8.2.4. Verbringung von Grüne-Liste-Abfällen innerhalb der Union (1) Die Verbringung von Abfällen von mehr als 20 kg der Grünen Abfallliste (Anhang III, Anhang IIIA und Anhang IIIB der EG-VerbringungsV - siehe Anlage 1) innerhalb der Union ist von der Bewilligungspflicht gemäß…
10.18. Grenzüberschreitende Abfallverbringung (§ 14 TP 19 GebG) 10.18.1. Gegenstand der Gebühr Rz 750: In der Tarifpost 19 werden Erledigungsgebühren für verschiedene Verfahren der grenzüberschreitenden Abfallverbringung nach dem AWG 2002 festgelegt. Rz 751: Die Tarifpost 19 ist auf Ansuchen anzuwenden, die nach dem…
…des Anhangs IIIB der EG-VerbringungsV (siehe Anlage 1) von mehr als 20 kg zur Verwertung unterliegt gemäß Artikel 18 der EG-VerbringungsV den allgemeinen Informationspflichten. Für die den allgemeinen Informationspflichten unterliegenden Abfallverbringungen sind weder eine Notifizierung noch eine Bewilligung gemäß § 69 AWG 2002 erforderlich…
6. Verbringen innerhalb der Union 6.1. Verbringung von Abfällen zwischen Mitgliedstaaten (1) Für die Verbringung von Abfällen (Abschnitt 1.1.) zwischen Mitgliedstaaten sind erforderlich: a)eine Bewilligung gemäß § 69 AWG 2002, ausgestellt vom Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, außer es…
2a. Allgemeine Pflichten von Abfallbesitzern 2a.1. Gewerbsmäßige Beförderung nicht gefährlicher Abfälle (1) Wer gewerbsmäßig nicht gefährliche Abfälle (ausgenommen POP-Abfälle, siehe Abschnitt 1.1. Abs. 7) befördert, hat gemäß § 15 Abs. 7 AWG 2002 bei der Beförderung ein Dokument mitzuführen, aus welchem der Übergeber…
…Einfuhr, der Ausfuhr, der Durchfuhr und der Verbringung innerhalb der Union der in Anhang IV und Anhang IVA der EG-VerbringungsV (Gelbe Abfallliste - siehe Anlage 1) angeführten Abfälle besteht die Möglichkeit der stillschweigenden Zustimmung zur Abfallverbringung, wenn die Abfälle zur Verwertung (siehe Abschnitt 8.2…
8.2.3. Durchfuhr von Grüne-Liste-Abfällen (1) Die Durchfuhrvon Abfällen von mehr als 20 kg der Grünen Abfallliste (Anhang III, Anhang IIIA und Anhang IIIB der EG-VerbringungsV - siehe Anlage 1) ist von der Bewilligungspflicht gemäß § 69 AWG 2002 (Abschnitt 5.2. Abs…
5. Durchfuhr durch die Union 5.1. Anwendungszeitpunkt Im Sinne der EG-VerbringungsV bzw. des AWG 2002 ist unter Durchfuhr eine Verbringung von Abfällen, die durch einen oder mehrere Staaten mit Ausnahme des Versand- oder Empfängerstaats erfolgt oder erfolgen soll.
