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UFSL RV/1415-L/02Steuerschuld aufgrund einer Rechnung über nicht gelieferten Gegenstand
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.03.2004Teil 1/2

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der HBG, vertreten durch Hermann Vales, gegen die Bescheide des Finanzamtes Linz vom 10. August 2001 betreffend Umsatzsteuer für die Jahre 1994, 1995 und 1999 entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist…

UFSL RV/1415-L/02Steuerschuld aufgrund einer Rechnung über nicht gelieferten Gegenstand
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.03.2004Teil 2/2

Finanzverwaltung liegt aufgrund des überhöhten ausfakturierten Kaufpreises laut Rechnung keine Übereinstimmung zwischen der gelieferten und in der Rechnung gewählten Bezeichnung des Liefergegenstandes vor (Haftungsbescheid Seite 2). Der VwGH hat bereits zur Frage des unberechtigten Steuerausweises im Erkenntnis 99/14/0062 vom 22.2.2000 Stellung…

UStR 2000 Rz 342–3453. Lieferung (§ 3 UStG 1994)
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

3. Lieferung (§ 3 UStG 1994) 3.1. Begriff der Lieferung 3.1.1. Liefergegenstand Rz 342: Eine Lieferung liegt vor, wenn der Unternehmer jemand anderen befähigt, im eigenen Namen über einen Gegenstand zu verfügen. Gegenstände sind körperliche Sachen oder andere Wirtschaftsgüter, die nach der Verkehrsauffassung…

UStR 2000 Rz 466–4673.9. Beförderungs- und Versendungslieferung aus dem Drittland
geltende FassungRichtlinien18.11.2010

3.9. Beförderungs- und Versendungslieferung aus dem DrittlandsgebietDrittland Rz 466: § 3 Abs. 9 UStG 1994 regelt den Lieferort in den Fällen, in denen der Gegenstand der Lieferung bei der Beförderung oder Versendung aus dem Drittlandsgebiet in das Inland gelangt und der Lieferer oder sein Beauftragter…

UStR 2000 Rz 446–4493.8. Beförderungs- und Versendungslieferung
geltende FassungRichtlinien16.11.2018

3.8. Beförderungs- und Versendungslieferung 3.8.1. Allgemeines Rz 446: Wird der Gegenstand einer Lieferung durch den Lieferer oder den Abnehmer befördert oder versendet, so gilt die Lieferung dort als ausgeführt, wo die Beförderung oder Versendung beginnt. Rz 447: Unter Beförderung ist ein Gütertransport…

UZK-IAUnterabschnitt 4 Förmlichkeiten bei der Bestimmungszollstelle
geltende FassungRichtlinien14.06.2017

Unterabschnitt 4 Förmlichkeiten bei der Bestimmungszollstelle Artikel 306 Gestellung von in den Unionsversand übergeführten Waren bei der Bestimmungszollstelle (Artikel 226 Absatz 3 Buchstabe a und Artikel 227 Absatz 2 Buchstabe a des Zollkodex) (1) Wenn in ein Unionsversandverfahren übergeführte Waren bei der Bestimmungszollstelle eintreffen, ist…

UZKAbschnitt 2 Gestellung, Entladung und Beschau der Waren
geltende FassungRichtlinien01.01.2020

Abschnitt 2 Gestellung, Entladung und Beschau der Waren Artikel 139 Gestellung der Waren (1) Die in das Zollgebiet der Union verbrachten Waren sind bei ihrer Ankunft bei der bezeichneten Zollstelle oder an einem anderen von den Zollbehörden bezeichneten oder zugelassenen Ort oder in der Freizone…

UZK-IAArtikel 232 Zentrale Zollabwicklung mit mehr als einer Zollbehörde
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 232 Zentrale Zollabwicklung mit mehr als einer Zollbehörde (Artikel 179 des Zollkodex) (1) Die Überwachungszollstelle übermittelt der Gestellungszollstelle: a)jede Änderung oder Ungültigerklärung der Zollanmeldung nach der Überlassung der Waren; b)in den Fällen, in denen eine ergänzende Anmeldung abgegeben wurde, diese Anmeldung und…

UStR 2000 Rz 3915103a.2. Leistungsempfänger im Falle der unfreien Versendung
geltende FassungRichtlinien16.11.2018

103a.2. Leistungsempfänger im Falle der unfreien Versendung Rz 3915a: Aus Vereinfachungsgründen sieht Art. 3a Abs. 2 UStG 1994 für innergemeinschaftliche Beförderungen vor, dass im Falle einer unfreien Versendung (§ 12 Abs. 2 Z 3 UStG 1994) die Beförderung als für das Unternehmen des Empfängers der…

