5.9.24 Sportausübung Rz 386: Aufwendungen im Zusammenhang mit einer Sportausübung bzw. für die allgemeine körperliche Fitness sind als Aufwendungen der privaten Lebensführung grundsätzlich keine Werbungskosten, und zwar auch dann nicht, wenn der Sport während eines aufrechten Dienstverhältnisses und mit ausdrücklicher Billigung durch den…
6.1.1 Artisten Rz 398: 5% der Bemessungsgrundlage, höchstens 2.628 Euro jährlich. Als Artisten gelten ua. Auftretende bei Zirkusveranstaltungen und auf Showbühnen. Nicht als Artisten gelten ua. außerhalb von Show- und Zirkusveranstaltungen auftretende Turner, Tänzer, Amateur- und Profisportler.
…um die Vereinsmitglieder, liegt im Rahmen der Geschäftsführung eine begünstigungsschädliche eigennützige Zielsetzung des Vereines vor. Rz 132: Dies gilt auch für Sportvereine. Da nur die Ausübung des Amateursports förderungswürdig ist, darf die sportliche Betätigung zumindest nicht hinsichtlich des überwiegenden Teils der Personen, die zum Einsatz…
…der Verein im gesamten Prüfungszeitraum Boxveranstaltungen mit Beteiligung von Profiboxern durchgeführt habe und ab dem Jahr 2004 Boxtraining in der Art vergleichbar mit einem Fitnessstudio beworben und durchgeführt habe. Nach einer Kommentarmeinung sei nur der Amateursport förderungswürdig. Die Förderung des Berufssportes stehe der Gemeinnützigkeit entgegen…
…62). AKM-Untervertreter, Gewerbebetrieb (VwGH 22.4.1964, 2066/62). Altenheime, privater Unternehmer, Gewerbebetrieb. Anlageberater, gewerblich, sofern Selbständigkeit gegeben ist. Amateursportler, allenfalls Einkünfte aus sonstigen Leistungen gemäß § 29 EStG 1988, siehe auch LStR 2002 Rz 1005. Archivar, gewerblich, sofern Selbständigkeit gegeben ist. Astrologe, Gewerbebetrieb (VwGH…
…Regisseure, Kostümbildner, Berufs- und Amateursportler, sondern auch die mitwirkenden Trägerorganisationen von Orchestern und Theatern sowie gleichzustellende Showproduzenten und Produktionsgesellschaften, die sich gegenüber dem österreichischen Veranstalter zur Beteiligung an der inländischen Veranstaltung verpflichten. 1.3 Bemessungsgrundlage für die Abzugssteuer ist der Bruttobetrag der Einkünfte einschließlich aller…
…Sinne der Verordnung ist, bestimmt sich nach der Verkehrsauffassung. Dabei ist nicht entscheidend, ob die Tätigkeit haupt- oder nebenberuflich (Profi- oder Amateursportler) ausgeübt wird. Keine Sportler sind Personen, bei denen nicht die Erbringung einer sportlichen Leistung den materiellen Schwerpunkt ihrer Tätigkeit darstellt. Sie sind vom…
…unmittelbar der Förderung gemeinnütziger Zwecke, nämlich der Förderung des Fußballsports in Oberösterreich. Im Fall der Auflösung der Gesellschaft sei deren Vermögen zur Gänze gemeinnützigen amateursportlichen Zwecken in Oberösterreich zuzuführen. Aufgrund des Gesellschaftsvertrages sei die Gesellschaft als gemeinnützige Kapitalgesellschaft zu qualifizieren. Aus der Gesamtbetätigung ergebe sich…
…und Rehabilitation beschleunigt werden. Ob im Leistungs- und Spitzensport, im Amateursport oder im Bereich des Freizeitsports, ob eine Steigerung der sportlichen Leistung angestrebt wird oder ob einfach nur die Lebensqualität erhöht werden soll ‒ die Physikalische Gefässtherapie BEMER erhöht nachgewiesen die Leistungsfähigkeit. Im Sportbereich sorgt sie…
…gewerblich tätige Musiker, Artisten, Beleuchtungstechniker, Regisseure, Kostümbildner, Berufs- und Amateursportler sowie die mitwirkenden Trägerorganisationen von Orchestern und Theatern. Zwischen Künstler und Veranstalter tretende Unternehmen, die reine Managementaufgaben erfüllen, wie Künstleragenturen, sind hingegen keine Mitwirkenden an der inländischen Unterhaltungsdarbietung (VwGH 27.11.2003, 2000/15/0033…
