…erbrachten Betreuungsleistung gezahlte "Entgelt" nicht einmal der Hälfte des Entgelts entspricht, das von einer (familienfremden) Tagesmutter für vergleichbare Betreuungsleistungen verlangt werden würde, sodass hier lediglich von einem "Anerkennungsbeitrag", wohl kaum aber von einer adäquaten "Gegenleistung", gesprochen werden kann. Zusätzlich mangelt es dem von der Bw…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw., vertreten durch StB., vom 17. Dezember 2001 gegen die Bescheide des Finanzamtes X. vom 5. Dezember 2001 betreffend Umsatzsteuer und Körperschaftsteuer 2000 entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben gegenüber der…
…Die Bf. bekomme einen monatlichen Anerkennungsbeitrag von 72,10 € und die tatsächlichen Fahrtkosten von derzeit 88.10 € erstattet. e)Schreiben des Fonds Soziales Wien (FSW) vom 2.5.2014 über die Bewilligung des Antrags auf Förderung der Leistung Berufsqualifizierung und Berufsintegration - nach § 10…
…§ 32 des NÖ Sozialhilfegesetzes betreut werde und vom Land Niederösterreich zur Zeit monatlich einen Anerkennungsbeitrag in der Höhe von € 70,90 erhalte. Die Caritas Behinderteneinrichtungen NÖ Süd bestätigte am 14.11.2014, dass für den Bf seit 15.7.2014 vom Amt der NÖ…
…entnehmen, an welchen Tagen und zu welchen Zeiten die Betreuung erfolgt sei und welcher Stundensatz vereinbart worden sei. Bei einer ganzjährigen Kinderbetreuung (jeweils von Montag bis Freitag) könne der Jahresbetrag von 2.300 € lediglich einen „Anerkennungsbeitrag“, wohl kaum aber eine adäquate „Gegenleistung“ darstellen. Außerdem…
…die Pflegerinnen regelmäßig wiedergekommen. Es sei daher der ausdrückliche Wunsch seiner Schwiegermutter, H.T., als gepflegte Person, diese Anerkennungsbeiträge für die besonders gute und ihrer Persönlichkeit angepasste Betreuung wie zB für Betreuung bei Spitalsambulanzbesuchen, Augenoperationen, etc.. Außerdem sei eine derartige Anerkennung im Pflegedienst etc. üblich…
…des Abs. 3 auch dann herangezogen werden, wenn sie von Dritten betreut werden. (5) Werden solche Hilfstätigkeiten erbracht, ist dem Asylwerber ein Anerkennungsbeitrag zu gewähren. Dieser Anerkennungsbeitrag gilt nicht als Entgelt im Sinne des § 49 Abs. 1 und 2 des Bundesgesetzes vom 9. September 1955…
…wird nicht zur Gänze aus öffentlichen Mitteln zur Sicherung des Lebensunterhaltes und des Wohnbedarfes getragen, weil er mit dem Pflegegeld und dem in der Beschäftigungstherapie ausbezahlten Anerkennungsbeitrag ("Taschengeld") dazu einen Beitrag leistet. Verfügt eine Person über einen Anspruch auf eine Leistung aus der gesetzlichen Sozialversicherung…
…wird nicht zur Gänze aus öffentlichen Mitteln zur Sicherung des Lebensunterhaltes und des Wohnbedarfes getragen, weil sie mit dem Pflegegeld und dem in der Beschäftigungstherapie ausbezahlten Anerkennungsbeitrag ("Taschengeld") dazu einen Beitrag leistet. Verfügt eine Person über einen Anspruch auf eine Leistung aus der gesetzlichen Sozialversicherung…
…der NÖ Landesregierung übernimmt das Land NÖ sowohl die Kosten der Unterbringung als auch der Betreuung tagsüber. Für seine Tätigkeit i.R. der Betreuung tagsüber erhält der Bf. einen "Anerkennungsbeitrag" i.H. von € 79,90 monatlich. Dieser wird der Caritas, dem Träger der Betreuungseinrichtung…
…7. August 2005. Ergänzend bemerkte der Bw. noch, dass mit dem Anerkennungsbeitrag, den Zivildiener erhalten, nicht annähernd das Auslangen gefunden werden könne. Diese Verpflichtung des männlichen Staatsbürgers stelle für jede Familie eine zusätzliche Belastung dar. Über die Berufung wurde erwogen: Anspruch auf Familienbeihilfe haben gemäß …
…Die Bw. sei 2002 besonders schwer von der Hochwasserkatastrophe betroffen gewesen. Ihr Wohnhaus sei fast bis zum ersten Stock unter Wasser gestanden (Hinweis auf beiliegende Fotos) und die Versicherung habe lediglich Anerkennungsbeiträge zur Beseitigung der Schäden geleistet. Sie habe daher erhebliche finanzielle Schwierigkeiten gehabt, der…
…meine Tochter zusammensetzen mit der Begründung abgelehnt, dass die Pflege durch die Angehörigen keine absetzbaren außergewöhnlichen Belastungen darstellen. Da es sich hierbei um Aufwandersätze für entstandenen Fahrtkosten von insgesamt 2.298,33 € und um einen Anerkennungsbetrag von 200 € für R. sowie für J…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. A in der Beschwerdesache des B, C, xxxx D, über die Beschwerde vom 22.2.2017 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt D vom 7.2.2017 betreffend Einkommensteuer 2015 zu Recht erkannt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache des Bf, über die Beschwerde vom 9.12.2015 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt vom 25.11.2015, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2014 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß…
Conrad von Hötzendorf-Str. 14-18 8010 Graz www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache X, Adr gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 30. 4. 2013, betreffend Einkommensteuer 2011, StNr…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache Bf., Adr.Bf., über die Beschwerde vom 12. Oktober 2017 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Wien 3/6/7/11/15 Schwechat Gerasdorf vom 28. September 2017, betreffend Einkommensteuer…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Gerald Daniaux über die Beschwerde der a, gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt Bregenz vom 29. Jänner 2015, betreffend Einkommensteuer 2011 bis 2013 (Arbeitnehmerveranlagung) zu Recht erkannt: Die angefochtenen Bescheide werden abgeändert. Die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Walter Aiglsdorfer in der Beschwerdesache Bf, über die Beschwerde vom 25. November 2014 gegen den Bescheid des Finanzamtes vom 14. November 2014 (St.Nr.: xxx), betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2013 zu Recht erkannt: Der angefochtene…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin X in der Beschwerdesache Y gegen den Bescheid des FA L vom 09.05.2012, betreffend Einkommensteuer 2011 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs…