Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vom 11. Februar 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 9. Jänner 2004 betreffend Erbschaftssteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber ist Erbe…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vom 11. Februar 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 9. Jänner 2004 betreffend Erbschaftssteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber ist Erbe…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vom 11. Februar 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 9. Jänner 2004 betreffend Erbschaftssteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin ist Erbin…
…sich in den Erkenntnissen vom 21.11.1995, 95/14/0035 sowie vom 14.12.2000, 95/15/0105 der von der Finanzverwaltung vertretenen Meinung an, wonach der "Ertragsausgleich" weder zu den Anschaffungskosten noch zu den Erträgen des Fonds in wirtschaftlicher Betrachtungsweise zu zählen sei…
Als Rechtsfolge des am 1. Jänner 2003 wirksam gewordenen DBA-Deutschland-2000 ergibt sich, dass eine deutsche Kapitalgesellschaft, die zu fast 100% an einer österreichischen Immobiliengesellschaft beteiligt ist, hinsichtlich der in der Beteiligung anwachsenden stillen Reserven im Sinne von § 31 Abs. 3 EStG 1988 "in…
Als Rechtsfolge des am 1. Jänner 2003 wirksam gewordenen DBA-Deutschland-2000 ergibt sich, dass ein in Deutschland ansässiger Alleingesellschafter einer österreichischen GmbH mit österreichischem Liegenschaftsbesitz hinsichtlich der in der Beteiligung anwachsenden stillen Reserven im Sinn von § 31 Abs. 3 EStG 1988 "in das Besteuerungsrecht…
…die Beteiligung um 1.000 verkauft und ergibt sich gemäß § 31 EStG 1988 im Zuzugsjahr ein gemeiner Wert von 900, so unterliegt ein Veräußerungsgewinn von 100 der österreichischen Besteuerung. Sollte in Deutschland rechtskräftig ein Wert von 920 der Berechnung des auf deutscher Seite angewachsenen Veräußerungsgewinnes…
…Erwerber, sondern dem Veräußerer steuerlich zuzurechnen sein, steht einer Anwendung von § 94a EStG nichts entgegen. Damit erübrigt es sich, die Frage zu untersuchen, ob und unter welchen Bedingungen eine Steuerentlastung auf Grund des DBA-Slowenien herbeizuführen ist. 31. August 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota…
…erfaßt sein werden, sodaß das Besteuerungsrecht an den Gewinnen der österreichischen Investoren, die bei Veräußerung solcher Anteilsscheine erzielt werden, gemäß Artikel 13 Abs. 5 ausschließlich bei Österreich liegt. Diese Aufassung bedarf allerdings noch der Abstimmung mit der deutschen Seite, die anläßlich des im Februar 2000…
… 27 Abs. 3 EStG 1988) und Derivaten (§ 27 Abs. 4 EStG 1988) ist daher zwischen Alt- und Neuvermögen zu unterscheiden (siehe Abschnitt 20.1.1.3). Grundsätzlich ist § 27a EStG 1988 nur auf dem neuen Besteuerungsregime unterliegendes Neuvermögen anzuwenden. Davon bestehen folgende Ausnahmen: Auf betrieblich…
…1988 von der österreichischen Körperschaftsteuer befreit ist und sonach keine österreichische Körperschaftsteuer zur Verfügung steht, auf die eine Anrechnung erfolgen könnte (siehe auch BFH 20.12.95, BStBl II 1996, 261). 01. Oktober 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…lukrierten Einkünfte ebenfalls diesem Aufteilungsschlüssel. Der Umstand, dass im Jahr 2005 die Ansässigkeit von Deutschland nach Österreich verlegt wurde, hat auf den Aufteilungsschlüssel keine Auswirkung, wenn sich hierdurch für die Aufteilung der laufenden Bezüge keine Veränderung ergeben hat. Bundesministerium für Finanzen, 23. Juli 2008
Wird nach Verlegung des Hauptwohnsitzes von Deutschland nach Österreich eine im Privatvermögen gehaltene Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft veräußert, so unterliegt nur der Unterschiedsbetrag zwischen dem gemeinen Wert der Beteiligung anlässlich des Eintrittes in das Besteuerungsrecht der Republik Österreich und dem erzielten Veräußerungserlös nach Maßgabe…
…der Fall, wenn die Käufergesellschaft die Aktien vorübergehend und in erster Linie zu dem Zweck erwirbt, die KESt auf der Grundlage der Beteiligungsertragsbefreiung einzusparen und die Aktien im Ergebnis niemals aus der wirklichen Dispositionsgewalt der ausländischen Gesellschaft ausgeschieden sind. Bundesministerium für Finanzen, 22. Februar 2008
…der Grundlage des § 6 des deutschen Außensteuergesetzes der deutschen "Wegzugsbesteuerung" unterworfen, kann hiedurch im Grunde keine (zeitverschobene) internationale Doppelbesteuerung mehr eintreten. Diese Rechtslage gilt seit der mit BGBl. Nr. 699/1991 aus Anlass der Erlassung des Umgründungssteuergesetzes erfolgten Novellierung des § 31 EStG. Die in EAS…
…im Inland hatte und der Veräußerer bzw. Rechtsvorgänger in den letzten fünf Kalenderjahren zu mindestens 1% des Grund- oder Stammkapitals an dieser Kapitalgesellschaft beteiligt war. Im Regelfall weisen jedoch die DBA das Besteuerungsrecht dem Ansässigkeitsstaat zu. 3.4.1.2.4. AIF-Einkünfte Rz 382:…
Verlegt ein in Deutschland ansässiger deutscher Staatsbürger seinen Wohnsitz nach Österreich und werden aus diesem Anlaß seine türkischen, argentinischen, brasilianischen Staatsanleihen sowie von Guernsey begebene Anleihen einer österreichischen Bank überantwortet, die fortan als "kuponauszahlende Stelle" fungiert, dann ist mit der von dieser Bank einzubehaltenden 25…
…je Fondsanteil: 29.9.2014: 1,7 Euro, 4.10.2015: 2,8 Euro Rücknahmepreis je Fondsanteil: 1.1.2014: 30 Euro, 31.12.2014: 35 Euro, 31.12.2015: 36 Euro. Sämtliche 500 Fondsanteile werden am 11.8.2016 um Euro 40,50 je…
…Österreich auch so zu geschehen hätte. Dies ist aber nicht der Fall; denn wäre die schwedische Gesellschaft in Österreich ansässig, dann wäre die gegenständliche Transaktion nicht von der österreichischen Körperschaftsbesteuerung freizustellen. 28. November 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…der österreichischen Körperschaftsteuer freigestellt werden. Diese Freistellungsverpflichtung tritt allerdings nur dann ein, wenn auch auf deutscher Seite der Bestand einer unechten stillen Gesellschaft angenommen und auf deutscher Seite folglich nicht Artikel 11, sondern Artikel 4 des Abkommens angewendet wird. 22. April 1999 Für den Bundesminister…