…dh. solchedie nicht gemäß den Vorgaben der RBV hergestellt oder nicht im Zusammenhang mit sehr geringen organischen Anteilen, zB Gleisschottereiner Baumaßnahme verfüllt wurden. Der Altlastenbeitrag für das Ablagern auf Deponien ist zukünftig ausschließlich im § 6 Abs. 4 AltlastensanierungsgesetzALSAG festgelegt und für die Höhe der Beitragspflicht…
… 1 Abs. 3 FinanzOnline-Erklärungsverordnung grundsätzlich elektronisch zu erfolgen. Dafür steht ab dem 28. April 2011 die Anwendung "Altlastenbeitrag Informationssystem Zoll" [Grafik] zur Verfügung. Der Zugang zu dieser Anwendung erfolgt für die Beitragsschuldner über FinanzOnline. (2) Ab dem Anmeldezeitraum 1. Quartal 2011 sind folgende…
§§ 20 Altlastensanierungsgesetz 20- Messeinrichtungen, Deponieausstattung Gemäß §§ 20 Altlastensanierungsgesetz 20 ALSAG hat derjenige, der Abfälle langfristig ablagert, mit Abfällen Geländeunebenheiten verfüllt, Geländeanpassungen vornimmt, Abfälle in geologische Strukturen einbringt oder zur langfristigen Ablagerung außerhalb des Bundesgebietes befördert, sich geeigneter Messeinrichtungen zur Feststellung der Masse der Abfälle zu…
…Wien, über die Beschwerde gegen die Bescheide I-VI des Zollamtes Wien, Zl: ***1*** vom 5. November 2018 betreffend Festsetzung der Altlastenbeiträge, und zwar mit Bescheid I gemäß § 201 Abs.1 und Abs.2 Z 3 BAO im Betrage von € 17.880,00, betreffend…
Anhang 1 Erlass zum Altlastensanierungsgesetz Zl. 32 3523/20-III/2/97 vom 2. Juli 1997, in der Fassung der Zl. 32 3523/38-III/2/97 vom 11. September 1997, Zl. 32 3523/1-III/2/99 vom 27. Jänner 1999, Zl. 32 3523…
…wird gemäß § 279 BAO teilweise Folge gegeben. Der Altlastenbeitrag wird für das zweite und dritte Kalendervierteljahr 2020 mit € 266.146,80 und der Säumniszuschlag mit € 5.322,94 festgesetzt. Im Übrigen wird die Beschwerde hinsichtlich dieser beiden Zeiträume als unbegründet abgewiesen. Die Abgabenfestsetzung…
…2022 gegen den Bescheid des Zollamtes Österreich vom 16. Februar 2022, Zl. ***1***, betreffend Altlastenbeitrag und Säumniszuschlag zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs…
…sowie der Schriftführerin zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird teilweise stattgegeben und das angefochtene Erkenntnis des Spruchsenates wie folgt abgeändert: Das nunmehr beim Zollamt Österreich als Finanzstrafbehörde gegen ***Bf1*** zur Strafnummer 2018 geführte Finanzstrafverfahren wegen des Verdachtes der grob fahrlässigen Verkürzung von Altlastenbeiträgen der GmbH…
…angemeldet und entrichtet. Die entstandenen Abgaben in der Höhe von insgesamt € 1.947.733,66 (Altlastenbeitrag und Säumniszinsen) wurden letztendlich auch durch das Zollamt Wien mittels Bescheid vom 28.12.2017 (Bescheid2) vorgeschrieben. Die Verantwortlichkeit zur Wahrnehmung der abgabenrechtlichen Angelegenheiten, insbesondere der gegenständlichen relevanten…
…jeweils vom 25.4.2019, Ra 2019/13/0004, und Ra 2019/ 13/0008) hat er ausdrücklich Folgendes festgehalten: "Eine Vorschrift, die kürzere Zwischenlagerungen dem Altlastenbeitrag unterwirft, existiert nicht. Dass eine solche Beitragspflicht - für den Fall ohnehin anderweitig sanktionierter Verstöße gegen Bewilligungserfordernisse, Anzeigepflichten oder Auflagen …
…16. Oktober 2013, ***600000/00000/21 und 22/2010***, betreffend Altlastenbeitrag sowie Verspätungszuschlag und Säumniszuschlag zu Recht erkannt: Den Beschwerden wird gemäß § 279 BAO Folge gegeben. Die angefochtenen Bescheide werden - ersatzlos - aufgehoben. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs…
…1010 Wien, über die Beschwerde gegen die Bescheide I-VI des Zollamtes Wien, ***1***, betreffend, Festsetzung der Altlastenbeiträge, und zwar mit Bescheid I gemäß § 201 Abs.1 und Abs.2 Z 3 BAO im Betrage von € 17.880,00, betreffend den, für die Kalendervierteljahre…
…Salzburg vom 16. Oktober 2013, ***600000/00000/20/2010***, betreffend Altlastenbeitrag und Verspätungszuschlag zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird - ersatzlos - aufgehoben. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes…
…BGBl Nr. 299/1989 idgF) iVm § 201 Abs. 1 und Abs. 2 Z 3 BAO, der Altlastenbeitrag betreffend den Zeitraum 3. Quartal 2014 für das Verfüllen von Geländeunebenheiten auf den Grundstücken Nr. xx, yy und zz, je KG B, für 544 to verfüllten Bodenaushub zum…
…damals vertreten durch RA, gegen den Bescheid der belangten Behörde Zollamt Eisenstadt Flughafen Wien vom 19.11.2014, Zl. zzz, betreffend Altlastenbeiträge, Säumniszuschläge und Verspätungszuschläge zu Recht erkannt: 1.) Im Spruch des angefochtenen Bescheides wird die Zitierung "§ 4 Abs. 3 ALSAG" geändert auf § 4 Z…
…2016, Zl. RV/4200165/2016, wurde die Entscheidung über die Beschwerden gegen die Bescheide betreffend die Festsetzung der Altlastenbeiträge gemäß § 271 Abs. 1 BAO bis zur Entscheidung im Feststellungsverfahren ausgesetzt. In einem der drei beantragten Feststellungsverfahren hat die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde mit Bescheid vom 31. August…
…belangten Behörde Zollamt Wien vom 01.03.2013, Zl. zzz, betreffend Altlastenbeitrag und Säumniszuschlag zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht…
…des Bundesfinanzgerichtes vom 19. Dezember 2016, Zl. RV/4200006/2016, wurde die Entscheidung über die Beschwerden gegen die Bescheide betreffend die Festsetzung der Altlastenbeiträge gemäß § 271 Abs. 1 BAO bis zur Entscheidung im Feststellungsverfahren ausgesetzt. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: Gemäß § 212a Abs. 1 BAO ist…
…X1, X2 und X3 der KG B. den Altlastenbeitrag für das 3. Quartal 1999 in der Höhe von € 126.014,69 fest. Gleichzeitig gelangten mit diesem Sammelbescheid Säumniszuschläge gemäß § 217 ff BAO im Ausmaß von € 2.520,29 zur Vorschreibung. Gegen diesen Bescheid…
…1 AlSAG unterliegt das Ablagern von Abfällen (§ 2 AISAG), wobei darunter auch das Verfüllen von Geländeunebenheiten oder das Vornehmen von Geländeanpassungen oder der Bergversatz zu verstehen sind, dem Altlastenbeitrag. Nach § 4 Z 3 AlSAG ist Beitragsschuldner derjenige, der die beitragspflichtige Tätigkeit veranlasst hat oder duldet…