen und Derivate…
20.1.2 Verhältnis zu anderen Einkunftsarten Rz 6104: Einkünfte aus Kapitalvermögen liegen vor, wenn sie weder zu den betrieblichen Einkünften noch zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gehören. Zu beachten ist, dass auch bei Erfassung unter diesen Einkunftsarten die Besteuerung zu den besonderen Steuersätzen…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Erwin Luggauer und die weiteren Mitglieder Mag. Ingrid Freistück-Prodinger, Heinz Hengl und Horst Hoffmann im Beisein der Schriftführerin Orasch Claudia über die Berufung der A. KEG, 9... G, G-dorf 6, vertreten durch LBG Wirtschaftstreuhand…
15.7.2.4.6.4 Objektverknüpfung Rz 1135: Die enge Verzahnung von Beteiligungserwerb und dadurch mittelbar erworbenem Betrieb hat weiters zur Folge, dass im Falle des Vorliegens mehrerer (Teil-)Betriebe im Anschaffungszeitpunkt das spätere Ausscheiden eines dieser (Teil-)Betriebe (zB Veräußerung, Einbringung) ab dem…
4.5. Absehbarer Zeitraum 4.5.1. Betätigungen im Sinne des § 1 Abs. 2 Z 1 und 2 LVO Rz 86: Der Zeitraum, innerhalb dessen ein der positiven Steuererhebung aus der betroffenen Einkunftsart zugänglicher wirtschaftlicher Gesamtgewinn (Gesamtüberschuss) erwirtschaftet werden kann, muss absehbar sein, um die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter Mag.Dr. Thomas Leitner in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch WT Krebs Steuerberatungs-GmbH, Rochusgasse 4, 5020 Salzburg, über die Beschwerden vom 31. August 2022 gegen die Bescheide des Finanzamtes Österreich vom 7…
29.5.1.1.3 Pauschaler Ansatz der Anschaffungskosten 29.5.1.1.3.1 Allgemeines Rz 7725: Die Bemessungsgrundlage für den KESt-Abzug bei Realisierungsvorgängen im Zusammenhang mit Wirtschaftsgütern und Derivaten im Sinne des § 27 Abs. 3 und 4 EStG 1988 wird in § 27a…
…dem Abzugsverpflichteten bekannt gegeben werden: 1.das Anschaffungsdatum der Kryptowährung oder, wenn der Erwerb in zeitlicher Aufeinanderfolge erfolgt ist und der gleitende Durchschnittspreis anzuwenden ist, der Anschaffungszeitraum; 2.die Anschaffungskosten der betreffenden Kryptowährung, wobei diese unter Anwendung des gleitenden Durchschnittspreises zu ermitteln sind (siehe Rz…