…nicht erwähnt), jedoch sind die Auflage und bestimmte Änderungen von Spezialfonds einer Anzeigepflicht gemäß § 165 InvFG 2011 gegenüber der FMA unterworfen, weiters ist deren Vertrieb bewilligungspflichtig; zahlenmäßig beschränkter Anlegerkreis von maximal 10 Anteilinhabern, die der Verwaltungsgesellschaft bekannt sein müssen (§ 163 Abs. 1 InvFG 2011); diese…
…3 ImmoInvFG versteht man einen Immobilienfonds gemäß § 1 Abs. 1 ImmoInvFG, dessen Anteile nicht einem öffentlichen Anlegerkreis angeboten werden. Dabei dürfen die Anteilscheine nicht von mehr als zehn Anteilinhabern, die der Verwaltungsgesellschaft für Immobilien bekannt sein müssen und die keine natürliche Personen sind, gehalten werden…
…Jakom/Ehgartner EStG, 2025, § 2 Rz 152). Den beiden vorliegenden Angeboten ist zu entnehmen, dass ein Anlegerkreis angesprochen wird, der die Bereitschaft mitbringt, ein überdurchschnittlich hohes unternehmerisches Risiko zu tragen. Bei allen befragten Anlegern war das Motiv für die Beteiligung nur die Kapitalbeteiligung, nicht auch…
…S. 13], dass eine Beteiligung mit entsprechenden Chancen aber auch mit überdurchschnittlich hohen Risiken verbunden sei, weshalb sich das Beteiligungsangebot an einen Anlegerkreis mit der Bereitschaft, ein überdurchschnittlich hohes unternehmerisches Risiko voll mitzutragen, richte. Bevor auf die einzelnen Risiken hingewiesen wird, findet sich in der…
…das ausschließlich aus Vermögenswerten eines oder mehrerer Pläne besteht, die einzeln die Anforderungen der obigen Klauseln (a)(i)(A) und (a)(i)(B) erfüllen. Im Vergleich dazu ist bei österreichischen Aktiengesellschaften keine Beschränkung des Anlegerkreises vorgesehen. Hinsichtlich der Anteilsinhaber liegt keine Vergleichbarkeit des Beschwerdeführers mit…
…beteiligen. (Characteristics 2010, Participation in the Fund, S. 2). Der Anlegerkreis eines österreichischen PIF ist somit in § 23g Abs. 1 InvFG 1993 abschließend und enger definiert als jener des Beschwerdeführers, womit dieser nicht mit einem österreichischen Pensionsinvestmentfonds vergleichbar ist. Auszahlungsplan Nach § 23 g Abs. 2…
…sofern diese Kapitalerträge zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören bzw. die Voraussetzungen des § 2 erfüllt werden. § 1 Abs. 2 der gegenständlichen Gesetzesbestimmung trifft nach Ansicht des UFS keine Aussage zum Anlegerkreis, sondern legt fest, wann eine Förderung des Wohnbaus vorliegt (Art der Wertpapiere, Emittent, Emissionserlös…
…österreichischen Steuerrechtes Bd IIS 201). Für den konkreten Fall bedeutet das, dass eine Überprüfung dahingehend stattzufinden hat, ob die mit Effekten für einen privaten Anlegerkreis handelnde Erwerbsgesellschaft nur deshalb gegründet wurde, um Verlustzuweisungen zu konstruieren, die nicht möglich wären, wenn jeder Anleger für sich und…
3.1.2. Beschränkt steuerpflichtige natürliche Personen 3.1.2.1. Allgemeines Rz 270: Natürliche Personen, die im Inland weder ihren Wohnsitz noch den gewöhnlichen Aufenthalt haben, unterliegen der beschränkten Einkommensteuerpflicht gemäß § 1 Abs. 3 EStG 1988. Die Steuerpflicht umfasst die in § 98 EStG 1988…
2.14.7 Finanzierungsbereich (§ 6b Abs. 2, 3 und 4 KStG 1988) Rz 304: § 6b Abs. 2 KStG 1988 regelt die Investitionsmöglichkeiten von Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften im Finanzierungsbereich. Diese können ausschließlich in operative Unternehmen in der Frühphase (Rz 305 f) und Unternehmen in der Wachstumsphase (Rz 307…
