…wesentlich abweichen, und die Höhe des im Jahr 2008 von AG erhaltenen Arbeitslohnes mit € 400,00 angenommen. Für eine Auszahlung von Beträgen iSd § 67 Abs 1 und 2 EStG 1988 mit eindeutiger Abgrenzung zu den vom selben Arbeitgeber ausbezahlten laufenden Bezügen (vgl. Lenneis in…
…aufgezählten Begriffe subsumierbar - müssen sie, um nicht als laufender Lohnbestandteil qualifiziert zu werden, die folgenden Voraussetzungen erfüllen (siehe dazu Jakom/Lenneis, EStG, 2014, § 67 Rz 2; Doralt, EStG14, § 67 Tz 7ff). 1) Es muss eine eindeutige Abgrenzung von den laufenden Bezügen möglich sein, d.h…
…Vorliegen von sonstigen Bezügen iSd § 67 EStG, nämlich dass eine eindeutige Abgrenzung von den laufenden Bezügen möglich ist und somit eine aus äußeren Merkmalen ersichtliche Zahlung zusätzlich zum laufenden Bezug erfolgt und mehrere Lohnzahlungszeiträume abgegolten werden, vgl. Jakom EStG, § 67 Rz 2. Das Vorliegen von…
…deutlich von den laufenden Bezügen unterscheiden. Regelmäßig mit dem laufenden Arbeitslohn ausbezahlte Bezüge erfüllten diese Voraussetzung nicht. Es müsse eine eindeutige Abgrenzung von den laufenden Bezügen möglich sein (VwGH Ro 2017/13/0005; VwGH 91/14/0038). Da laufend ausbezahlte Diensterfindungsvergütungen daher keine sonstigen Bezüge…
…24.11.2009 RV/2092-W/09) Voraussetzung für das Vorliegen von sonstigen Bezügen ist eine eindeutige Abgrenzung von den laufenden Bezügen. In der Beschwerde ist von einer "Sonderzahlung", einem 15. Gehalt die Rede, sodass die geforderte eindeutige Abgrenzung zum laufenden Bezug bereits gegeben ist…
…der Arbeitnehmer neben dem laufenden Arbeitslohn von demselben Arbeitgeber erhält, ist in § 67 Abs. 1 und 2 EStG 1988 eine begünstigte Besteuerung vorgesehen. Voraussetzung für das Vorliegen von sonstigen Bezügen ist, dass eine eindeutige Abgrenzung von den (vom selben Arbeitgeber ausbezahlten) laufenden Bezügen möglich ist…
…deutlich von den laufenden Bezügen unterscheiden. Regelmäßig mit dem laufenden Arbeitslohn ausbezahlte Bezüge erfüllten diese Voraussetzung nicht. Es müsse eine eindeutige Abgrenzung von den laufenden Bezügen möglich sein (VwGH Ro 2017/13/0005; VwGH 91/14/0038). Da laufend ausbezahlte Diensterfindungsvergütungen daher keine sonstigen Bezüge…
…67). Voraussetzung für das Vorliegen von sonstigen Bezügen ist, dass eine eindeutige Abgrenzung von den (vom selben Arbeitgeber ausbezahlten) laufenden Bezügen möglich ist, und somit eine aus äußeren Merkmalen ersichtliche Zahlung zusätzlich zum laufenden Bezug erfolgt. Solche Bezüge dürfen nicht für den üblichen Lohnzahlungszeitraum gezahlt…
…steuerfreie sonstige Bezüge gemäß § 3, ausgenommen sonstige Einkünfte gemäß § 3 Abs 1 Z 10 und 11, werden auf das Jahressechstel nicht angerechnet. Voraussetzung für das Vorliegen von sonstigen Bezügen ist, dass eine eindeutige Abgrenzung von den (vom selben Arbeitgeber ausbezahlten) laufenden Bezügen möglich ist und…
…Zahlungen aufgrund von Gutschriften erhalten. Diese Einnahmen stellen- zufolge der Qualifikation der Tätigkeit des Bf. als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit - laufende Bezüge dar. Darüberhinausgehende weitere Zahlungen sind weder dem Sachverhalt zu entnehmen, noch wurden sie vom Bf. behauptet. Die Abgrenzung der laufenden von den geltend…
