…Verwaltungsgericht vorangegangenen Verfahren angewendet hat oder anzuwenden gehabt hätte. Gemäß § 45 Abs 1 Z 2 VStG hat die Behörde von der Einleitung oder Fortführung eines Strafverfahrens abzusehen und die Einstellung zu verfügen, wenn der Beschuldigte die ihm zur Last gelegte Verwaltungsübertretung nicht begangen hat oder…
…Einstellung des Verwaltungsstrafverfahrens gemäß § 45 Abs. 1 Z. 2 VStG 1991. Das Bestehen einer derartigen Bindungswirkung entspreche auch der Rechtsprechung des BFG. Aus dem der Beschwerde beigelegten Schreiben der Bezirkshauptmannschaft ***12*** vom 30. September 2019 und dem ergänzenden Mail vom 1. Juli 2020 ergibt sich…
…Hauptwohnsitz im Bundesgebiet der Republik Österreich eingebracht oder hier verwendet habe. Das Verwaltungsstrafverfahren gegen die Bf sei gemäß § 45 Abs 1 Z 2 VStG eingestellt worden. Das entsprechende Straferkenntnis vom 2012 werde vorgelegt. Es sei zwar richtig, dass die Bf eine Wohnsitzmeldung in Wien habe…
…Kosten) beträgt daher EUR 45,00. Außerdem sind die Kosten des Strafvollzuges zu ersetzen. Gegen dieses Straferkenntnis erhob die Beschwerdeführerin fristgerecht Berufung (nunmehr Beschwerde). Über die Beschwerde wurde erwogen: Gemäß § 45 Abs 1 Z 2 VStG hat die Behörde von der Einleitung oder Fortführung eines…
…einer Geldstrafe und zum Antrag auf Einstellung des Verfahrens wird auf die Bestimmungen des § 45 Abs 1 Z. 4 VStG (Anm.: § 45 VStG trat am 01.01.2014 in Kraft), wonach die Behörde von der Einleitung oder Fortführung eines Strafverfahrens absehen und die Einstellung verfügen…
…Verhalten an der Verletzung der Verwaltungsvorschriften vorwerfbar war. Rechtsgrundlagen Gem § 45 Abs 1 Z 2 VStG hat die Behörde von der Einleitung oder Fortführung eines Strafverfahrens abzusehen und die Einstellung zu verfügen, wenn der Beschuldigte die ihm zur Last gelegte Verwaltungsübertretung nicht begangen hat oder…
…Verwaltungsgericht vorangegangenen Verfahren angewendet hat oder anzuwenden gehabt hätte. Gemäß § 45 Abs 1 Z 2 VStG hat die Behörde von der Einleitung oder Fortführung eines Strafverfahrens abzusehen und die Einstellung zu verfügen, wenn der Beschuldigte die ihm zur Last gelegte Verwaltungsübertretung nicht begangen hat oder…
…Verwaltungsgericht vorangegangenen Verfahren angewendet hat oder anzuwenden gehabt hätte. Gemäß § 45 Abs 1 Z 2 VStG hat die Behörde von der Einleitung oder Fortführung eines Strafverfahrens abzusehen und die Einstellung zu verfügen, wenn der Beschuldigte die ihm zur Last gelegte Verwaltungsübertretung nicht begangen hat oder…
…zur Entscheidung vorgelegt. Über die Beschwerde wurde erwogen: Gemäß § 45 Abs. 1 Z 2 VStG 1991 hat die Behörde von der Einleitung oder Fortführung eines Strafverfahrens abzusehen und die Einstellung zu verfügen, wenn der Beschuldigte die ihm zur Last gelegte Verwaltungsübertretung nicht begangen hat oder…
… 2 Wiener Parkometergesetz 2006 ist ein Ungehorsamsdelikt. Bei Ungehorsamsdelikten hat die Behörde dem Täter nur den objektiven Tatbestand nachzuweisen, weil nach § 5 Abs. 1 zweiter Satz VStG in Verbindung mit § 45 Abs. 1 AVG bei diesen Delikten die Rechtsvermutung für das Verschulden des Täters besteht…