2.1.3.3. Pensionsinvestmentfonds (§§ 168 bis 174 InvFG 2011) 2.1.3.3.1. Allgemeines Rz 60: Ein Pensionsinvestmentfonds ist ein aus bestimmten liquiden Finanzanlagen bestehendes Sondervermögen, das in gleiche, in Wertpapieren verkörperte Anteile zerfällt, im Miteigentum der Anteilinhaber steht und nach den Bestimmungen…
1.2. Regulatorischer Rahmen 1.2.1. Wertpapierinvestmentfonds Rz 5: Der regulatorische Rahmen für Investmentfonds im steuerlichen Sinn wird im Wesentlichen von zwei Gesetzen geprägt: dem InvFG 2011 und dem AIFMG. Das InvFG 2011 legt die Bedingungen fest, zu denen Organismen zur gemeinsamen Veranlagung in…
7.1.2. Private Equity Personengesellschaften 7.1.2.1. Österreichische Private Equity Personengesellschaften Rz 518: Ob die Umqualifikation einer österreichischen Personengesellschaft in einen AIF unmittelbare ertragsteuerliche Konsequenzen nach sich zieht, kann nicht allgemein gesagt werden; dies hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab…
Die Anleger sind ebenso wie die Vertriebspartner in ganz Österreich verteilt. Warum weiters über die Vertriebspartner, denen keine rechtliche Stellung in dem Firmengeflecht zukommt, eine Koordination erreicht werden könnte , wurde im Berufungsverfahren nicht dargelegt. Wenn somit ein Anleger von seinem Kündigungsrecht Gebrauch machen will, wird…
Beteiligen sich österreichische Anleger an einer deutschen GmbH&CoKG, die ausschließlich dadurch vermögensverwaltend tätig ist, dass sie das aufgebrachte Kapital in deutsche "Zielfonds" investiert, die ihrerseits ebenfalls in der Rechtsform von Personengesellschaften betrieben werden und die ihre Finanzmittel als Private Equity und Joint Venture Kapital…
3.4. Anteile von beschränkt steuerpflichtigen Körperschaften 3.4.1. Beschränkt steuerpflichtige Körperschaften der "ersten" Art 3.4.1.1. Allgemeines Rz 378: Körperschaften, die im Inland weder ihre Geschäftsleitung noch ihren Sitz haben, unterliegen mit den Einkünften iSd § 98 EStG 1988 der beschränkten Körperschaftsteuerpflicht…
2.3. Europäische Sonderformen eines AIF 2.3.1. Allgemeines Rz 126: Als Europäische Sonderformen eines AIF sind der Europäische Risikokapitalfonds, der Europäische Fonds für Soziales Unternehmertum und der European Long Term Investment Funds (ELTIF) zu nennen. 2.3.2. Europäischer Risikokapitalfonds 2.3.2…
Werden von einer österreichischen KG Anteile an offenen deutschen KGs erworben, die als Immobilienfonds und Mobilienfonds ausgestaltet sind, und wird die Anteilsanschaffung zu 1/3 aus Einlagen der österreichischen Kommanditisten und zu 2/3 aus Bankdarlehen finanziert, dann ist/sind die in Deutschland lukrierten Einkünfte…
7. Sonderthemen 7.1. Umqualifizierung von Kapital- und Personengesellschaften in AIF bzw. Investmentfonds 7.1.1. Private Equity Kapitalgesellschaften 7.1.1.1. Österreichische Private Equity Kapitalgesellschaften 7.1.1.1.1. Steuerliche Auswirkungen der Umqualifikation Rz 509: Die Ebene der Kapitalgesellschaft ist von der…
8.6.4.6 Art der Wertpapiere Rz 3406c: Für die Wertpapierdeckung kommen nur die in § 14 Abs. 7 Z 4 lit. a bis f EStG 1988 angeführten Wertpapiere in Betracht. Die Funktion der Wertpapiere iSd § 14 Abs. 7 Z 4 EStG 1988 liegt vor…