ZK-22600. Einführung und Anwendungsbereich
geltende FassungRichtlinien27.01.2017

0. Einführung und Anwendungsbereich Die Arbeitsrichtlinie Versand befasst sich mit dem Unionsversandverfahren, das Versandverfahren gemäß dem Zollübereinkommen über den internationalen Warentransport mit Carnet TIR (TIR-Übereinkommen), die Versandverfahren mit Formular 302 und Versand im Postverkehr auf Grundlage des mit 1. Mai 2016 anwendbaren Zollkodex der…

UZK-IAArtikel 315 Förmlichkeiten für im Unionsversandverfahren beförderte und bei einem zugelassenen Empfänger eingehende Waren
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 315 Förmlichkeiten für im Unionsversandverfahren beförderte und bei einem zugelassenen Empfänger eingehende Waren (Artikel 233 Absatz 4 Buchstabe b des Zollkodex) (1) Treffen die Waren an einem in der Bewilligung gemäß Artikel 233 Absatz 4 Buchstabe b des Zollkodex zugelassenen Ort ein, hat der…

UStR 2000 Rz 421–4313.7. Verschaffung der Verfügungsmacht
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

3.7. Verschaffung der Verfügungsmacht 3.7.1. Allgemeines Rz 421: Ort der Lieferung ist dort, wo sich der Gegenstand zur Zeit der Verschaffung der Verfügungsmacht befindet (und nicht dort, wo die Verfügungsmacht verschafft wird). Bei körperlicher Übergabe ist das der Ort, an dem der…

ZK-22601. Unionsversandverfahren
geltende FassungRichtlinien27.01.2017

1. Unionsversandverfahren Gemeinschaftscharakter der Waren Grundsätzlich gilt für innerhalb der Europäischen Union versandte Waren, die sich nicht in einem (externen) Versandverfahren befinden, die Unionsfiktion des Art. 153 UZK. Das heißt, für alle im Zollgebiet der Union befindlichen Waren gilt die Vermutung, dass es sich um…

UStR 2000 Rz 450–4513.8.2. Reihengeschäfte (bis 31.12.2019)
geltende FassungRichtlinien30.11.2021

3.8.2. Reihengeschäfte (bis 31.12.2019) Rz 450: Zur Regelung für Reihengeschäfte ab 1.1.2020 siehe Rz 474g ff. Für Umsätze, die bis 31.12.2019 ausgeführt wurden, gilt Folgendes: Bei Umsatzgeschäften, die von mehreren Unternehmern über denselben Gegenstand abgeschlossen werden und…

UZK-IAArtikel 227 Abgabe einer Zollanmeldung vor der Gestellung der Waren
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 227 Abgabe einer Zollanmeldung vor der Gestellung der Waren Wird die Zollanmeldung im Einklang mit Artikel 171 des Zollkodex abgegeben, verarbeiten die Zollbehörden die Angaben, die vor der Gestellung der Waren, insbesondere für die Zwecke einer Risikoanalyse, vorgelegt wurden.

ZK-17705.4. Verfahrensabwicklung
geltende FassungRichtlinien19.09.2022

5.4. Verfahrensabwicklung 5.4.1. Pflichten des Bewilligungsinhabers Der Inhaber der Bewilligung zum Anschreibeverfahren muss nachstehende Anforderungen und Verpflichtungen im Rahmen der Abwicklung des Anschreibeverfahrens erfüllen: 5.4.1.1. Gestellungs-/Mitteilungspflicht Waren, die in den Betriebsstätten des Bewilligungsinhabers eingetroffen sind und in seinen…

MO-87001.2. Nämlichkeitsprinzip
geltende FassungRichtlinien01.01.2007

1.2. Nämlichkeitsprinzip Interventionserzeugnisse sind von anderen Erzeugnissen getrennt zu lagern und zu befördern, dass ihre Nämlichkeit festgestellt werden kann.

ZK-22601.11. Förmlichkeiten bei der Durchgangszollstelle
geltende FassungRichtlinien27.01.2017

1.11. Förmlichkeiten bei der Durchgangszollstelle Nach Art. 304 UZK-IA sind die Waren jeder Durchgangszollstelle unter Angabe der MRN der Versandanmeldung vorzuführen. Die Durchgangszollstelle erfasst den Grenzübergang der Waren anhand der Angaben zum Unionsversandverfahren, die sie von der Abgangszollstelle erhalten hat. Die Durchgangszollstelle unterrichtet…

ZK-2260Einleitung
geltende FassungRichtlinien27.01.2017

  Die Arbeitsrichtlinie ZK-2260 (Arbeitsrichtlinie Versand) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden. Bei…

UZKArtikel 171 Abgabe einer Zollanmeldung vor Gestellung der Waren
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 171 Abgabe einer Zollanmeldung vor Gestellung der Waren Eine Zollanmeldung kann vor der voraussichtlichen Gestellung der Waren abgegeben werden. Werden die Waren nicht innerhalb von 30 Tagen nach Abgabe der Zollanmeldung gestellt, so gilt die Zollanmeldung als nicht abgegeben.