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UFSW RV/2695-W/10Differenzzahlung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.08.2012

…Bestimmungen der Verordnung (EWG) 1408/71 bis Ende April 2010 sowie ab 1. Mai 2010 die Verordnung (EG) 883/2004 unmittelbar anwendbar. Nach Art. 4 Abs. 1 Buchstabe h gilt die VO 1408/71 für alle Rechtsvorschriften über Zweige der sozialen Sicherheit, welche Familienleistungen betreffen…

BFG RV/5101132/2015Anspruch auf Familienbeihilfe in Österreich nach der VO (EG) 1408/71, wenn sämtliche Familienmitglieder in Österreich in einem gemeinsamen Haushalt wohnen und der Kindesvater hierzulande einer selbständigen Erwerbstätigkeit nachgeht.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis16.07.2019

…Nr. 883/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit (nachfolgend kurz als VO 883/2004 bezeichnet): Artikel 87 Übergangsbestimmungen ... (8) Gelten für eine Person infolge dieser Verordnung die Rechtsvorschriften eines anderen Mitgliedstaats als desjenigen…

UFSW RV/0138-W/07Kein Anspruch auf Familienbeihilfe bei Scheinselbständigkeit wegen fehlender Freizügigkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.06.2011

…Gegen diesen Bescheid wurde Berufung erhoben. Der Bw brachte darin vor, dass die Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 schon durch die Verordnung Nr. 883/2004 abgelöst worden sei. Die Verordnung, auf die sich das Finanzamt berufe, sei schon verabschiedet worden. Das Finanzamt könne sich daher…

BFG RV/7101309/2013Entscheidend für den Familienbeihilfenanspruch im Rahmen des Beschäftigungslandprinzips ist die aufrechte Pflichtversicherung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis03.03.2015

…diese war bzw. ist anspruchsbegründend im Sinne der VO (EG) 883/2004 bzw. VO (EWG) 1408/71 - korrekte Beweiswürdigung sowie rechtliche Würdigung der Tätigkeit durch den UVS befindet sich auf Seiten 10,11,12,13,14 und zusammenfassend auf Seite 15 dieser Entscheidung). Diese Entscheidung…

BFG RV/7103338/2011Entscheidend für den Familienbeihilfenanspruch im Rahmen des Beschäftigungslandprinzips ist die aufrechte Pflichtversicherung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis13.04.2016

…76 der Verordnung Nr. 1408/71 hat." Auch beim hier vorliegenden Fall ist durch Anhang XII die Anwendbarkeit der VO (EWG) Nr. 1408/71 (sowie auch der VO (EG) 883/2004 - in Kraft getreten ab Mai 2010) nicht eingeschränkt worden. Ob eine sog. "Scheinselbständigkeit" vorliegt…

BFG RV/7101371/2018Nichtgewährung der Ausgleichszahlung mangels Vorlage von Überweisungsbelegen für die Tragung der überwiegenden Unterhaltskosten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis12.07.2019Teil 2/2

…September 2003 im vorliegenden Revisionsfall für ungarische Staatsangehörige der Anhang X der Beitrittsakte entspricht). Ebenso wenig kann die erst danach ergangene Verordnung Nr. 883/2004 von den in der Beitrittsakte für Staatsangehörige von Ungarn bis 30. April 2011 geltenden Übergangsbestimmungen zur Arbeitnehmerfreizügigkeit und Dienstleistungsfreiheit erfasst…

BFG RV/7103833/2010Fehlende Beschäftigungsbewilligung stand Anspruch auf Familienbeihilfe in den Jahren 2009 und 2010 nicht entgegen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis11.08.2014

…nicht die VO 1408/71. Ebenso könne eine Verletzung der Bestimmungen des Ausländerbeschäftigungsgesetzes die Anwendung der Verordnung (EWG) 1408/71 nicht verhindern. Diese Rechtsprechung ist auf die im hier strittigen Zeitraum Mai und Juni 2010 anzuwendende Verordnung (EG) Nr. 883/2004 (VO 883/2004) sinngemäß…

