…und Österreich der Russisch-orthodoxen Kirche die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich die Altkatholische Kirche Österreichs die Evangelisch-methodistische Kirche in Österreich die Kirche Jesu Christi der Heiligen der letzten Tage (Mormonen) in Österreich die Armenisch-Apostolische Kirche in Österreich die Neuapostolische Kirche in Österreich die…
…Kirchen und Religionsgesellschaften, an die verpflichtende Beiträge zu leisten sind derzeit:, sind auf der BMF-Homepage in der "Liste der begünstigten Einrichtungen (zB Spenden, Kirchen, Versicherungen)" unter dem Typ "KR - Kirchen und Religionsgesellschaften mit verpflichtenden Beiträgen (§ 18 Abs. 1 Z 5 EStG 1988)" veröffentlicht. Altkatholische…
…2.2.2 Kirchen und Religionsgesellschaften Rz 44: Unter gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften können nur die durch österreichische Gesetze anerkannten Gemeinschaften verstanden werden. Dazu gehören etwa (Stand Oktober 2024) die Altkatholische Kirche Österreichs die Armenisch-Apostolische Kirche in Österreich, die Evangelische Kirche A.B…
…anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften, wie etwa die Altkatholische Kirche (RGBl Nr. 99/1877); die Evangelischen Kirchen (BGBl Nr. 182/1961); die Griechisch-orientalische Kirche (BGBl Nr. 229/1967) oder die Katholische Kirche (BGBl II Nr. 2/1934); oder an ebenfalls in Österreich anerkannte Kirchen oder…
…Kirchen und Religionsgesellschaften im Sinne des § 18 Abs. 1 Z. 5 EStG sind derzeit die Altkatholische Kirche, die armenisch-apostolische Kirche, die Evangelische Kirche, die griechisch orientalische Kirche, die evangelisch methodistische Kirche, die islamische Glaubensgemeinschaft, die israelitische Religionsgemeinschaft, die katholische Kirche, die koptisch orthodoxe Kirche…
…einer in Österreich anerkannten Kirche oder Religionsgesellschaft entsprechen. Derartige Sonderausgaben können verpflichtende (Beitrags-)Zahlungen entweder an nach österreichischen Gesetzen anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften, wie etwa die Altkatholische Kirche (RGBl Nr. 99/1877); die Evangelischen Kirchen (BGBl Nr. 182/1961); die Griechisch-orientalische Kirche (BGBl Nr…
…Stephanstag). Gemäß § 1 Abs. 2 Feiertagsruhegesetz 1957 gilt der Karfreitag als Feiertag für die Angehörigen der evangelischen Kirchen AB und HB, der Altkatholischen Kirche und der Methodistenkirche. Unstrittig steht im gegenständlichen Fall der Sachverhalt dahingehend fest, dass der Bf. sein mehrspuriges Kraftfahrzeug mit dem behördlichen…