…statutenmäßiger Regelungen (zB Abfindungen ausländischer Pensionskassen an Hinterbliebene, Abfindungen an Grenzgänger von ausländischen Pensionskassen - vgl. Rz 682) sind nach Abzug der darauf entfallenden Pflichtbeiträge ab dem Jahr 2001 und in den folgenden Jahren zu einem Drittel steuerfrei zu belassen (§ 124b Z 53 EStG 1988). Abfindungen…
…dass der Abgabengesetzgeber keine höheren Pensionsabfindungen begünstigen und die lebenslange Vorsorge fördern wollte. Ohne Vorliegen von Ausnahmegründen wie dem Zwang zur Annahme der Abfindung würden die Grenzgänger eine gleichheitswidrige Besserstellung gegenüber allen Inländern erfahren, wenn sie bei der freiwillig gewählten Barauszahlung der bisher unversteuerten Pensionskassengelder …
…dass der Abgabengesetzgeber keine höheren Pensionsabfindungen begünstigen und die lebenslange Versorgung fördern wollte. Ohne Vorliegen von Ausnahmegründen wie dem Zwang zur Annahme der Abfindung würden die Grenzgänger eine gleichheitswidrige Besserstellung gegenüber allen Inländern erfahren, wenn sie bei der freiwillig gewählten Barauszahlung der bisher unversteuerten Pensionskassengelder …
…dass der Abgabengesetzgeber keine höheren Pensionsabfindungen begünstigen und die lebenslange Versorgung fördern wollte. Ohne Vorliegen von Ausnahmegründen wie dem Zwang zur Annahme der Abfindung würden die Grenzgänger eine gleichheitswidrige Besserstellung gegenüber allen Inländern erfahren, wenn sie bei der freiwillig gewählten Barauszahlung der bisher unversteuerten Pensionskassengelder …
…dass der Abgabengesetzgeber keine höheren Pensionsabfindungen begünstigen und die lebenslange Versorgung fördern wollte. Ohne Vorliegen von Ausnahmegründen wie dem Zwang zur Annahme der Abfindung würden die Grenzgänger eine gleichheitswidrige Besserstellung gegenüber allen Inländern erfahren, wenn sie bei der freiwillig gewählten Barauszahlung der bisher unversteuerten Pensionskassengelder …
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Der im Streitjahr in Österreich wohnhafte und als Grenzgänger bei der Fa. Z AG in der Schweiz unselbständig beschäftigte Beschwerdeführer (in der Folge kurz: Bf.) bezog im Jahr 2015 neben seinem (Aktiv-)Bezug iHv gesamt brutto…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Der im Streitjahr in Österreich wohnhafte und als Grenzgänger bei der Fa. XY AG in der Schweiz unselbständig beschäftigte Beschwerdeführer (in der Folge kurz: Bf.) bezog im Jahr 2015 neben seinem (Aktiv-)Bezug iHv gesamt brutto…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Der im Streitjahr in Österreich wohnhafte und als Grenzgänger bei der Fa. XY GmbH in der Schweiz unselbständig beschäftigte Beschwerdeführer (in der Folge kurz: Bf.) bezog im Jahr 2014 neben seinem (Aktiv-)Bezug iHv gesamt brutto…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Der im Streitjahr in Österreich wohnhafte und als Grenzgänger bei der Fa. AB AG in der Schweiz unselbständig beschäftigte Beschwerdeführer (in der Folge kurz: Bf.) bezog im Jahr 2015 neben seinem (Aktiv-)Bezug iHv gesamt brutto…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Der im Streitjahr in Österreich wohnhafte und als Grenzgänger bei der Fa. XYZ GmbH in der Schweiz unselbständig beschäftigte Beschwerdeführer (in der Folge kurz: Bf.) bezog im Jahr 2012 einen (Aktiv-)Bezug iHv gesamt brutto 80…
…nicht eindeutig gewesen. Er habe alle seine Gehälter bis zum 4455.2012 erhalten und ordnungsgemäß in Liechtenstein versteuert. Weiters sehe er seine „Abfindung“ als Teil seines Gehaltes an, den er sich als Spareinlage auf ein Konto bei der Liechtensteiner Bank einzahlen habe lassen. Er finde…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Der im Streitjahr in Österreich wohnhafte und als Grenzgänger bei der Fa. XYZ AG in der Schweiz unselbständig beschäftigte Beschwerdeführer (in der Folge kurz: Bf.) bezog im Jahr 2015 neben seinem (Aktiv-)Bezug iHv gesamt brutto…
…oder statutenmäßiger Regelungen nach Abzug der darauf entfallenden Pflichtbeiträge ab dem Jahr 2001 und in den folgenden Jahren zu einem Drittel steuerfrei zu belassen (der Hauptanwendungsfall für diese Befreiungsbestimmung sind statutenmäßig vorgesehene Abfindungen von ausländischen Pensionskassen für Grenzgänger, wenn die Grenzgänger die ausländische Tätigkeit aufgeben…
…der am 13. Dezember 2004 in 6800 Feldkirch, Schillerstraße 2, durchgeführten Berufungsverhandlung entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber war Grenzgänger in die Schweiz. Er war im Streitjahr vom 1. Jänner bis zum 31. August bei der…
…Tode erzielt und nun als Folge des Todes ihr zugeflossen worden seien. Vielmehr habe sie als Elternteil keinen Anspruch auf eine Abfindung oder eine Hinterbliebenenrente. Sie habe somit weder eine Restzahlung an Löhnen, noch irgend eine Auszahlung als Folge der Beendigung des Dienstverhältnisses ihres Sohnes…
…II. Sachverhalt 6. Der Beschwerdeführer (Bf.) war bis zu seiner vorzeitigen Pensionierung am 28.02.2015 bei der A. AG in der Schweiz als Grenzgänger beschäftigt. Er war mit Antritt der Pension 63 Jahre alt. Mit Antrag vom 05.05.2015 teilet der Bf. der…
…Beschwerdeaktes der belangten Behörde, stellt sich der Verfahrensgang für das Bundesfinanzgericht wie folgt dar: Der (Bf) hat die belangte Behörde mit Schreiben vom 13. Dezember 2016 über die bevorstehende Beendigung seiner Grenzgängertätigkeit in der Schweiz zum Stichtag 31. Dezember 2016 informiert. Dem Schreiben beigelegt wurde…
…in Österreich zu besteuern? 4.4. Lösung Mit Deutschland wurden im Rahmen von Konsultationsgesprächen Fragen zur Besteuerung von Abfindungszahlungen nach Artikel 15 des Abkommens behandelt. Diese Konsultationsvereinbarung ersetzt die Verständigungs- / Konsultationsvereinbarungen zu Abfindungen an Arbeitnehmer vom 23. Juni 1999, vom 3. März 2000 und vom…
…was die grundsätzliche Steuerpflicht betrifft, danach, ob es sich um ausländische oder inländische Abfindungen handelt. Die legistische Maßnahme wendet sich sohin keineswegs vorwiegend und erst recht nicht ausschließlich an Grenzgänger. Dies lässt sich u.a. auch mit aktuellen Recherchen zum parlamentarischen Geschehen (http://www.parlament…
…Wahlmöglichkeit zwischen lebenslanger Rente und Einmalzahlung zugestanden sei. Es habe für ihn kein Zwang bestanden, die kapitalisierte Auszahlung zu wählen. Bei Vorhandensein einer Wahlmöglichkeit liege aber keine begünstigungsfähige Abfindung gemäß § 124b Z 53 EStG 1988 vor. Sie stützte ihre rechtliche Würdigung auf Art. 8 Abs…