BFG RV/7105379/2014Fehlende Beschäftigungsbewilligung stand Anspruch auf Familienbeihilfe bei Unionsbürgern bis April 2011 nicht entgegen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis03.09.2015

…75 f. der VO 1408/71 und von Art. 68 Abs. 1 lit. b sublit. i der VO 883/2004 zur Anwendung, wobei auf Grund des Wohnortes der Kinder primär die Tschechische Republik zur Erbringung von Familienleistungen zuständig ist. Österreich als einer der beiden Beschäftigungsstaaten…

UFSW RV/0206-W/13Familienbeihilfenanspruch eines in Österreich erwerbstätigen slowakischen Staatsbürgers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.02.2013

…werden, dass der Berechtigte oder seine Familienangehörigen in einem anderen als dem Mitgliedstaat wohnt oder wohnen, in dem der zur Zahlung verpflichtete Träger seinen Sitz hat. Nach Art 67 der VO 883/2004 hat eine Person auch für Familienangehörige, die in einem anderen Mitgliedstaat wohnen…

UFSW RV/1449-W/11Keine Familienbeihilfe bei fehlender rechtmäßiger Beschäftigung vor dem 1.1.2006
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.02.2012

…Zusammenhang, dass innerhalb der Union die Freizügigkeit der Arbeitnehmer zu gewährleisten ist. Maßgebend im Bereich der Freizügigkeit und der Familienleistungen sind die VO 1408/71 (Wanderarbeitnehmer), VO 883/2004 (Soziale Sicherheit) und die RL 2004/38/EG (Freizügigkeitsrichtlinie) (Aigner/Wanke in Csaszar/Lenneis/Wanke, FLAG …

UFSW RV/1323-W/11Keine Familienbeihilfe bei nicht rechtmäßiger Personenbetreuung in Österreich
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.02.2012

…Zusammenhang, dass innerhalb der Union die Freizügigkeit der Arbeitnehmer zu gewährleisten ist. Maßgebend im Bereich der Freizügigkeit und der Familienleistungen sind die VO 1408/71 (Wanderarbeitnehmer), VO 883/2004 (Soziale Sicherheit) und die RL 2004/38/EG (Freizügigkeitsrichtlinie) (Aigner/Wanke in Csaszar/Lenneis/Wanke, FLAG …

UFSW RV/0875-W/11Keine Familienbeihilfe bei Verstoß gegen das Ausländerbeschäftigungsgesetz
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.02.2012Teil 1/2

…den für die Arbeitnehmer dieses Staates geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften eine Beschäftigung auszuüben. Maßgebend im Bereich der Freizügigkeit und der Familienleistungen sind die VO 1408/71 (Wanderarbeitnehmer), VO 883/2004 (Soziale Sicherheit) und die RL 2004/38/EG (Freizügigkeitsrichtlinie) (Aigner/Wanke in Csaszar/Lenneis/Wanke…

UFSW RV/0032-W/12Kein Anspruch auf Familienbeihilfe eines nicht rechtmäßig beschäftigten Arbeitnehmers wegen fehlender Freizügigkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.01.2012

…Zusammenhang, dass innerhalb der Union die Freizügigkeit der Arbeitnehmer zu gewährleisten ist. Maßgebend im Bereich der Freizügigkeit und der Familienleistungen sind die VO 1408/71 (Wanderarbeitnehmer), VO 883/2004 (Soziale Sicherheit) und die RL 2004/38/EG (Freizügigkeitsrichtlinie) (Aigner/Wanke in Csaszar/Lenneis/Wanke, FLAG …

UFSW RV/3073-W/11Kein Anspruch auf Familienbeihilfe auf Basis einer zulässigen Einschränkung der Freizügigkeit von Arbeitnehmern
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.01.2012

