…werden. Rückstellungen können nicht gebildet werden. Eine Ausnahme bildet die Abfertigungsrückstellung in Form eines steuerfreien Betrages (§ 14 Abs. 5 EStG 1988). Bei den zur Deckung der Abfertigungsrückstellung (steuerfreien Betrages) angeschafften Wertpapieren handelt es sich um (nichtabnutzbares) Anlagevermögen, dessen Anschaffungskosten auch beim Einnahmen-Ausgaben-Rechner nicht…
…dh. von Gebietskörperschaften) sowie Kindergärten und Schulen (iSd Art. 14 Abs. 7 B-VG) mit Öffentlichkeitsrecht anderer Körperschaften des öffentlichen Rechts (insb. kirchliche Schulen) sind schon dem Gesetz nach spendenbegünstigt (§ 4a Abs. 6 Z 2 EStG 1988). Dazu können auch Musikschulen mit Öffentlichkeitsrecht zählen. Ebenso…
…des § 14 Abs. 4 des EU-Quellensteuergesetzes nicht mehr der EU-Quellensteuer unterliegen, ist die beschränkte Steuerpflicht bereits ab dem 1.10.2016 nicht mehr anzuwenden (vgl. § 124b Z 309 letzter Satz EStG 1988). Rechtslage ab 1.1.2017: Die beschränkte Steuerpflicht auf Zinsen gemäß …
…EStG 1988 änderte der Gesetzgeber zuletzt mit dem Budgetbegleitgesetz 2007, BGBl I Nr. 24/2007. Nach den Übergangsvorschriften des § 124b Z 137 dritter Satz EStG 1988 waren diese Fassungen erstmals für Wirtschaftsjahre anzuwenden, die nach dem 30.06.2007 begonnen haben. § 14 Abs. 13 EStG…
… 14 Abs. 13 EStG 1988). Rz 28: Bei einer pauschalierten Gewinnermittlung ist für Zwecke der Liebhabereibeurteilung zur Beurteilung der Totalgewinnfähigkeit auf die Ergebnisse der pauschalierten Gewinnermittlung nach der jeweiligen Pauschalierungs-Verordnung abzustellen. Rz 29: Steuerfreie Einnahmen (einschließlich Forschungs- und Bildungsprämien gemäß § 108c EStG 1988) sind…
…von § 9 Abs. 1 EStG 1988 zugelassen wird. Die Aufhebung des § 14 Abs. 12 EStG 1988 impliziert aufgrund der sodann nicht mehr vorgesehenen Bildung der Jubiläumsgeldrückstellung nach versicherungs- bzw. finanzmathematischen Grundsätzen. Die Aufhebung des § 14 Abs. 13 EStG 1988 bewirkt die Anwendung des § 9 Abs…
…ist das eingebrachte Vermögen in der Einbringungsbilanz (§ 15 UmgrStG) - den Bestimmungen des § 16 Abs. 2 oder 3 UmgrStG folgend - mit dem gemeinen Wert (§ 6 Z 14 EStG 1988) anzusetzen. 3.3.2. Einbringung von Betriebsvermögen 3.3.2.1. Einzubringender Betrieb Rz 815: Zum Betriebsbegriff…
…5 lit. b EStG 1988 enthalten, unterliegen diese entsprechend der Meldung nach der FMV 2015 dem KESt-Abzug. Rz 278: Jene Teile der Ausschüttung bzw. der ausschüttungsgleichen Erträge, die aus Erträgen von im Inland gelegenen Immobilien resultieren und Bewirtschaftungs- und Aufwertungsgewinnen iSd § 14 Abs. 2…
…Beteiligungen sind bei voraussichtlich dauernder Wertminderung ohne Rücksicht darauf, ob ihre Nutzung zeitlich begrenzt ist, außerplanmäßig auf den niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert abzuschreiben (§ 204 Abs. 2 UGB). Gemäß § 6 Z 13 EStG 1988 in der anzuwendenden Fassung BGBl. I Nr. 22/2015 gilt, dass…
…1 EStG 1988 nicht zu (VwGH 22.2.2007, 2002/14/0019; VwGH 16.6.2023, Ra 2021/15/0020 zum Tir KAG). Bei Inanspruchnahme des Betriebsausgabenpauschales nach § 17 Abs. 1 EStG 1988 ist die Betriebsausgabe für den Hausanteil vom Pauschale erfasst. 11.1.3…
