…Finanzamt des zahlungsunfähigen Unternehmers (Schuldners) auf die Uneinbringlichkeit der Forderung im Wege einer Kontrollmitteilung hinzuweisen. 16.1.3. Nachträgliche Änderung der Einfuhrumsatzsteuer Rz 2390: Durch diese Bestimmung wird die Berichtigung des Vorsteuerabzuges in jenen Fällen geregelt, in welchen die als Vorsteuer abgezogene Einfuhrumsatzsteuer nachträglich herabgesetzt…
…anderen, im Zusammenhang mit den betreffenden Einfuhrgeschäften mit den fraglichen Waren sowie mit späteren Geschäften mit diesen Waren stehenden Materials, hervorgehen. Die betreffenden Waren müssen nach den Angaben des Anmelders vom selben Hersteller stammen sowie dieselbe Bezeichnung, dasselbe Erscheinungsbild und dieselbe Zusammensetzung haben. Ob der…
…grundsätzlich nach der Überlassung der Waren Anwendung, also zu einem Zeitpunkt, zu dem sich ihre Vorführung als unmöglich erweisen kann (vgl EuGH 20.10.2005, C-468/03, Overland Footwear Rz 66). Die Zollbehörden können daher die Ergebnisse der Beschau für die anderen Waren übernehmen…
…Die Bf habe auch nicht geprüft, ob die Waren in einen anderen Mitgliedstaat verbracht wurden. Mit Schreiben vom 16. März 2022 erhob die Bf gegen diesen Bescheid Beschwerde, wobei die Nichterstattung der vorgeschriebenen Einfuhrumsatzsteuer betreffend Zollanmeldung vom 5. August 2010 (MRN ***1***) explizit nicht angefochten…
…Zollamt Feldkirch Wolfurt (nunmehr Zollamt Österreich), der ***Bf*** (Bf) gemäß Art 221 Abs 1 ZK Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von EUR 852.433,39 und eine Abgabenerhöhung in Höhe von EUR 7.728,73 vor. Dagegen erhob die Bf mit Eingabe vom 20. Mai 2010 Berufung…
…Schuldner der Einfuhrumsatzsteuer zum Zeitpunkt der Einfuhr den Zollbehörden die unter lit. a und b genannten Angaben zukommen lässt und den unter lit. c genannten Nachweis erbringt: a) seine im Inland erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer seines Steuervertreters; b) die in einem anderen…
…Schuldner der Einfuhrumsatzsteuer zum Zeitpunkt der Einfuhr den Zollbehörden die unter lit. a und b genannten Angaben zukommen lässt und den unter lit. c genannten Nachweis erbringt: a) seine im Inland erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer seines Steuervertreters; b) die in einem anderen…
…Die Vorschreibung der Einfuhrumsatzsteuer sowie der Abgabenerhöhung gemäß § 108 Abs.1 ZollR-DG mit den Bescheiden Zahl 900000/xxxxx/06 bis 08/2006 vom 4. Mai 2006 erfolgte daher dem Grunde nach, wenn auch unter Anwendung eines anderen Zollschuldtatbestandes, zu Recht. Die Vorschreibung der Abgabenerhöhung…
…Überlassung der Waren wurden vom Zollamt die Eingangsabgaben (Einfuhrumsatzsteuer im Ausmaß von 1.943,91 Euro) buchmäßig erfasst und der Anmelderin zur Zahlung vorgeschrieben (Mitteilung des Abgabenbetrages nach Art. 221 ZK). Die Bf. berief dagegen mit Schriftsatz vom 30. Oktober 2011 und begehrte die Änderung…
…Schuldner der Einfuhrumsatzsteuer zum Zeitpunkt der Einfuhr den Zollbehörden die unter lit. a und b genannten Angaben zukommen lässt und den unter lit. c genannten Nachweis erbringt: a) seine im Inland erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer seines Steuervertreters; b) die in einem anderen…