…Zusammenhang, dass innerhalb der Union die Freizügigkeit der Arbeitnehmer zu gewährleisten ist. Maßgebend im Bereich der Freizügigkeit und der Familienleistungen sind die VO 1408/71 (Wanderarbeitnehmer), VO 883/2004 (Soziale Sicherheit) und die RL 2004/38/EG (Freizügigkeitsrichtlinie) (Aigner/Wanke in Csaszar/Lenneis/Wanke, FLAG …

BFG RV/7102884/20241. Kein Anspruch auf Familienbeihilfe einer Person, die als subsidiär Schutzberechtigte keiner selbständigen oder nichtselbständigen Tätigkeit nachgegangen ist und die darüber hinaus Leistungen aus der Grundversorgung bezogen hat 2. Keine Verfassungswidrigkeit der Bestimmung des § 3 Abs. 4 FLAG 1967 durch die Einführung der Bestimmungen des § 3 Abs. 6 und 7 FLAG 1967
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis18.06.2025

…Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag sind Familienleistungen im Sinne des 1 Buchst z VO (EWG) 883/2004 und als solche "Sozialleistungen" ("Leistungen der sozialen Sicherheit"). "Familienleistungen" sind aber von Leistungen der "Sozialhilfe" ("soziale oder medizinische Fürsorge", Art 3 Abs. 5 VO (EWG) 883/2004) zu unterscheiden (vgl…

BFG RV/6100398/2022Umfang der Berücksichtigung österreichischer SV Beiträge für deutsche Einkünfte im Wege des Progressionsvorbehaltes
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis29.03.2023

…Vertreterin fristgerecht die Vorlage der Beschwerde an das Bundesfinanzgericht und führte an, dass die SV Pflicht des BF bei der SVA in Österreich auf die EU/VO 1408/71 und 883/2004 gestützt werde, dem Versicherungsschutz in Österreich diene und deshalb nach Art 18 des…

BFG RS/7100032/2021Zurückweisung einer Säumnisbeschwerde gegen ein nicht mehr existentes Finanzamt
geltende FassungBFG-EntscheidungenSäumnisbeschwerde - Einzel - Beschluss16.04.2021

…in Rumänien beschäftigt war. (vgl. den Beschluss Nr. F1 der Verwaltungskommission für die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit vom 12.Juni 2009 zur Auslegung des Artikels 68 der VO Nr. Nr. 883/2004, 2010/C 106/04, ABI.EU c 106/11, vom 24…

UFSW RV/2668-W/06Kein Anspruch auf Familienbeihilfe für in einem anderen EU-Staat lebende Kinder mangels Rechtmäßigkeit der nichtselbständigen Beschäftigung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.04.2008

…VO (EWG) Nr. 883/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit gilt gemäß Art. 91 erst ab dem Tag des Inkrafttretens einer diesbezüglichen Durchführungsverordnung. Da bisher noch keine Durchführungsverordnung erlassen wurde, hat die VO…

08 0104/2-IV/8/03Bewertung von un- oder niedrig verzinsten Forderungen oder Verbindlichkeiten sowie von Renten und dauernden Lasten nach dem Budgetbegleitgesetz 2003 und der ErlWS-VO 2004
geltende FassungErlässe & InformationenErlass08 0104/2-IV/8/0317.12.2003

…12.000 mal 12,741705 = 152.900 Der Barwert beträgt somit 152.900.   2.3.4 Altersverschiebung § 2 der ErlWS-VO 2004 enthält eine Altersverschiebung. Diese Altersverschiebung beruht auf der Erfahrung, dass sich die Sterbewahrscheinlichkeit in der Vergangenheit laufend verändert hat und unterstellt…

BFG RV/7103525/2021Indexierung Familienbonus Plus (Umsetzung EuGH vom 16.6.2022, C-328/20)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis03.10.2022

…Stichtag gemäß lit. a kundzumachen." Dem Urteil des EuGHs vom 16. 6. 2022, C-328/20 zufolge ist Art. 67 VO 883/2004 dahin auszulegen, dass die Familienleistungen, die ein Mitgliedstaat Erwerbstätigen gewährt, deren Familienangehörige in diesem Mitgliedstaat wohnen, exakt jenen entsprechen müssen, die er…