…werden konnte, dient auch die Straßenverlegung bzw deren Errichtung der Ausführung besteuerter Umsätze. Der strittige Vorsteuerabzug steht daher zu, weshalb der Berufung stattzugeben war. Es ist allerdings noch zu prüfen, ob die (unentgeltliche) Übertragung ins öffentliche Gut einen steuerpflichtigen Vorgang darstellt: Die Berufungsausführungen, mangels Entgeltlichkeit…
…für die gegenständliche Verkehrsfläche eine Absperrung oder sonstige Kenntlichmachung eines Privatgrundes bestanden habe, weswegen sie zumindest für den allgemeinen Verkehr uneingeschränkt zur Verfügung gestanden habe und als öffentliche Straße zu beurteilen gewesen sei. Die Kurzparkzone erstrecke sich somit auch auf diesen Bereich und sei die…
…machen oder zumindest die Verkehrsfähigkeit zu verbessern (vgl dazu UFS, 23.9.2005, RV/0487/W/03). Die Vornahme von baulichen Maßnahmen am öffentlichen Straßengut war somit bloßes Mittel zur Realisierung des eigentlichen Geschäftszweckes, nämlich der Veräußerung der Gewerbegrundstücke (vgl FG Bdb, 6.2.2004…
…von jedem Verkehrsteilnehmer benutzt werden kann, ist unbestritten. Zur Behauptung der Bw., wonach auf dem gegenständlichen Straßenstück ein "öffentlicher Verkehr" nicht, oder wenn überhaupt nur in einer zu vernachlässigenden Unterordnung stattfinde, da die Auf- und Abfahrt auf die bzw. von der B 00 im täglichen…
…für diese Fälle sofort zu. Zusammenfassend ist demnach festzuhalten, dass dem RWM sowohl aus der Errichtung der Privatstraße als auch aus den baulichen Maßnahmen an den als öffentliche Straßen gewidmeten Verkehrsflächen zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Im Hinblick auf die Absicht der zukünftigen Steuerpflichtigen Grundstücksveräußerungen steht…
…weisen. Aus all diesen Gründen hat der Berufungswerber nicht missbräuchlich privatwirtschaftlich gehandelt. Somit ist kein hoheitliches Handeln zu unterstellen. Ob die Straße eine private oder öffentliche ist und welche Vorgangsweise im konkreten Fall ideal gewesen wäre, ist demnach ohne rechtliche Bedeutung. Die Meinung des Finanzamtes…
…die angesiedelten Unternehmer die Straße errichten lassen, dürften sie zweifelsfrei die diesbezüglichen Vorsteuern abziehen (insofern sie nicht steuerfreie Umsätze tätigen). Dies selbst dann, wenn ihnen der hiefür nötige Grund und Boden nicht gehört. Eine daran anschließende Übertragung der Straße ins öffentliche Gut würde auch keine…
…bildet den Anschluss an den vorbeiführenden Güterweg. Als solche wird die Straße nicht für den öffentlichen Durchzugsverkehr verwendet und wird in weitere Folge durch entsprechende Beschilderung auch als solche gekennzeichnet. Den ansiedelnden Unternehmern wird ein Infrastrukturkostenbeitrag zuzüglich Umsatzsteuer verrechnet. Die infrastrukturelle Aufschließung durch den Gemeindeverband…
…Prüfers und ihm folgend des Finanzamtes ist der Berufungswerber ein Gemeindeverband, dem dieselbe Rechtsposition wie jene einer Gemeinde zukommt. Nach landesgesetzlichen Bestimmungen obliegt die Errichtung und Erhaltung öffentlicher (Gemeinde)Straßen der Gemeinde (bzw. dem Gemeindeverband). Den Anrainern werden in der Regel aufgrund landesgesetzlicher Vorschriften Aufschließungsbeiträge…
…RV/2201-L/02. Die sittliche Zwangsläufigkeit der Wiederherstellung der Hangsicherung resultiere daraus, dass der Z-Weg, eine öffentliche Straße in der Stadtgemeinde X, aufgrund der Beschädigung der Hangsicherung behördlich gesperrt gewesen sei (Verweis auf Schreiben der Stadtgemeinde vom 29.5.2015, BFG-Akt Bl…
