…Erwerb eines "pari" begebenen Papiers zu einem Überbetrag von einem Dritten ist der gesamte Erwerbspreis als Anschaffungskosten anzusetzen; im Falle einer gleichmäßigen Teilwertentwicklung kann der Überparibetrag nach Art einer Abgrenzung entwickelt (abgeschrieben) werden. Hinsichtlich des Ansatzes von Anteilscheinen an Kapitalanlagefonds siehe InvFR 20082018 Rz 178316.
…aus dem Papier. Die effektive Verzinsung liegt dadurch unter der nominellen Verzinsung. Im Sinne einer periodengerechten Erfassung des effektiven Zinssatzes ist der "Überparibetrag" aktiv abzugrenzen und auf die Laufzeit des Papiers finanzmathematisch verteilt abzuschreiben. Davon getrennt sind die Anschaffungskosten des Papiers anzusetzen. Diese Anschaffungskosten sind…
…1.6. Rechnungsabgrenzungsposten Soweit in der Beschwerde darauf verwiesen wird, dass im Unterschied zu Österreich in Deutschland im deutschen HGB die Aktivierung von Überparibeträgen in einem Rechnungsabgrenzungsposten ermöglicht würde und auch eine sofortige aufwandswirksame Verrechnung zulässig wäre, ist vom Bundesfinanzgericht dazu eingangs festzuhalten, dass im…
…1.6. Rechnungsabgrenzungsposten Soweit in der Beschwerde darauf verwiesen wird, dass im Unterschied zu Österreich in Deutschland im deutschen HGB die Aktivierung von Überparibeträgen in einem Rechnungsabgrenzungsposten ermöglicht würde und auch eine sofortige aufwandswirksame Verrechnung zulässig wäre, ist vom Bundesfinanzgericht dazu eingangs festzuhalten, dass im…
…um 110 im Jahr 04 erworben. Restlaufzeit ist 5 Jahre. Der Überparibetrag von 4 hätte vom Veräußerer bereits finanzmathematisch abgegrenzt und jährlich aufgelöst werden müssen, sodass sich bei Veräußerung im fünften Jahr ein Restbetrag von 2,03 ergeben müsste. Aus dem Kaufpreis von 110 ist…
…denn damit hätte bereits zum Zeitpunkt des Erwerbs der Wertpapiere festgestanden, dass die Bank bei Tilgung am Laufzeitende einen "Verlust" in Höhe des Überparibetrages erleiden würde. Dieser von vornherein feststehende Tilgungsverlust würde vom Verwaltungsgerichtshof eindeutig den Zinserträgen zugeordnet und sei daher im Sinne der Ermittlung…
…denn damit hätte bereits zum Zeitpunkt des Erwerbs der Wertpapiere festgestanden, dass die Bank bei Tilgung am Laufzeitende einen "Verlust" in Höhe des Überparibetrages erleiden würde. Dieser von vornherein feststehende Tilgungsverlust würde vom Verwaltungsgerichtshof eindeutig den Zinserträgen zugeordnet und sei daher im Sinne der Ermittlung…
…EStG (16. Lfg 2013) Anschaffungskosten (§ 27a Abs 4) Rz 139) Laut VwGH ist der bei einer Anschaffung von Kapitalanteilen mit einem über dem Nennwert (Nominale) liegenden Preis sich ergebende Überparibetrag Teil der Anschaffungskosten. Somit sind die gesamten Preise - auch über die Nominale hinausgehend - Anschaffungskosten. Dieser…
…Ausgabekurs überstieg. Der daraus resultierende Unterschiedsbetrag (der "Überparibetrag") stellt dabei kein regulierendes Instrument für den Zinsertrag dar, sondern ist vielmehr als Bestandteil des Kaufpreises zu behandeln. Eine steuerwirksame Abschreibung um den Überparibetrag ist demnach grundsätzlich zulässig. Eine abweichende Beurteilung ist nur dann denkbar, wenn schon…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Mag. Andrea Müller-Moravec, Steuerberaterin, 1100 Wien, Jagdgasse 25,vom 30. Juni 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 4/5/10, vertreten durch Hofrat Mag. Christian Wolf, vom 11. Juni 2008 betreffend…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 22. März 2024 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 18. März 2024 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2023, Steuernummer ***BF1StNr1***, zu Recht erkannt: I. Die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Andrea Pamperl in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 3. Februar 2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes Gänserndorf Mistelbach, nunmehr Finanzamt Österreich, vom 8. Jänner 2016 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2014 Steuernummer…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch die Richterin Mag. Monika Ahorn in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 17. Jänner 2019 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 8/16/17 vom 10. Jänner 2019 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2017 (Steuernummer ****) zu…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Diana Sammer in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 30. Dezember gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 17. Dezember 2021 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2020 Steuernummer ***BF1StNr1***, nach Durchführung einer mündlichen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Gabriele Grossgut-Palotás in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** Tschechien, über die Beschwerde vom 26. Februar 2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 18. Februar 2021 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2019 und die Beschwerde…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 6. August 2020 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 8. Juli 2020 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2019 zu Recht: I. Der Beschwerde wird gemäß…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache des ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 27. Juli 2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 20. Juli 2021 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2020 zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde…
Mit dem Jahressteuergesetz 2018 (JStG 2018) wurde der Kinderfreibetrag gem § 106a EStG aF und die Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten gem § 34 Abs 9 EStG aF durch den Familienbonus Plus gem § 33 Abs 3a EStG, einen gänzlich neuen Absetzbetrag, ersetzt. Zur Zeit seiner Einführung betrug der Familienbonus…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 25. Juli 2019 gegen den Bescheid des ***FA*** vom 25. Juni 2019 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2017 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde…
11.11a Kindermehrbetrag (§ 33 Abs. 7 EStG 1988) Rz 810a: Alleinverdienenden oder alleinerziehenden Steuerpflichtigen steht in der Veranlagung ein Kindermehrbetrag in Höhe von bis zu 700 Euro (bis 2023: 550 Euro, bis 2021: 250 Euro) pro Kind gemäß § 106 EStG 1988 zu. Die Berechnung der…