27.4. Haftung für die Abfuhr der Umsatzsteuer 27.4.1. Abfuhrverpflichtung Rz 3491: In § 27 Abs. 4 UStG 1994 ist aus Gründen der Sicherung des Steueranspruches ein Steuerabzugsverfahren vorgesehen, und zwar für jene Fälle, in welchen der leistende Unternehmer im Inland weder einen Wohnsitz…
…ist diesfalls, ob der Partei selbst bzw. ihrem Vertreter grobes Verschulden, insbesondere grobes Auswahl- oder Kontrollverschulden, anzulasten ist. Nimmt ein zur Selbstberechnung verpflichteter Eigenschuldner oder Abfuhrverpflichteter die Selbstberechnung vor und entrichtet er zeitgerecht den selbst berechneten Betrag, so ist für § 217 Abs. 7 ausschlaggebend, ob…
…beim Finanzamt Kirchdorf Perg Steyr unter der StrNr. 051/2005/00013-001 wegen des Verdachtes, der Genannte habe im Amtsbereich des bezeichneten Finanzamtes als abgabe- bzw. abfuhrverpflichteter Unternehmer bzw. Arbeitgeber vorsätzlich 1.) betreffend die Voranmeldungszeiträume Jänner, Februar, März 2001 sowie Mai bis Dezember 2001 unter…
…weil er im Amtsbereich der genannten Finanzstrafbehörde als Abgabe- bzw. Abfuhrverpflichteter vorsätzlich A) betreffend die Voranmeldungszeiträume Oktober 2007 bis Juni 2008 unter Verletzung seiner Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 Umsatzsteuergesetz 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer in Höhe von insgesamt €…
…20 EStG 1988 fielen, so wären auch jene Lohn- und Gehaltsbestandteile, die der Dienstgeber als Abfuhrverpflichteter für die Lohnsteuer seiner Dienstnehmer verwende, vom selben Abzugsverbot betroffen. Denn auch die Lohnsteuer sei eine wirtschaftlich vom Empfänger (nämlich dem Dienstnehmer) zu tragende Personensteuer. Diese Ansicht werde von…
…Verletzung der den Vertretern auferlegten Pflichten nicht eingebracht werden können. Für Abgaben, die der Vertretene als Abfuhrverpflichteter nicht ordnungsgemäß abgeführt hat (wie hier für Lohnsteuern) haftet der Vertreter in voller Höhe, und zwar auch dann, wenn liquide Mittel zur Abfuhr dieser Abgaben nicht oder nicht…
…ihnen Vertretenen obliegen. Sie haben insbesondere dafür zu sorgen, dass die Abgaben aus den Mitteln, die sie verwalten, entrichtet werden. Zur Lohnsteuer Für Abgaben, die der Vertretene als Abfuhrverpflichteter nicht ordnungsgemäß abgeführt hat (zB Lohnsteuer nach § 82 EStG, Kapitalertragsteuer nach § 95 EStG, Steuerabzugsbeträge nach § 99…
…Ermessenübung durch die Abgabenbehörde vollständig abzusehen. …" Mit Beschwerdevorentscheidung vom 6.4.2021 wies die belangte Behörde die Beschwerde als unbegründet ab. Für Abgaben, die der Vertretene als Abfuhrverpflichteter nicht ordnungsgemäß abgeführt hat - wie die Lohnsteuer nach § 82 EStG - hafte der Vertreter in voller Höhe…
…dabei um solche Abgaben handelt, deren Entrichtung bzw Abfuhr bei korrekter Geschäftsführung durch diese Schwierigkeiten nicht gehindert war (VwGH 12.8.1994, 92/14/0125). Für Abgaben, die der Vertretene als Abfuhrverpflichteter nicht ordnungsgemäß abgeführt hat (zB Lohnsteuer nach § 82 EStG, Kapitalertragsteuer nach § 95 EStG…
…dabei um solche Abgaben handelt, deren Entrichtung bzw Abfuhr bei korrekter Geschäftsführung durch diese Schwierigkeiten nicht gehindert war (VwGH 12.8.1994, 92/14/0125). Für Abgaben, die der Vertretene als Abfuhrverpflichteter nicht ordnungsgemäß abgeführt hat (zB Lohnsteuer nach § 82 EStG, Kapitalertragsteuer nach § 95 EStG…
