Pensionszahlungen, auch Einmalabfindungen von Pensionsansprüchen, zählen zu den steuerpflichtigen Einkünften des Pensionsberechtigten. Diese Steuerpflicht tritt nicht nur dann ein, wenn das Pensionsalter bereits erreicht ist, sondern auch dann, wenn vorher Pensionsauszahlungen (zB Abfindungen von Anwartschaftsrechten) geleistet werden. Ob die Auszahlungsbeträge den Pensions- bzw. Anwartschaftsberechtigten bar…
…1.1992, 91/13/0139, zum Ausscheiden von Funktionären des ÖGB; VwGH 23.10.1997, 96/15/0244, zum Ausscheiden eines Gemeinderates); siehe auch unter "Zuwendungen". Abfindungen von Pensionsansprüchen Rz 6822: Abfindungen von Pensionsansprüchen von wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführern stellen Entschädigungen iSd § 32 Abs. 1…
…Moment des Ausscheidens eine einklagbare Forderung gegenüber der [GesmbH] und damit ein gemäß § 37 EStG progressionsermäßigter Übergangsgewinn. Selbst, wenn kein Übergangsgewinn zur Anwendung gekommen wäre, wären Kapitalzahlungen zur Abfindung von Pensionsansprüchen begünstigte Entschädigungen im Sinne des § 32 EStG bzw. ein begünstigter Betriebsaufgabegewinn gemäß § 24 EStG…
…Abzugsverbot. b) Der Betrag von 500.000 Euro pro Person ist nach der tatsächlichen Aufwandstragung zu aliquotieren, wenn Arbeits- oder Werkleistungen – über einen Zeitraum von weniger als zwölf Monate oder – für mehrere verbundene Betriebe oder Personengesellschaften erbracht werden. c) Abfindungen von Pensionsansprüchen unterliegen dem Abzugsverbot…
…Abzugsverbot. b) Der Betrag von 500 000 Euro pro Person ist nach der tatsächlichen Aufwandstragung zu aliquotieren, wenn Arbeits- oder Werkleistungen - über einen Zeitraum von weniger als zwölf Monate oder - für mehrere verbundene Betriebe oder Personengesellschaften erbracht werden. c) Abfindungen von Pensionsansprüchen unterliegen dem Abzugsverbot…
…Abzugsverbot. b) Der Betrag von 500 000 Euro pro Person ist nach der tatsächlichen Aufwandstragung zu aliquotieren, wenn Arbeits- oder Werkleistungen - über einen Zeitraum von weniger als zwölf Monate oder - für mehrere verbundene Betriebe oder Personengesellschaften erbracht werden. c) Abfindungen von Pensionsansprüchen unterliegen dem Abzugsverbot…
…Zur Qualifikation von Pensionsabfindungen als Entschädigungen im Sinne des § 32 Z 1 lit. a EStG 1972 (diese wurde unverändert in das EStG 1988 übernommen) hat der Verwaltungsgerichtshof schon in seiner Entscheidung vom 25. Oktober 1977, 1173/77 ausgesprochen, dass Kapitalzahlungen zur Abfindung von Pensionsansprüchen als…
…b: Der Betrag von 500.000,00 Euro pro Person ist nach der tatsächlichen Aufwandstragung zu aliquotieren, wenn Arbeits- oder Werkleistungen über einen Zeitraum von weniger als 12 Monaten oder für mehrere verbundene Betriebe oder Personengesellschaften erbracht werden. - lit c: Abfindungen von Pensionsansprüchen unterliegen dem…
…Abzugsverbot. b) Der Betrag von 500 000 Euro pro Person ist nach der tatsächlichen Aufwandstragung zu aliquotieren, wenn Arbeits- oder Werkleistungen – über einen Zeitraum von weniger als zwölf Monate oder – für mehrere verbundene Betriebe oder Personengesellschaften erbracht werden. c) Abfindungen von Pensionsansprüchen unterliegen dem Abzugsverbot…
…zur Abfindung von Pensionsansprüchen siehe allerdings Rz 4852d. Wird die Arbeits- oder Werkleistung nicht für ein volles Kalenderjahr erbracht, ist der Höchstbetrag für die abzugsfähigen Entgelte monatsweise zu aliquotieren. Rz 4852i: Eine Aliquotierung muss weiters dann vorgenommen werden, wenn die Arbeits- oder Werkleistung von derselben…