…Gemäß einer Publikation des Landes ***x*** (OTS-Meldung) sei von laufenden Bezügen auszugehen. Der Beschwerdevorentscheidung waren eine OTS Meldung des Amtes der ***x*** Landesregierung sowie ein Artikel aus www.cgm-media.at (Land ***x*** bessert Gehalt für Spitalsärzte auf) beigefügt. Mit rechtzeitig am 13.2…
…von der Einmaligkeit der Bezüge, aber nicht in einem abschließenden Sinne, sondern lasse dieser durch die Wortwahl "insbesondere" auch andere, in der Praxis durch den Gesetzesanwender zu konkretisierende Konstellationen zu. Entscheidendes Merkmal sei die klare Abgrenzung zum laufenden Arbeitslohn d.h. es gehe um Bezüge…
…laufenden Arbeitslohn von demselben Arbeitgeber sonstige, insbesondere einmalige Bezüge (z.B. 13. und 14. Monatsbezug, Belohnungen) erhält. § 67 unterscheidet nicht zwischen in- und ausländischen Einkünften, sofern diese die Voraussetzungen des § 67 erfüllen (VwGH 30.10.14, 2011/15/0140). Bei der Abgrenzung des sonstigen Bezuges…
…die Bezüge daher mit Fälligkeit, dass sei mit Ablauf des entsprechenden Wirtschaftsjahres, als zugeflossen zu behandeln. Diese Sicht gebiete der beherrschende Einfluss des Mehrheitsgesellschafters der GmbH. Durch die jährliche Abrechnung der Geschäftsführungsvergütung verbunden mit der Leistung von laufenden Akontozahlungen sei das Merkmal der laufenden regelmäßigen…
… Von wem wurden diese Hilfskräfte entlohnt? 4.) Wie erfolgte im Prüfungszeitraum die Entlohnung? a) Welcher Auszahlungsmodus (monatlich, jährlich, unregelmäßig) bestand je Kalenderjahr? b) Bekanntgabe der Art, Höhe und Anzahl der laufenden Bezüge. c) Bekanntgabe der Art, Höhe und Anzahl der sonstigen Bezüge. d) Bekanntgabe der…
…dem laufenden Arbeitslohn und von demselben Arbeitgeber ausbezahlt werden. Eine weitere Definition enthält die gesetzliche Bestimmung nicht, verweist in diesem Zusammenhang insbesondere aber auf einmalige Bezüge und zählt dazu beispielhaft den 13. und 14. Monatsbezug sowie Belohnungen auf. Lehre und Rechtsprechung stellen bei der Abgrenzung…
… 16 Abs. 1 EStG sei diesen die Anerkennung als Werbungskosten zu versagen. Lediglich ein Teil der Gruppenkrankenversicherungsbeiträge (2.998,53 Euro) wurde als von den laufenden Bezügen des Bf abzugsfähig, der Rest wie bisher der gesamte Betrag als Topfsonderausgaben beurteilt. Am 2. Dezember 2013 hat…
…dem laufenden Arbeitslohn und von demselben Arbeitgeber ausbezahlt werden. Eine weitere Definition enthält die gesetzliche Bestimmung nicht, verweist in diesem Zusammenhang insbesondere aber auf einmalige Bezüge und zählt dazu beispielhaft den 13. und 14. Monatsbezug sowie Belohnungen auf. Lehre und Rechtsprechung stellen bei der Abgrenzung…
…mündlichen Vereinbarung, der sich deutlich von den laufenden Bezügen unterscheidet. Die Urlaubsvergütung und die Weihnachtsgratifikation wurden im Juni bzw. Dezember ausbezahlt, wodurch ebenfalls eine klare Abgrenzung zu den regelmäßig gezahlten Bezügen gegeben ist. Beide Einmalzahlungen wurden von derselben Arbeitgeberin zusätzlich zum laufenden Lohn gewährt. Bereits…
…Tz 5 ff). Charakteristisch für sonstige Bezüge ist auch, dass sie nicht für den üblichen Lohnzahlungszeitraum, das ist idR ein Monat, bezahlt werden. Sie stellen Bezugsteile dar, die in abstrakter Weise verschiedenen Lohnzahlungszeiträumen zuzuordnen sind. Ihre tatsächliche Auszahlung muss sich von den laufenden Bezügen unterscheiden…