…Grabstätte, Kostenvoranschlag Fa. S, Darlehen bei der X-Bausparkasse in Höhe von insgesamt 110.249,42 € gemäß § 155 AußStrG an Zahlungs statt überlassen. III. bis V. (hier nicht von Bedeutung). Mit dem angefochtenen Bescheid setzte das Finanzamt die Grunderwerbsteuer fest, wobei die Bemessungsgrundlage, wie…
…Grabstätte, Kostenvoranschlag Fa. S, Darlehen bei der X-Bausparkasse in Höhe von insgesamt 110.249,42 € gemäß § 155 AußStrG an Zahlungs statt überlassen. III. bis V. (hier nicht von Bedeutung). Mit dem angefochtenen Bescheid setzte das Finanzamt die Grunderwerbsteuer fest, wobei die Bemessungsgrundlage, wie…
…alles, was der Bf. einsetzen muss um das Grundstück zu erhalten. Bei einer Überlassung an Zahlungs statt iSd. § 154 AußStrG zählen zur Gegenleistung daher alle im kausalen Zusammenhang mit dem Erwerb eingegangenen Leistungsverpflichtungen. Auch der ausdrückliche oder stillschweigende Verzicht auf eine Forderung bzw. deren "Fallenlassen"…
…alles, was der Bf. einsetzen muss um das Grundstück zu erhalten. Bei einer Überlassung an Zahlungs statt iSd § 154 AußStrG zählen zur Gegenleistung daher alle im kausalen Zusammenhang mit dem Erwerb eingegangenen Leistungsverpflichtungen. Auch der ausdrückliche oder stillschweigende Verzicht auf eine Forderung bzw. deren "Fallenlassen"…
…dass "im Zusammenhang mit der Überlassung der Dienstwohnung der monatliche Bruttobezug um 508,20 Euro verringert" worden sei. Gemäß § 4 Abs. 6 UStG 1994 gilt beim Tausch, bei tauschähnlichen Umsätzen und bei Hingabe an Zahlungs Statt der Wert jedes Umsatzes als Entgelt für den anderen…
…durch die Übertragung des Grundstückes 2 entrichtet. Damit kommt es bei B und C zu einer Veräußerung dieses Grundstücks an A durch Überlassung an Zahlungs statt. Hinsichtlich des von A durch den Erwerb von dessen MU-Anteil erworbenen Drittels am Grundstück 2 liegt Neuvermögen vor…
…dafür gewährt, dass der Veräußerer dem Erwerber das Grundstück überlässt. Das GrEStG definiert nicht, was Gegenleistung ist, sondern zählt in § 5 demonstrativ auf, was bei einzelnen Erwerbsvorgängen Gegenleistung sein kann (Kauf, Tausch, Leistung an Erfüllungs Statt, Zuschlag im Zwangsversteigerungsverfahren, Übernahme aufgrund eines Übernahmsanerbietens, Abtretung des…
…dafür gewährt, dass der Veräußerer dem Erwerber das Grundstück überlässt. Das GrEStG definiert nicht, was Gegenleistung ist, sondern zählt in § 5 demonstrativ auf, was bei einzelnen Erwerbsvorgängen Gegenleistung sein kann (Kauf, Tausch, Leistung an Erfüllungs Statt, Zuschlag im Zwangsversteigerungsverfahren, Übernahme aufgrund eines Übernahmsanerbietens, Abtretung des…
…dafür gewährt, dass der Veräußerer dem Erwerber das Grundstück überlässt. Das GrEStG definiert nicht, was Gegenleistung ist, sondern zählt in § 5 demonstrativ auf, was bei einzelnen Erwerbsvorgängen Gegenleistung sein kann (Kauf, Tausch, Leistung an Erfüllungs Statt, Zuschlag im Zwangsversteigerungsverfahren, Übernahme aufgrund eines Übernahmsanerbietens, Abtretung des…
…dafür gewährt, dass der Veräußerer dem Erwerber das Grundstück überlässt. Das GrEStG definiert nicht, was Gegenleistung ist, sondern zählt in § 5 demonstrativ auf, was bei einzelnen Erwerbsvorgängen Gegenleistung sein kann (Kauf, Tausch, Leistung an Erfüllungs Statt, Zuschlag im Zwangsversteigerungsverfahren, Übernahme aufgrund eines Übernahmsanerbietens, Abtretung des…
