Kauft ein in Österreich ansässiger Investor im Rahmen seines Privatvermögens von einer griechischen Gesellschaft ein griechisches Sportflugzeug, um es sodann an eine andere griechische Gesellschaft zu vermieten, dann fallen die aus dieser Geschäftsgestaltung resultierenden Einkünfte nicht in die 3. Einkunftsart (Einkünfte aus Gewerbebetrieb), sondern in…
…danach sei ein Kauf erfolgt, da von einer weiteren Nutzung durch die Beschwerdeführerin ausgegangen worden sei. Ein Teilbetrag des Wertes sei durch den vorherigen Leasingaufwand bereits finanziert gewesen (günstiger Ankauf). Bei diesen Vorgängen sei niemals Vorsteuer geltend gemacht worden. Auch bei den Leasingaufwendungen sei gleichfalls…
…Betriebsvermögen der Bf. und konnte - mangels Gewinnermittlung gemäß § 5 EStG - jedenfalls auch nicht zum gewillkürten Betriebsvermögen bestimmt werden. Der zivilrechtliche Ankauf des streitgegenständlichen Kfz und dessen Bezahlung stellte daher keinen betrieblichen Vorgang im steuerlichen Sinne dar. Diese Vorgänge führten daher zu keiner Betriebsausgabe. Die Nichtanerkennung…
…In den gegen die Bescheide eingebrachten Beschwerden wurde ausgeführt, der Bf. habe im Zeitpunkt des Ankaufs des Wasserpfeifentabaks nicht gewusst und auch vernünftiger Weise nicht wissen können, dass ***A*** den Tabak in das Zollgebiet geschmuggelt habe. Vom Landesgericht für Strafsachen Linz sei er mit Urteil…
…erster Fahrzeugankauf gewesen. Der andere Geschäftszweig Gastronomie „C“ sei in den letzten Monaten ebenfalls heruntergefahren worden und werde noch dieses Frühjahr ganz stillgelegt. Der Fahrzeughandel sei als zukünftige Erwerbsquelle des Kommanditisten vorgesehen gewesen. Jetzt sei ihm für diesen Ankauf Erwerbsteuer vorgeschrieben worden, er dürfe sie…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch die Vorsitzende Mag. Eva Woracsek und die weiteren Mitglieder Mag. Renate Schohaj, Gregor Ableidinger, Kammer für Arbeiter und Angestellte für Niederösterreich und Dr. Franz Kandlhofer, Wirtschaftskammer Niederösterreich, im Beisein der Schriftführerin Isabella Preisinger über die Berufungen der Bw., gegen…
Dem in diesem Zusammenhang vorgetragenem Vorbringen, wonach der Verkaufspreis des Jahres 2004 in der Höhe von € 230.000 als Basis heranzuziehen sei und sich daraus eine Verzinsung von 8,5% ergebe, kann seitens des Berufungssenates nicht gefolgt werden. Vielmehr ist festzustellen, dass es sich…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Wien 6 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Robert Huber, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrat Dr. Georg Zarzi sowie die Laienbeisitzer Roland Kapaun und Mag. Christian Schmall als weitere Mitglieder des Senates in…
…keine Aussagen zu tätigen, er wolle vorerst mit einem Rechtsanwalt sprechen. In einem nach Vorhalt beantwortenden E-Mail, in welchem der Bf. den Ankauf von Zigaretten grundsätzlich zugibt, teilte dieser mit, dass er sich entschieden habe, zu den im zugesandten Fragebogen gestellten Fragen keine weiteren…
…als Finanzstrafbehörde erster Instanz im Zuge einer niederschriftlichen Einvernahme, sowie der amtlichen Ermittlungsergebnisse den Tatvorwurf als hinreichend begründet. Dem verfahrensgegenständlichen Bescheid liegt folgender Sachverhalt zu Grunde: Die Beschuldigte kaufte nach eigenen Angaben in 2 Anläufen von D. insgesamt 20 Stangen Zigaretten der Marke Memphis Blue…
…ausgehe, wobei er jedoch ausdrücklich in Abrede stelle, dass es bei diesen Telefonaten um Zigarettenschmuggel gegangen sei. Daraus den Ankauf von 900 Stangen Zigaretten abzuleiten, sei absurd. G. habe in dem beim Landesgericht Linz gegen ihn geführten Strafverfahren den Bf. als Abnehmer der geschmuggelten Zigaretten…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 6, Hofrat Dr. Georg Zarzi, in der Finanzstrafsache gegen Bf., vertreten durch Mag. Dr. Ralf Heinrich Höfler, Rechtsanwalt, 1090 Wien, Türkenstraße 25/11, wegen der Finanzvergehen der vorsätzlichen Abgabenhehlerei und Monopolhehlerei…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 6, Hofrat Dr. Georg Zarzi, in der Finanzstrafsache gegen Bf., vertreten durch Dr. Werner Goeritz, Rechtsanwalt, 1080 Wien, Laudongasse 20/2, wegen der Finanzvergehen der vorsätzlichen Abgabenhehlerei gemäß § 37 Abs. 1lit…
…wurde vorgebracht, dass das Zollamt keinerlei Feststellung dazu getroffen habe, wie die Zigaretten nach Österreich gekommen sind. Das Geständnis des Bf. beziehe sich nur auf den Ankauf von Zigaretten in Österreich. Wenn nicht feststehe, dass die Waren vorschriftswidrig nach Österreich gekommen seien, komme Art. 202…
…Menge sei aber deutlich überhöht. Die Behörde habe seine Angaben anlässlich der Vernehmung missverstanden bzw. habe sie sich mit den widersprüchlichen Angaben zu den verschiedenen Ankäufen nicht auseinandergesetzt. In weiterer Folge habe er vor Bescheiderlassung keine Gelegenheit zu einer Stellungnahme erhalten, sodass er keine Möglichkeit…
…Im Zuge einer Observation durch Bedienstete des Zollamtes Wien im Bereich W. am 9. März 2007 konnte der Beschwerdeführer beim Ankauf von insgesamt 9.200 Stück Zigaretten verschiedener Marken betreten werden, es wurde eine Tatbeschreibung aufgenommen und der Beschwerdeführer als Beschuldigter einvernommen. Gemäß § 83 Abs…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf., vom 17. Jänner 2008 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Wien vom 4. Jänner 2008, Zl. 100000/90510/2006-6, betreffend Eingangsabgaben und Nebengebühren entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 26…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 6, Hofrat Dr. Georg Zarzi, in der Finanzstrafsache gegen Bf., wegen der Finanzvergehen der Abgaben- und Monopolhehlerei gemäß §§ 37 Abs. Abs. 1 lit. a, 46 Abs. 1 lit. a des Finanzstrafgesetzes…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 6, Hofrat Dr. Georg Zarzi, in der Finanzstrafsache gegen Bf., wegen des Finanzvergehens der Abgaben- und Monopolhehlerei gemäß § 37 Abs. 1 lit. a und 46 Abs. 1 lit. a des Finanzstrafgesetzes…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 6, Hofrat Dr. Georg Zarzi, in der Finanzstrafsache gegen Bf., wegen des Finanzvergehens der Abgabenhehlerei gemäß § 37 Abs. 1 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 18…