…Nähe dieses Wohnsitzes zu parken und (iii) Zulassungsbesitzer oder Leasingnehmer eines Kraftfahrzeuges ist oder ihm ein arbeitgebereigenes Kraftfahrzeug auch zur Privatnutzung überlassen wird. 1.2. Der in § 45 Abs 4 StVO definierte Begriff des "Mittelpunkts der Lebensinteressen" wird nach der höchstgerichtlichen Österreichischen Judikatur (u.a…
…Beschuldigten im Fall der Z 4 unter Hinweis auf die Rechtswidrigkeit seines Verhaltens mit Bescheid eine Ermahnung erteilen, wenn dies geboten erscheint, um ihn von der Begehung strafbarer Handlungen gleicher Art abzuhalten.“ Unter den Voraussetzungen des § 45 Abs. 1 Z 4 VStG gibt es somit…
…45 Abs 1 Z 2 Verwaltungsstrafgesetz - VStG idgF hat die Behörde unter anderem von der Einleitung oder Fortführung eines Strafverfahrens abzusehen und die Einstellung zu verfügen, wenn Umstände vorliegen, die die Strafbarkeit aufheben oder ausschließen. Wird daher eine Geldstrafe auch verhängt, weil § 9 Abs 1…
…nur schwer hätte vermieden werden können. Für die Anwendung des § 45 Abs 1 Z 1 VStG ist daher im Streitfall kein Raum. Der Aktenlage nach kommt der Beschwerdeführerin der Milderungsgrund der verwaltungsstrafrechtlichen Unbescholtenheit nicht zu. Vielmehr sind zwei noch nicht getilgte einschlägige rechtskräftige Schuldsprüche (Ermahnungen)…
… 2 Wiener Parkometergesetz 2006 verwirklicht. Die Verletzung der Auskunftspflicht nach § 2 Wiener Parkometergesetz 2006 ist ein Ungehorsamsdelikt. Bei Ungehorsamsdelikten hat die Behörde dem Täter nur den objektiven Tatbestand nachzuweisen, weil nach § 5 Abs. 1 zweiter Satz VStG in Verbindung mit § 45 Abs. 1 AVG bei…
… 19 VStG zwar keine ausdrückliche Ermächtigung iSd § 8 Abs. 4 Z 1 DSG beinhaltet, die Datensammlung zur Ermittlung der Strafzumessungsgründe aber eine wesentliche Voraussetzung zur Wahrnehmung der den Verwaltungsstrafbehörden gesetzlich übertragenen Aufgaben ist (Z. 2 leg.cit.). Nach dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 12.10…
…Ersatzfreiheitsstrafe voraus. In § 54a Abs. 1 VStG sind jene wichtigen Gründe, aus welchen der Strafvollzug nach dieser Gesetzesstelle aufgeschoben werden kann, mit dem Wort "insbesondere" nur beispielsweise angeführt. Beispielsweise führt das Gesetz in den Z. 1 und 2 Umstände an, welche die persönliche Lebensführung des…
…Übertretung nach § 52 lit. a Z. 10a StVO 1960 eingeleiteten Verwaltungsstrafverfahren wurde von der erstinstanzlichen Behörde am 18. November 1998 gemäß § 45 Abs. 1 Z. 1 VStG eingestellt, weil die dem Beschuldigten angelastete Verwaltungsübertretung nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachgewiesen werden konnte -, ist es nicht…
…auch die subjektive Tatseite als erwiesen anzusehen. Für die Anwendung des § 45 Abs. 1 Z 1 VStG war daher im Streitfall kein Raum. Zur Strafbemessung Gemäß § 4 Abs. 1 Wiener Parkometergesetz 2006 sind Handlungen oder Unterlassungen, durch die die Abgabe hinterzogen oder fahrlässig verkürzt wird…
…über Beschwerden gemäß Art 130 Abs. 1 Z 1 B-VG in der Sache selbst zu entscheiden. Gemäß § 31 Abs.1 VStG ist die Verfolgung einer Person unzulässig, wenn gegen sie binnen einer Frist von einem Jahr keine Verfolgungshandlung (§ 32 Abs. 2) vorgenommen worden ist…