…der B per 31.12.2021 in Höhe von EUR 18.851.333,77 und per 31.12.2022 in Höhe von EUR 383.185,31 gemäß § 6 Z 13 EStG 1988 iVm § 208 Abs. 1 UGB zuzuschreiben. In der dagegen erhobenen Beschwerde vom 22…
…voraussichtlich dauernder Wertminderung ohne Rücksicht darauf, ob ihre Nutzung zeitlich begrenzt ist, außerplanmäßig auf den niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert abzuschreiben (§ 204 Abs. 2 UGB). Gemäß § 6 Z 13 EStG 1988 in der Fassung BGBl. I Nr. 22/2015, die in Bezug auf die Verschmelzung…
…die Anteile an der B per 30. September 2021 in Höhe von EUR 19.379.962,08 gemäß § 6 Z 13 EStG 1988 iVm § 208 Abs. 1 UGB zuzuschreiben. Demgemäß komme es im Wirtschaftsjahr 2020/2021 zu einer Hinzurechnung in Höhe von EUR 19.379…
… 14 Abs 12 EStG 1988 impliziert aufgrund der sodann nicht mehr vorgesehenen Bildung der Jubiläumsgeldrückstellung nach versicherungs- bzw. finanzmathematischen Grundsätzen notwendigerweise die Streichung der Wortfolge "oder bei Rückstellungen für die Verpflichtung zu einer Zuwendung anlässlich eines Dienstjubiläums" in § 14 Abs 13 EStG 1988. Die Vorrangwirkung…
…des § 14 Abs 12 EStG 1988 impliziert aufgrund der sodann nicht mehr vorgesehenen Bildung der Jubiläumsgeldrückstellung nach versicherungs- bzw. finanzmathematischen Grundsätzen notwendigerweise die Streichung der Wortfolge "oder bei Rückstellungen für die Verpflichtung zu einer Zuwendung anlässlich eines Dienstjubiläums" in § 14 Abs 13 EStG 1988.  …
…8.6.3.8 Änderung der biometrischen Rechnungsgrundlagen 8.6.3.8.1 Anwendungsbereich Rz 3400a: §14 Abs. 13 EStG 1988 sieht für den Fall einer Änderung von biometrischen Größen im Bereich der Pensionsrückstellungen und der Jubiläumsgeldrückstellungen, sofern letztere nach Grundsätzen der Versicherungsmathematik berechnet werden…
…des § 4 Abs. 1 EStG 1988 für den gesamten Betrieb des Einbringenden vorliegt. Dabei ist gemäß § 14 Abs. 1 Satz 2 UmgrStG das Betriebsvermögen mit dem Wert anzusetzen, der sich nach den steuerrechtlichen Vorschriften über die Gewinnermittlung ergibt. Diese Werte sind wiederum gemäß § 16 Abs…
…4 Abs. 3 EStG 1988 ermittelten Gewinnanteiles bei der Kapitalgesellschaft (siehe EStR 2000 Rz 661). 3.5.1.3.1.4. Übernahme von Grundstücken Rz 970a: Werden Grundstücke von der Körperschaft zum Buchwert übernommen (zur Ausübung der Aufwertungsoption siehe Rz 928), kommt gemäß § 18 Abs…
…berücksichtigen. Mangels Vorlage von Unterlagen wurden die Betriebsausgaben schätzungsweise gem § 17 Abs 1 EStG 1988 idjgF ermittelt und jeweils der Gewinnfreibetrag gem § 13 EStG 1988 idjgF berücksichtigt. [Grafik] Verfahrensrecht: Gem § 207 Abs 1 BAO beträgt die Verjährungsfrist für das Recht, eine Abgabe festzusetzen, 10…
…hinreichenden Verdachtsmomente für das Vorliegen eines Finanzvergehens nach § 33 Abs. 1 FinStrG vorliegen: Für das Jahr 1996 hat der Beschwerdeführer die Kosten der für die Vermietung angeschafften Schier, Snowboards etc. sofort als Betriebsausgabe abgesetzt, was aufgrund § 13 EStG 1988 idF BGBl. 1993/818 unzulässig war…