…dem Umfang, in dem eine Kausalität zwischen der (schuldhaften) Pflichtverletzung des Vertreters und dem Entgang von Abgaben besteht (VwGH 22.09.1999, 96/15/0049). Zur Lohnsteuer: Für Abgaben, die der Vertretene als Abfuhrverpflichteter nicht ordnungsgemäß abgeführt hat (z.B. Lohnsteuer nach § 82 EStG, Kapitalertragsteuer…
…der für die Abgabenentrichtung erforderlichen Mittel bestimmt sich danach, zu welchem Zeitpunkt die Abgaben bei Beachtung der abgabenrechtlichen Vorschriften zu entrichten gewesen wären. Für Abgaben, die der Vertretene als Abfuhrverpflichteter nicht ordnungsgemäß abgeführt hat (z.B.: Lohnsteuer, Kapitalertragssteuer, Steuerabzugsbeträge) haftet der Vertreter in voller Höhe…
…der für die Abgabenentrichtung erforderlichen Mittel bestimmt sich danach, zu welchem Zeitpunkt die Abgaben bei Beachtung der abgabenrechtlichen Vorschriften zu entrichten gewesen wären. Für Abgaben, die der Vertretene als Abfuhrverpflichteter nicht ordnungsgemäß abgeführt hat (z.B.: Lohnsteuer, Kapitalertragssteuer, Steuerabzugsbeträge) haftet der Vertreter in voller Höhe…
…bei anteiliger Verwendung der vorhandenen Mittel für die Begleichung aller Verbindlichkeiten (VwGH 18.03.2013, 2011/16/0184). Dies gilt jedoch nicht für die Lohnsteuer. Für Abgaben, die der Vertretene als Abfuhrverpflichteter nicht ordnungsgemäß abgeführt hat (zB Lohnsteuer nach § 82 EStG, Kapitalertragsteuer nach § 95 EStG…
…anteiliger Verwendung der vorhandenen Mittel für die Begleichung aller Verbindlichkeiten (VwGH 18.03.2013, 2011/16/0184). Dies gilt jedoch nicht für die haftungsgegenständlichen Lohnsteuern. Für Abgaben, die der Vertretene als Abfuhrverpflichteter nicht ordnungsgemäß abgeführt hat (zB Lohnsteuer nach § 82 EStG, Kapitalertragsteuer nach § 95 EStG…
…dem Umfang, in dem eine Kausalität zwischen der (schuldhaften) Pflichtverletzung des Vertreters und dem Entgang von Abgaben besteht (VwGH 22.09.1999, 96/15/0049). Zur Lohnsteuer: Für Abgaben, die der Vertretene als Abfuhrverpflichteter nicht ordnungsgemäß abgeführt hat (z.B. Lohnsteuer nach § 82 EStG, Kapitalertragsteuer…
…dem Umfang, in dem eine Kausalität zwischen der (schuldhaften) Pflichtverletzung des Vertreters und dem Entgang von Abgaben besteht (VwGH 22.09.1999, 96/15/0049). Zur Lohnsteuer: Für Abgaben, die der Vertretene als Abfuhrverpflichteter nicht ordnungsgemäß abgeführt hat (z.B. Lohnsteuer nach § 82 EStG, Kapitalertragsteuer…
…Lohnsteuer nicht an das Finanzamt entrichtet (VwGH 21.01.2004, 2002/13/0218). Für die Lohnsteuer, die der Vertretene als Abfuhrverpflichteter nicht ordnungsgemäß abgeführt hat, haftet der Vertreter daher in voller Höhe auch dann, wenn liquide Mittel zur Abfuhr dieser Abgaben nicht oder nicht in…
…vertretenen Abgabepflichtigen für die diese treffenden Abgaben insoweit, als die Abgaben infolge schuldhafter Verletzung der den Vertretern auferlegten Pflichten nicht eingebracht werden können (§ 9 BAO). Für Abgaben, die der Vertretene als Abfuhrverpflichteter nicht ordnungsgemäß abgeführt hat (zB Lohnsteuer nach § 82 EStG, Kapitalertragsteuer nach § 95 EStG…
…ist diesfalls, ob der Partei selbst bzw. ihrem Vertreter grobes Verschulden, insbesondere grobes Auswahl- oder Kontrollverschulden, anzulasten ist. Nimmt ein zur Selbstberechnung verpflichteter Eigenschuldner oder Abfuhrverpflichteter die Selbstberechnung vor und entrichtet er zeitgerecht den selbst berechneten Betrag, so ist für § 217 Abs. 7 ausschlaggebend, ob…