…von € 3.471,70 an Zahlungsstatt überlassen. Der Erwerb eines an Zahlungsstatt erworbenen Grundstückes fällt unter die Bestimmungen des Grunderwerbsteuergesetzes, Bemessungsgrundlage für die GrESt ist nicht der Schätzwert, sondern die Gegenleistung. Gegenleistung ist alles, was der Erwerber aufzubringen hat, um das Grundstück zu erlangen…
…Nachdem der Berufungswerber kein Erbe antreten könne, sondern nur ein Teil seiner Kosten durch Überlassung des Nachlasses an Zahlungs statt ersetzt bekomme, könne dafür auch keine Grunderwerbsteuer anfallen. Das Finanzamt wies die Berufung mit Berufungsvorentscheidung ab und begründete diese Entscheidung sehr ausführlich. Daraufhin stellte der…
…zugewiesen und zur weiteren Verfügung überlassen werde. Damit komme aber dem Gläubiger kein höherer Wert zu, als jener, der sich aus dem Verlassverfahren an Aktivvermögen ergebe. Die darüber hinaus gehende Forderung erleide einen uneinbringlichen Ausfall. Auch liege in der Überlassung an Zahlungs statt kein Forderungsverzicht…
…Nachlass wurde schließlich dem Bw gemäß § 154 AußStrG an Zahlungs statt überlassen. Mit Bescheid vom 23. Juli 2008 wurde dem Berufungswerber Grunderwerbsteuer in Höhe von €1.309,35 vorgeschrieben. Bemessungsgrundlage bildete jener im Wege einer Verhältnisrechnung ermittelte Forderungsbetrag, welcher auf den Erwerb der Liegenschaft entfällt…
…76). Im grundlegenden Erkenntnis eines verstärkten Senates des Verwaltungsgerichtshofes vom 12.12.1985, 83/16/0178, Slg. Nr. 6058/F, brachte dieser zum Ausdruck, dass es sich bei der Abfindung eines Pflichtteilsanspruches durch Hingabe von Grundstücken um eine Hingabe an Zahlungs statt im Sinn des…
…oder "inneren" Zusammenhang mit dem Erwerb des Grundstückes, dann ist sie als Gegenleistung im Sinne des GrEStG 1987 anzusehen. Es war von Anfang an für die Vertragsparteien klar, dass die Errichtung des Niedrigenergiehauses durch den Verkauf der Liegenschaftshälfte an Zahlungs Statt finanziert werden sollte (Selbstanzeige…
…dass als Gegenleistung eine bestimmte Sache an Zahlungs Statt geleistet werden kann (Aicher in Rummel, Kommentar zum ABGB3, § 1055 [Rz 2]. Wird eine Sache teils gegen Geld, teils gegen eine andere Sache veräußert, nimmt § 1055 ABGB , der Absorptionstheorie folgend, eine am Wertverhältnis orientierte einheitliche Zuordnung…
…dass als Gegenleistung eine bestimmte Sache an Zahlungs Statt geleistet werden kann (Aicher in Rummel, Kommentar zum ABGB3, § 1055 [Rz 2]. Wird eine Sache teils gegen Geld, teils gegen eine andere Sache veräußert, nimmt § 1055 ABGB , der Absorptionstheorie folgend, eine am Wertverhältnis orientierte einheitliche Zuordnung…
…dass als Gegenleistung eine bestimmte Sache an Zahlungs Statt geleistet werden kann (Aicher in Rummel, Kommentar zum ABGB3, § 1055 [Rz 2]. Wird eine Sache teils gegen Geld, teils gegen eine andere Sache veräußert, nimmt § 1055 ABGB , der Absorptionstheorie folgend, eine am Wertverhältnis orientierte einheitliche Zuordnung…
…dass als Gegenleistung eine bestimmte Sache an Zahlungs Statt geleistet werden kann (Aicher in Rummel, Kommentar zum ABGB3, § 1055 [Rz 2]. Wird eine Sache teils gegen Geld, teils gegen eine andere Sache veräußert, nimmt § 1055 ABGB , der Absorptionstheorie folgend, eine am Wertverhältnis orientierte einheitliche Zuordnung…