…Abs. 21 ZK entstehende Einfuhrumsatzsteuerschuld auch der Anmelder, wenn er nicht bereits nach Art. 204 Abs. 3 ZK als Zollschuldner in Betracht kommt. Art. 239 Abs. 1 ZK lautet: "Artikel 239 (1) Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben können in anderen als den in den Artikeln 236, 237…
…Abs. 21 ZK entstehende Einfuhrumsatzsteuerschuld auch der Anmelder, wenn er nicht bereits nach Art. 204 Abs. 3 ZK als Zollschuldner in Betracht kommt. Art. 239 Abs. 1 ZK lautet: "Artikel 239 (1) Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben können in anderen als den in den Artikeln 236, 237…
…Schuldner der Einfuhrumsatzsteuer zum Zeitpunkt der Einfuhr den Zollbehörden die unter lit. a und b genannten Angaben zukommen lässt und den unter lit. c genannten Nachweis erbringt: a) seine im Inland erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer seines Steuervertreters; b) die in einem anderen…
…anderen, im Zusammenhang mit den betreffenden Einfuhrgeschäften mit den fraglichen Waren sowie mit späteren Geschäften mit diesen Waren stehenden Materials, hervorgehen. Die betreffenden Waren müssen nach den Angaben des Anmelders vom selben Hersteller stammen sowie dieselbe Bezeichnung, dasselbe Erscheinungsbild und dieselbe Zusammensetzung haben. Ob der…
…Die Vorschreibung der Einfuhrumsatzsteuer ist auch nicht damit begründet worden, dass der Abnehmer die Erwerbe seinem Finanzamt nicht gemeldet hätte. Soweit sich die Beschwerdeführerin weiters auf eine Änderung der Rechtsansicht der Zollverwaltung beruft, die der Vertreter des Zollamtes in der mündlichen Verhandlung in einem Parallelverfahren…
…Die Vorschreibung der Einfuhrumsatzsteuer ist auch nicht damit begründet worden, dass der Abnehmer die Erwerbe seinem Finanzamt nicht gemeldet hätte. Soweit sich die Beschwerdeführerin weiters auf eine Änderung der Rechtsansicht der Zollverwaltung beruft, die der Vertreter des Zollamtes in der mündlichen Verhandlung in einem Parallelverfahren…
…Schuldner der Einfuhrumsatzsteuer zum Zeitpunkt der Einfuhr den Zollbehörden die unter lit. a und b genannten Angaben zukommen lässt und den unter lit. c genannten Nachweis erbringt: a) seine im Inland erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer seines Steuervertreters; b) die in einem anderen…
…Recht der Ausnützung jener Gläubigerschritte, die dazu führen, den Abgabenanspruch zeitgerecht, sicher, auf einfachstem Weg unter Umgehung von Erschwernissen und unter Vermeidung von Gefährdungen hereinzubringen (VwGH 14.11.1996, 95/16/0082). Im Rahmen des Auswahlermessens war zu berücksichtigen, dass Herr ***3*** die geschuldete Einfuhrumsatzsteuer…
…aufgehoben worden ist. Gemäß § 183 Abs. 3 BAO ist von der Aufnahme beantragter Beweise (unter anderen) abzusehen, wenn die unter Beweis zu stellenden Tatsachen als richtig anerkannt werden oder unerheblich sind. Für die verfahrensgegenständliche Entscheidung war es unerheblich, ob die in den Warenanmeldungen angegebene Warenempfängerin…
…die nachträgliche Änderung der Person des Anmelders in Zollanmeldungen. Nach der Verhandlung wurde die Bf, die in keinem einzigen der 389 Abfertigungsfälle gemäß § 71a ZollR-DG als Schuldner der Einfuhrumsatzsteuer herangezogen worden ist, aufgefordert, darzulegen, ob bzw in welcher Form und bei welchen der 389…