5.2. Durchfuhrbeschränkungen (1) Für die Durchfuhr von Abfällen (Abschnitt 1.1.) sind erforderlich: a)eine Bewilligung gemäß § 69 AWG 2002, ausgestellt vom Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (siehe Abschnitt 5.2.1.) und b)ein Notifizierungs- und Begleitformular (siehe Abschnitt…
…Abs. 2 enthalten. (3) Auf die im Bundes-Abfallwirtschaftsplan 20112023 in Teil 2 enthaltenen Leitlinien zur grenzüberschreitenden Abfallverbringung Anwendungshinweisemit beispielhaften Fotos zu Anhang III,vielen Anhang IIIA,Einträgen Anhang IIIB,der Anhang IVGrünen Abfallliste sowie Gegenbeispiele notifizierungspflichtiger Abfälle der Gelben Abfallliste wird hingewiesen. Es soll…
…nicht. m)entgegen § 70 Abs. 2 AWG 2002 die Abschrift des Notifizierungsformulars oder das Begleitformular oder die erforderliche Bewilligung gemäß § 69 AWG 2002 nicht mitführen oder vorweisen - obwohl die Genehmigung zur Abfallverbringung erteilt worden ist (§ 79 Abs. 3 Z 15 AWG 2002); hinsichtlich der Tatortfiktion…
6.1.1. Bewilligung gemäß § 69 AWG 2002 (1) Die Bewilligung gemäß § 69 AWG 2002 ist die Zustimmung des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie zur Durchführung einer notifizierungspflichtigen Verbringung von Abfällen. Ohne Vorliegen dieser Zustimmung in schriftlicher Form darf die Verbringung…
1.1.2. Kriterien für die Einstufung von Materialien als Abfall oder Nicht-Abfall (1) Der Abfallbegriff des AWG 2002 ist nicht deskriptiv (= beschreibend, was Abfall ist), sondern normativ (= festsetzend, was Abfall im Sinne dieses Gesetzes sein soll). (2) Die alternative Kombination aus…
…Zuge einer Abfertigung oder auch in anderen Fällen, feststellen, dass eine nach § 181b StGB oder § 181c StGB strafbare umweltgefährdende Abfallverbringung vorliegt, so haben sie gemäß § 83 Abs. 3 AWG 2002 die Unterbrechung der Beförderung anzuordnen (faktische Amtshandlung). Die Zuwiderhandlung sowie die getroffenen Anordnungen sind durch…
3.3.1. Bewilligung gemäß § 69 AWG 2002 (1) Die Bewilligung (Dokumentenartencode bei e-zoll in Feld 44 der Zollanmeldung "7620") gemäß § 69 AWG 2002 ist die Zustimmung des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie zur Durchführung eines jeden notifizierungspflichtigen Transports von…
7.2. Transporte zwischen verschiedenen Standorten eines Abfallbesitzers (1) Werden gefährliche Abfälle (Abschnitt 1.1. Abs. 3) oder POP-Abfälle (Abschnitt 1.1. Abs. 7) von einem Standort eines Abfallbesitzers zu einem anderen Standort desselben Abfallbesitzers verbracht, sind gemäß § 15 ANV 2012 Unterlagen mit folgenden…
9. Feststellungsverfahren 9.1. Feststellungsbescheid (1) Werden die für einen Abfalltransport erforderlichen Unterlagen nicht vorgelegt bzw. mitgeführt und bestehen im Zuge der Durchführung des Zollverfahrens Bedenken, dass eine bewegliche Sache bewilligungspflichtiger Abfall sein könnte, so hat die Zollstelle gemäß § 70 Abs. 3 AWG 2002 bei…
3.3. Einfuhrbeschränkungen (1) Für die Einfuhr von Abfällen (Abschnitt 1.1.) sind erforderlich: a)eine Bewilligung (Dokumentenartencode bei e-zoll in Feld 44 der Zollanmeldung "7620") gemäß § 69 AWG 2002, ausgestellt vom Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (siehe Abschnitt 3…
Die Arbeitsrichtlinie Abfälle (VB-0800) stellt einen Auslegungsbehelf zu den vom Zollamt Österreich und von den Zollorganen zu vollziehenden Verboten und Beschränkungen der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 über die Verbringung von Abfällen (EG-VerbringungsV) und des Abfallwirtschaftsgesetzes 2002 dar, der im Interesse einer einheitlichen…
4.2. Ausfuhrbeschränkungen (1) Für die Ausfuhr von Abfällen (Abschnitt 1.1.) sind erforderlich: a)eine Bewilligung (Dokumentenartencode bei e-zoll in Feld 44 der Zollanmeldung "7620") gemäß § 69 AWG 2002, ausgestellt vom Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (siehe Abschnitt 4…