…Artisten, Beleuchtungstechniker, Regisseure, Kostümbildner, Berufs- und Amateursportler, sowie auch die mitwirkenden Trägerorganisationen von Orchestern und Theatern oder anderen Unternehmen, weiters Konzertagenturgesellschaften und Showproduzenten, die sich gegenüber dem österreichischen Veranstalter im eigenen Namen verpflichtensofern sie an einer Unterhaltungsdarbietung mitwirken. Eine "Beteiligung" eines Unternehmens an der Unterhaltungsdarbietung…
…wenn man von seinen allfälligen Pflichten als Veranstalter (zB Abzugsteuer nach § 99 EStG 1988) absieht. Beispiel: Ein Leichtathletikverein, der im Wesentlichen aus Amateursportlern besteht, veranstaltet zeitweise auch Wettkämpfe, bei denen auch Profis zum Einsatz kommen. Rz 881: Im Bereich der Mannschaftsspielsportarten entstehen auch für die…
… das sind etwa Künstler, gewerblich tätige Musiker, Artisten (in § 98 Abs 1 Z 3 EStG 1988 ausdrücklich erwähnt), Beleuchtungstechniker, Regisseure, Kostümbildner, Berufs- und Amateursportler (vgl Marschner in Jakom EStG, 17. Aufl. (2024), § 98, II. Einkunftsarten iRd beschränkten Steuerpflicht Rz 70 mwN auf die Sichtweise der…
…gemeinnützigen Tätigkeit des Sportvereins stehe. Überdies sei Nutznießer der Vereinbarung im betreffenden Erkenntnis vom 18. März 2004 kein Amateursportverein gewesen. Nach der Judikatur des Europäischen Gerichtshofes sei bei der Beurteilung eines Sachverhaltes nicht nur auf formelle Belange Rücksicht zu nehmen, sondern auch der funktionale Hintergrund…
…Ermessensausübung trotz vorliegender Unbilligkeiten angesichts der lange verstrichenen Zeit bzw. der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse für den Haftungspflichtigen, abgesehen worden. Conclusio: Gegenständlich habe es sich bei den Gastspielern um Vergütungen (Aufwandspauschalen) für Amateursportler gehandelt, die nur unwesentlich über die gezahlte Aufwandserstattung hinausgegangen seien. Bei Sportlern…
…innerhalb der für die Einbringung der Berufung gegen den Haftungsbescheid offenstehenden Frist auch gegen den Bescheid über den Abgabenanspruch berufen. Der Bf. brachte vor, dass bei den Zuwendungen an die Amateursportler kein Beschäftigungsverhältnis vorgelegen sei, weshalb diese keine lohnsteuerpflichtigen Einkünfte erzielt hätten, sondern steuerfreie Reiseaufwandsentschädigungen…
… 49 dEStG, Anm. 530, mwN). Erfasst werden dabei sämtliche sportlichen Darbietungen, gleichgültig, ob sie durch Profi- oder Amateursportler erfolgen (vgl. Doralt/Toifl, EStG 14 , § 2 Tz 5/7; so auch die Ansicht der Finanzverwaltung lt. EStR 2000 Rz 4372). Mit dieser Definition ist aber das…
…Abtretung von Versicherungsansprüchen, Leihegebühr bei der Wertpapierleihe, Lösegeld aufgrund einer Erpressung, Schmiergelder, Entgelte für Amateursportler von Vereinen, Preise, Tätigkeit als Sachwalter für Angehörige). Diese Vielfalt an Einzelfällen wird von Rechtsprechung und Verwaltungspraxis dadurch zusammengefasst, indem ganz allgemein als "Leistung" iSv § 29 Z 3 EStG letztlich…
…Abtretung von Versicherungsansprüchen, Leihegebühr bei der Wertpapierleihe, Lösegeld aufgrund einer Erpressung, Schmiergelder, Entgelte für Amateursportler von Vereinen, Preise, Tätigkeit als Sachwalter für Angehörige). Diese Vielfalt an Einzelfällen wird von Rechtsprechung und Verwaltungspraxis dadurch zusammengefasst, indem ganz allgemein als "Leistung" iSv § 29 Z 3 EStG letztlich…
…Abtretung von Versicherungsansprüchen, Leihegebühr bei der Wertpapierleihe, Lösegeld aufgrund einer Erpressung, Schmiergelder, Entgelte für Amateursportler von Vereinen, Preise, Tätigkeit als Sachwalter für Angehörige). Diese Vielfalt an Einzelfällen wird von Rechtsprechung und Verwaltungspraxis dadurch zusammengefasst, indem ganz allgemein als "Leistung" iSv § 29 Z 3 EStG letztlich…