16.3. Zentralregulierer Rz 2431: Als Zentralregulierer wird ein Unternehmer bezeichnet, der den Abrechnungsverkehr zwischen in der Regel mehreren Abnehmern und deren Lieferanten durchführt. Der Zentralregulierer zahlt - unabhängig davon, wann der jeweilige Abnehmer an ihn zahlt - in der Regel innerhalb der vom Lieferanten gesetzten Skontofrist…
…zu den in diesem Anbot genannten Bedingungen. Neben diversen Mitteilungspflichten, Ausführungen zu den Grundlagen für den Abrechnungsverkehr und Regelungen betreffend eines Eigentumsvorbehalts an den Liefergegenständen enthält das Anbot in Punkt 8. eine Entgeltsvereinbarung. Nach dieser Vereinbarung erhält G. von allen zur Regulierung eingegangenen Rechnungsbeträgen 3…
…zu den in diesem Anbot genannten Bedingungen. Neben diversen Mitteilungspflichten, Ausführungen zu den Grundlagen für den Abrechnungsverkehr und Regelungen betreffend eines Eigentumsvorbehalts an den Liefergegenständen enthält das Anbot in Punkt 8. eine Entgeltsvereinbarung. Nach dieser Vereinbarung erhält G. von allen zur Regulierung eingegangenen Rechnungsbeträgen 3…
Artikel 265 Abrechnung (Artikel 215 des Zollkodex) (1) Unbeschadet der Artikel 46 und 48 des Zollkodex kontrolliert die Überwachungszollstelle die Abrechnung gemäß Artikel 175 Absatz 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446 unverzüglich. Die Überwachungszollstelle kann den von dem Inhaber der Bewilligung ermittelten Betrag der…
…mit den Zentralregulierern wurden angefordert. Die Bw. teilte dazu mit, dass die Zentralregulierer das Delkredere und den gesamten Abrechnungsverkehr sämtlicher Lieferungen und Leistungen übernähmen. Dafür erhielten diese eine Zentralregulierungs- und Delkredereprovision in Höhe von 3 % und eine Verkaufsförderungsprovision von 1 %, sowie bei Bezahlung innerhalb von…
…und Sparkassengeschäfte im Inland betreiben, einschließlich der Girokassen, Giroverbände, Girozentralen und sonstige Einrichtungen, welche dem Abrechnungsverkehr dienen. Da es sich bei der Al. um kein Institut im Sinne dieser Bestimmung handelt, kommt eine Begünstigung aus diesem Titel nicht in Betracht. Der Hinweis in der Berufung…
…der Berufungsbehörde als Entgelt für eine Leistung der G-AG an die S-GmbH und demnach nicht als entgeltsmindernd gewertet. 2) Im Vertragsverhältnis zur O-GmbH waren folgende Zahlungsabzüge vereinbart: Eine Provision von 2,0% für die Delkredereübernahme und die Abwicklung des Zahlungs- und Abrechnungsverkehrs…
5.4. Buchmäßige Erfassung 5.4.1. Im Rahmen der Überlassungsfiktion entstandene Zollschuldbeträge Soweit Einfuhrabgabenbeträge im Rahmen der Überlassungsfiktion entstanden sind, sind diese selbst zu berechnen, in der Abrechnung getrennt von anderen Einfuhrabgabenbeträgen auszuweisen und mit der Vorlage der Abrechnung zu entrichten (Selbstberechnung). Eine bescheidmäßige…
5.3. Inhalt und Form der Abrechnung Die Abrechnung hat, sofern die Überwachungszollstelle keine abweichende Regelung trifft, folgende Mindestangaben zu enthalten: Referenzhinweis auf die Bewilligung (GZ bzw. Nr. der Zollanmeldung); die Bemessungsgrundlagen (Menge, KN-Code, Ursprung, Zollwert und Zollsatz) der Einfuhrware(n) (IM/EX-Verfahren…
Artikel 175 Abrechnung (Artikel 6 Absatz 2, Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe a und Artikel 211 Absatz 1 des Zollkodex) (1) In Bewilligungen für die Inanspruchnahme der aktiven Veredelung IM/EX, der aktiven Veredelung EX/IM ohne Standardinformationsaustausch gemäß Artikel 176 oder der Endverwendung wird…
5. Abrechnung | UZK | UZK-DA | UZK-IA | UZK-TDA | - | Art. 175 | Art. 265 | - | - | Anhang 71-06 | - | - 5.1. Allgemeines Der Inhaber einer Bewilligung zur Inanspruchnahme einer aV IM/EX oder aV EX…
6.1.8.4. Umsätze im Geschäft mit Geldforderungen Rz 760: Auch die Vermittlung der Umsätze von Geldforderungen (§ 6 Abs. 1 Z 8 lit. c UStG 1994) ist in die Steuerbefreiung einbezogen. Befreit sind ua. auch die Optionsgeschäfte mit Geldforderungen. Gegenstand dieser Optionsgeschäfte ist das…
5. Abrechnung | UZK | DA | IA | TDA | - | 175 | - | - Weder im Zolllagerverfahren noch bei der vorübergehenden Verwahrung ist eine Abrechnung vorgesehen.
11.2.3a.4. Innerbetriebliches Steuerungsverfahren Rz 1564f: Die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit des Inhalts können durch die Anwendung eines innerbetrieblichen Steuerungsverfahrens gewährleistet werden, wenn dadurch ein verlässlicher Prüfpfad zwischen der Rechnung und der Leistung geschaffen wird. Es sind keine speziellen technischen Übermittlungsverfahren…
Mit E-Mail vom 28.6.2023 übermittelte der steuerliche Vertreter der Bf dem Bundesfinanzgericht auf dessen Ersuchen die von der ***XY OG*** an die Bf gelegten Rechnungen Nr 2011/017, Nr 2012/017 und Nr 2014/013. Mit E-Mail vom 13.9.2023…