…1988 zur Anwendung kommt. § 67 Abs. 3 EStG 1988 - Gesetzliche Abfertigung bei Neuregelung der Akkordarbeit (Rz 1070) (2002) In einem größeren Betrieb werden die Arbeiter (Eisenbieger) nach Stundenlohn und Akkordlohn abgerechnet. Mitte des Jahres 1999 stellte der Arbeitgeber fest, dass die Bezahlung eines Akkordlohnes nicht…
…Bei einem n.s. Beschäftigten ist dies weit weniger der Fall, er kann zwar durch Akkordarbeit in geringem Umfang sein Einkommen beeinflussen, jedoch sind dem Grenzen gesetzt, was bei mir nicht der Fall ist. - bei (unverschuldetem Entfall der Leistung auch den Entgeltsanspruch verliert (VwGH 23…
…Bei einem n.s. Beschäftigten ist dies weit weniger der Fall, er kann zwar durch Akkordarbeit in geringem Umfang sein Einkommen beeinflussen, jedoch sind dem Grenzen gesetzt, was bei mir nicht der Fall ist. - bei (unverschuldetem Entfall der Leistung auch den Entgeltsanspruch verliert (VwGH 23…
…Betrieb zu zahlenden und vom Betrieb der Höhe nach vorgegebenen einzelnen Sexleistungspreisen (zB Separee-Stundensätze, Whirlpoolzuschlag, etc.) richtete. Derartige leistungsabhängige Entlohnungen von Dienstnehmern sind in vielen Bereichen ganz normal üblich (zB Akkordarbeit, KV Gastgewerbe), und sprechen ob ihres variablen Charakters allein nicht gegen ein Dienstverhältnis…
…Gutachten vom Dezember 2008 (S. 46, Tz 150) sowie aus dem Besprechungsprogramm zur durchgeführten Betriebs- und Lohnsteuerprüfung vom 16.11.2008 (Punkt 1) Unterpunkt 3 "… Diese "Übermeter/Akkordarbeiten" wurden in der Fa. ***23*** jeweils schwarz an den Partieführer ausbezahlt. Dieser teilte dann das Geld…
…welche zu Akkordlohn tätig seien liege, führte der Geschäftsführer der Bw. aus, dass aus seiner Sicht auch bei Akkordarbeitern der Kollektivstundenlohn jedenfalls zu bezahlen wäre, auch wenn diese eine Nichtleistung erbringen würden. Der Geschäftsführer ergänzte diesbezüglich, dass nach seinem Wissensstand ein Akkordlohn für Steinmetze überhaupt…
…tätigen 14 Personen gegeben, wobei aufgrund der vorliegenden Eingliederung in den betrieblichen Organismus der Bw. sowie der gänzlichen persönlichen Abhängigkeit und Weisungsgebundenheit deren Tätigkeit eher jener von Akkordarbeitern nahekommt. Der von der Bw. in eventu vorgebrachte Vergleich mit freien Dienstnehmern wird vom erkennenden Senat nicht…