…Steuerfreiheit für Überstundenzuschläge gemäß § 68 Abs. 1 und 2 EStG 1988 im Zeitpunkt der Leistung der Überstunden auch bei einer späteren Auszahlung der Überstundenentgelte (innerhalb desselben Kalenderjahres) erhalten. Nach Ablauf des Kalenderjahres ausgezahlte Überstundenentlohnungen sind gemäß § 67 Abs. 8 lit. c EStG 1988 im Kalendermonat…
20.5.3 Nachweis von Überstunden und steuerliche Behandlung von Überstundenpauschalen Rz 1161: Für die Berücksichtigung von steuerfreien Zuschlägen im Sinne des § 68 Abs. 2 EStG 1988 sind grundsätzlich keine gesonderten Aufzeichnungen erforderlich, sofern bereits in früheren Lohnzahlungszeiträumen Überstunden in diesem oder einem höheren Ausmaß…
…6 und 8 sind nach § 67 Abs. 11 EStG 1988 auch bei der Veranlagung von Arbeitnehmern anzuwenden. Der Beschwerdeführer hat hinsichtlich der ihm im Jänner 2015 zugeflossenen nachträglichen Überstundenentlohnung die gemäß § 68 Abs. 2 EStG 1988 steuerfreie Behandlung der Zuschläge im jährlichen Höchstausmaß von 1…
…67 EStG 1988 und § 68 EStG 1988 - Regelmäßig verschobene Auszahlung von Zulagen und Zuschlägen (Rz 1106) (2010) Gemäß LStR 2002 Rz 11106 (Beispiel aus 2001) sind regelmäßig verschoben ausbezahlte Überstundenentlohnungen gemeinsam mit dem Bezug des Auszahlungsmonats (im Auszahlungsmonat) zu versteuern. Die Überstundengrundlöhne sind dabei nach…
20.5.2 Überstundenzuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit (§ 68 Abs. 1 und 6 EStG 1988) Rz 1152: Der Freibetrag gemäß § 68 Abs. 1 EStG 1988 bzw. der erhöhte Freibetrag von 600 Euro (bis 2023: 540 Euro) (§ 68 Abs. 6 EStG 1988) ist jeweils ein…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache der Bf über die Beschwerden vom 26.11.2007 gegen die Bescheide des Finanzamtes A vom 13.11.2007 betreffend die Haftung für die Einbehaltung und Abfuhr der Lohnsteuer gemäß § 82…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht (BFG) hat durch die Richterin N.N. in der Beschwerdesache des Beschwerdeführers gegen den Bescheid des Finanzamtes X. (FA) vom 08.03.2013 betreffend Einkommensteuer 2012 zu Recht erkannt: Die Berufung wird abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung vom 3. September 2001 der Bw., gegen den Bescheid vom 2. August 2001 des Finanzamtes für Körperschaften in Wien betreffend Haftung zur Einbehaltung und Abfuhr der Lohnsteuer für den Zeitraum 1. Jänner 1998 bis 31. Dezember 2000…
42.5.14 § 68 EStG 1988 Rz 11126: § 68 Abs. 1 EStG 1988 - Akontierung von steuerfreien Zuschlägen gemäß § 68 EStG 1988 iVm der Altersteilzeitregelung (Rz 1126) (2001) Im Rahmen der Altersteilzeitregelung kann die Arbeitszeit zwischen 40% und 60% reduziert werden. Seitens des AMS wird neben…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Berufungswerbers, vertreten durch Dr. Markus Orgler, gegen den Bescheid des Finanzamtes Kitzbühel betreffend Haftung und Zahlung von Lohnsteuer nach § 82 EStG 1988 für den Zeitraum 1. Jänner 1997 bis 31. Dezember 1999 entschieden: Der Berufung wird teilweise…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Berufungswerberin,vom 12. Juli 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 15. Juni 2004 betreffend Haftungs- und Abgabenbescheid 2002 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird dem Berufungsbegehr entsprechend abgeändert. Entscheidungsgründe…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter D in der Beschwerdesache CMS, über die Beschwerde vom 01.06.2015 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Wien 12/13/14 Purkersdorf vom 18.05.2015, betreffend Einkommensteuer 2014 zu Recht erkannt: Die…
…dass die Arbeitnehmerinnen verpflichtet sind, angeordnete Überstunden zu leisten. Hinsichtlich der Überstundenentlohnung wurde schriftlich/dienstvertraglich vereinbart, dass im Bruttogehalt fünf Überstunden (samt 50% Zuschlag) inkludiert sind und dass damit sämtliche Mehrleistungen abgegolten sind (DN1) bzw. dass die Überstunden durch Zeitausgleich abgegolten werden oder dass dafür…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw, vom 1. Februar 2006 gegen die Haftungs- und Abgabenbescheide des Finanzamtes Graz-Stadt vom 27. Jänner 2006 betreffend Lohnsteuer für den Zeitraum 1999 bis 2001 entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Im Zuge…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Für den 23. Bezirk in Wien vom 23. Jänner 2001 betreffend Haftung zur Einbehaltung und Abfuhr der Lohnsteuer, Vorschreibung des Dienstgeberbeitrages zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen und des Zuschlages zum Dienstgeberbeitrag…
…Forstwirtschaft und bezog darüberhinaus als Grenzgänger Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bei einem in Südtirol ansässigen Unternehmen. Laut den monatlichen Lohnabrechnungen erhielt der Abgabepflichtige neben der "Normalentlohnung", eine Überstundenentlohnung sowie monatliche Zahlungen unter dem Titel "BAK Urlaubsgratifikation" und "BAK Jährliche Freistellung". In den Monaten Jänner, Februar…
…nicht mit dem Begriff "schuldhaft" gleichgesetzt werden (VwGH 30.1.1991, 90/13/0121). Auf arbeitsgerichtlichen Entscheidungen beruhende Nachzahlungen gelten nicht als willkürliche Verschiebung des Auszahlungszeitpunktes. Überstundenentlohnungen für abgelaufene Kalenderjahre können bei nicht willkürlicher Verschiebung der Auszahlung Nachzahlungen im Sinne des § 67 Abs. 8 lit…
…VwGH 9.12.1992, 89/13/0048). Kosten einer freiwilligen Prüfung sind nicht rückstellbar. Für die Höhe der Rückstellung sind die internen "Zusatzkosten" (zB Überstundenentlohnung uÄ, maximal im Ausmaß vergleichbarer Fremdkosten) und externen Kosten heranzuziehen. Nicht zu berücksichtigen sind laufende interne Kosten, die allgemeine Geschäftskosten…
…15/0198, 97/15/0199). Diese Summe ist auf ihre Angemessenheit zu prüfen, unabhängig davon, wo und wie die einzelnen Bestandteile der Vergütung verbucht worden sind. Neben dem Grundlohn und den sonstigen Bezügen sind alle Zusatzvergütungen (Überstundenentlohnung, Gewinn- und Umsatzbeteiligung, Tantiemen), Sachbezüge (Dienstwohnung, Firmenauto, Aufwendungen…
…Belohnung, Prämie) in Form einer Einmalzahlung gewährt, liegen insoweit sonstige Bezüge vor. Andere sonstige Bezüge Sofern ein Bezug aufgrund der vertraglichen Grundlage als laufender Monatsbezug konzipiert ist oder laufend erwirtschaftet wird (zB Überstundenentlohnung), ändert eine bloße Änderung der Auszahlungsmodalität (zB quartalsweise Auszahlung) nichts daran, dass…