…und dem Bw. eine Vereinbarung über die Abfindung von Pensionsansprüchen getroffen (ESt-Akt 1996, AS 14 ff). Für die gemäß Anstellungsvertrag vom 21. April 1975 bestehende Pensionszusage wurde nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ein einmaliger Abfindungsbetrag in Höhe von ÖS 23,395.330,-- errechnet. Die Auszahlung dieses…
…Abzugsverbot. b) Der Betrag von 500 000 Euro pro Person ist nach der tatsächlichen Aufwandstragung zu aliquotieren, wenn Arbeits- oder Werkleistungen - über einen Zeitraum von weniger als zwölf Monate oder - für mehrere verbundene Betriebe oder Personengesellschaften erbracht werden. c) Abfindungen von Pensionsansprüchen unterliegen dem Abzugsverbot…
…Abzugsverbot. b) Der Betrag von 500 000 Euro pro Person ist nach der tatsächlichen Aufwandstragung zu aliquotieren, wenn Arbeits- oder Werkleistungen - über einen Zeitraum von weniger als zwölf Monate oder - für mehrere verbundene Betriebe oder Personengesellschaften erbracht werden. c) Abfindungen von Pensionsansprüchen unterliegen dem Abzugsverbot…
…Darüber hinaus sei aber dem Gesetz nicht zu entnehmen, dass der Einnahmenausfall gegen den Willen des Entschädigten erfolgt sein müsse. Die Frage, von wem die Initiative für die Abfindung der Pensionsansprüche ausgegangen ist, stellt eine Sachfrage dar, die die belangte Behörde im Rahmen ihrer Beweiswürdigung…
…Abzugsverbot. b) Der Betrag von 500 000 Euro pro Person ist nach der tatsächlichen Aufwandstragung zu aliquotieren, wenn Arbeits- oder Werkleistungen – über einen Zeitraum von weniger als zwölf Monate oder – für mehrere verbundene Betriebe oder Personengesellschaften erbracht werden. c) Abfindungen von Pensionsansprüchen unterliegen dem Abzugsverbot…
…Abzugsverbot. b) Der Betrag von 500 000 Euro pro Person ist nach der tatsächlichen Aufwandstragung zu aliquotieren, wenn Arbeits- oder Werkleistungen – über einen Zeitraum von weniger als zwölf Monate oder – für mehrere verbundene Betriebe oder Personengesellschaften erbracht werden. c) Abfindungen von Pensionsansprüchen unterliegen dem Abzugsverbot…
…Abzugsverbot. b) Der Betrag von 500 000 Euro pro Person ist nach der tatsächlichen Aufwandstragung zu aliquotieren, wenn Arbeits- oder Werkleistungen über einen Zeitraum von weniger als zwölf Monate oder für mehrere verbundene Betriebe oder Personengesellschaften erbracht werden. c) Abfindungen von Pensionsansprüchen unterliegen dem Abzugsverbot…
…besteuert werden kann, konnte sich das Bundesfinanzgericht auf die dargestellte ständige Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes stützen. Die Frage, von wem die Initiative für die Abfindung der Pensionsansprüche ausgegangen ist, stellt demgegenüber eine Sachverhaltsfrage dar, welche das Bundesfinanzgericht im Rahmen seiner Beweiswürdigung zu beantworten hat; eine im…
…Abzugsverbot. b) Der Betrag von 500 000 Euro pro Person ist nach der tatsächlichen Aufwandstragung zu aliquotieren, wenn Arbeits- oder Werkleistungen - über einen Zeitraum von weniger als zwölf Monate oder - für mehrere verbundene Betriebe oder Personengesellschaften erbracht werden. c) Abfindungen von Pensionsansprüchen unterliegen dem Abzugsverbot…
…bestanden habe und ihm keine freie Wahlmöglichkeit zwischen zwei gleichrangig eingeräumten Ansprüchen offen gestanden sei, behauptet die Revision aber nicht." Nicht jede in der Realität vorkommende Abfindung von Pensionsansprüchen verwirklicht den Modellfall der Abfindung eines auf Renten lautenden, bereits entstandenen Pensionsanspruches, der nach oben geschilderter…