1.2.1.1.4 Vereine Rz 22: Ein Verein im Sinne des § 1 Vereinsgesetz 2002 (VerG) ist ein freiwilliger, auf Dauer angelegter, mit Rechtspersönlichkeit ausgestatteter Zusammenschluss von mindestens zwei Personen auf Grund von Statuten, zur Verfolgung eines bestimmten, gemeinsamen, ideellen Zweckes. Er darf nicht…
1 Allgemeiner Teil Vereine Rz 1: Die Ausführungen der Vereinsrichtlinien sind formal auf Körperschaften in der Rechtsform des Vereines nach dem Vereinsgesetz beschränkt. Sie sind aber vor allem hinsichtlich der allgemeinen Ausführungen über die Begünstigungsvorschriften der Bundesabgabenordnung (BAO) grundsätzlich auf alle Körperschaften anwendbar. Dies hat…
1.2.1.2.2.7 Personengemeinschaften in Angelegenheiten der Bodenreform, Siedlungsträger Rz 50: Personengemeinschaften in Angelegenheiten der Bodenreform sind jene Personengemeinschaften, die auf Grundlage desder Art. 12 Abs. 1 Z 3 B-VG und den Grundsatzgesetzen des Bundes nach den jeweiligen Ausführungsgesetzenentsprechenden Gesetze der…
…nichtselbständiger Arbeit machte der Bw keine Angaben. Das Finanzamt setze die Einkommensteuer für die Jahre 1994 bis 2002 jeweils erklärungsgemäß fest. Nach einer sog. Subjektvereinigung (der Bw wurde von der Finanzverwaltung mit zwei Datensätzen geführt, einer enthielt die Lohnzettel, der andere die erklärungsgemäßen Einkünfte) nahm…
6. Personenvereinigungen (Personengemeinschaften) ohne eigene Rechtspersönlichkeit (§ 4 LVO) 6.1. Gemeinschaftliche Betätigung (§ 4 Abs. 2 LVO) Rz 112: Bei Betätigungen, die durch eine Personenvereinigung ohne eigene Rechtspersönlichkeit ausgeübt werden, ist die Liebhabereibeurteilung in einem zweistufigen Verfahren vorzunehmen. Es ist zunächst zu untersuchen, ob die gemeinschaftliche…
1.2.1.1.6 Kreditinstitute Rz 30: Die allen Kreditinstituten gemeinsamen Angelegenheiten werden im BWG (Bankwesengesetz) geregelt. Bank ist, wer auf Grund des Bankwesengesetzes (BGBl. Nr. 532/1993) oder des Nationalbankgesetzes 1984, BGBl. Nr. 50/1984, berechtigt ist, Bankgeschäfte zu betreiben (§ 1 Abs. 1…
1.2.1.3 Nichtrechtsfähige Gebilde (§ 1 Abs. 2 Z 3 in Verbindung mit § 3 KStG 1988) 1.2.1.3.1 Allgemeines Rz 103: Folgende nichtrechtsfähige Gebilde sind in § 3 KStG 1988 als körperschaftsteuerpflichtig aufgezählt: Personenvereinigungen Anstalten Stiftungen andere Zweckvermögen. Diese Vorschrift ist ein…
…Die entsprechenden Bescheide sind in Rechtskraft erwachsen. Im Zuge einer Subjektvereinigung am 23.06.2010 erlangte die betriebliche Veranlagung als zuständige Organisationseinheit des Finanzamtes Kenntnis von den Lohneinkünften der Beschwerdeführerin und verfügte mit den am 19.07.2010 ausgefertigten Bescheiden die Wiederaufnahme der Verfahren hinsichtlich…
…Eingabe der beschwerdeführenden Partei vom 7.5.2026 wurde die Verletzung der Entscheidungsplicht durch die belangte Behörde behauptet, weil ihrem Antrag vom 6.10.2025 auf Zusammenführung von neuer Steuernummer und bestehender Spendennummer (Subjektvereinigung) nicht innerhalb von sechs Monaten entsprochen worden sei. Gemäß § 284 Abs…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***Ri*** in der Angelegenheit des aufgelösten Vereins Bfer Bf Club FA (Beschwerdeführer), und Finanzamt Österreich als Gesamtrechtsnachfolger des Finanzamtes ***1*** FA über die Beschwerde vom 6.12.2018 gegen die als Bescheid intendierte Erledigung des Finanzamtes ***1…
…fehlte somit der Lohnausweis der Pensionsversicherungsanstalt. Durch diesen Umstand (Lohnausweis der PVA auf anderem Subjekt) und die damit erforderlich gewordene Subjektvereinigung sind somit Tatsachen und Beweismittel neu hervorgekommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind und die einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt…
1.2.1.3.5 Zweckvermögen Rz 114: Zweckvermögen sind einem bestimmten Zweck dienende Vermögen, die - im Unterschied zu Personenvereinigungen - keine Mitglieder haben und nicht unter den Begriff der Anstalten oder Stiftungen fallen. Da solche nichtrechtsfähige Gebilde in Österreich kaum vorkommen, hat ihre Aufzählung in…