…sei aber einem Kraftfahrzeuglenker nicht zumutbar, dass er die von der höchstgerichtlichen Rechtsprechung ausgeformte Unterscheidung zwischen einer Straße mit und ohne öffentlichen Verkehr im Detail kenne. Über die Beschwerde wurde erwogen: Zur Zuständigkeit des Bundesfinanzgerichtes (BFG): Entgegen den o.a. Ausführungen der rechtsfreundlichen Vertretung des…
…zu entrichten ist. Die von der A. GmbH errichteten Verkehrsanlagen sind Privatstraßen, die dem öffentlichen Verkehr dienen. Die Straßengrundstücke - mit Ausnahme der Autobahnbrücke - befanden sich im privaten Eigentum Dritter und wurden in der Folge von der Fa. A. erworben (siehe auch UFS 16.4.2013…
…trennen lassen. Bei gedanklicher Annahme der Tätigkeit der Bw. durch die Gemeinde selbst wäre es ebenfalls nicht zur Berechtigung des Vorsteuerabzuges gekommen, weil die Errichtung von quasi-öffentlichen Straßen, die ohne Gebühr (Maut) von der Allgemeinheit benützt werden können, eindeutig dem Hoheitsbereich zuzurechnen ist. Das…
…geführten Privatgrunds, als dass der Beginn und das Ende des tatsächlichen Geltungsbereichs von diesem nicht unmissverständlich zum Ausdruck kommen. Diese war daher als öffentliche Straße zu beurteilen und befand sich im gegenständlichen Fall der Abstellort des Fahrzeuges zum Tatzeitpunkt innerhalb eines ordnungsgemäß kundgemachten Kurzparkzonenbereiches. Dieser…
…ua eine Vollmachtsbekanntgabe und ein vorbereitender Schriftsatz übermittelt. In diesem wurde im Wesentlichen ergänzend ausgeführt: [….] "Somit bleibt als zu klärende Rechtsfrage die Qualifikation des Abstellortes als Straße bzw. Teil einer Straße mit öffentlichem Verkehr im Sinne des § 1 StVO vor dem Hintergrund der grundsätzlichen…
…89/03/0021; VwGH 11.09.1987, 87/18/0059) Keine Straße mit öffentlichem Verkehr liegt vor, wenn dies durch entsprechende Kennzeichnung oder Abschrankung erkennbar ist (VwGH 21.11.2014, 2013/02/0168). Eine gleich neben einer Einfahrt angebrachte Hinweistafel mit der Aufschrift "Privatgrund Halten…
…Jänner 1974, 227/72). Die verfahrensgegenständliche Verkehrsfläche sei nach der Aktenlage mangels Vorliegen einer Absperrung oder sonstiger Kenntlichmachung zumindest dem äußeren Anschein nach für den allgemeinen Verkehr zur Verfügung gestanden und sei daher als Straße mit öffentlichem Verkehr im Sinne des § 1 Abs. 1 StVO…
…Leistung (zivilrechtlich) ausbedungen, dh den Bauauftrag erteilt habe. Die Bf. sei daher als die den Bauauftrag erteilende Unternehmerin als umsatzsteuerliche Leistungsempfängerin zu qualifizieren und keinesfalls die mit der Erhaltung öffentlicher Straßen betraute Gebietskörperschaft. Der Bf. könne somit nicht mit dem Argument, sie sei nicht als…
…gestanden und auch zur Abstellung von Fahrzeugen genutzt worden sei, sei sie als öffentliche Straße zu beurteilen und erstrecke sich demnach auch die Kurzparkzone auf diesen Bereich. Es seien im Zuge des Verfahrens somit keine Tatsachen hervorgekommen, die zu dessen Einstellung führen hätten können. Es…
…In diesen Fällen werde die Berufungswerberin als Baufirma tätig, die Frage des Vorsteuerabzuges aus den im Rahmen der Aufschließung errichteten öffentlichen Straße stelle sich daher nicht bei der Berufungswerberin, sondern bei den auftraggebenden Unternehmen. c) Werkvertrag wird erst nach bereits teilweise erfolgter Aufschließung erteilt: Die…