…00 Euro | 1.356,00 Euro | bei mehr als 60 km | 168,00 Euro | 2.016,00 Euro "Großes Pendlerpauschale" | Entfernung | Betrag/Monat | Betrag/Jahr | bei mindestens 2 km | 31,00 Euro | 372,00 Euro…
Bescheid Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw., vertreten durch Steuerberater, gegen die Bescheide des Finanzamtes Kitzbühel Lienz betreffend Einkommensteuer für den Zeitraum 1998 bis 2003 und Verspätungszuschlag 2000 und 2001 vom 1. März 2004, 30. Juni 2004 bzw. 1. September 2004 entschieden…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des MD, vom 30. März 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 20. März 2009 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2008 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die Einkommensteuer wird für 2008 mit 241,32 Euro festgesetzt…
…Fahrtstrecke nicht zumutbar, dann werden (anstelle der genannten Pauschbeträge) höhere Pauschbeträge berücksichtigt (sog. großes Pendlerpauschale). Mit dem Verkehrsabsetzbetrag und den Pauschbeträgen sind alle Ausgaben für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte abgegolten. Die Pauschbeträge sind auch für Feiertage sowie für Lohnzahlungszeiträume zu berücksichtigen, in denen sich…
Pendlerpauschale auch für Teilzeitkräfte Bisher konnten Teilzeitkräfte kein Pendlerpauschale in Anspruch nehmen. Die Neuregelung sieht einen Anspruch auf Pendlerpauschale auch für Teilzeitbeschäftigte vor, die nur an einem oder an zwei Tagen pro Woche zu ihrer Arbeitsstätte fahren. Diese erhalten ein bzw. zwei Drittel des jeweiligen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 5. März 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Deutschlandsberg Leibnitz Voitsberg vom 13. Februar 2007 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2006 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der bfadr, vom 14. Juni 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 8. Juni 2011 betreffend Einkommensteuer 2010 entschieden: Der angefochtene Bescheid wird im Umfang der Berufungsvorentscheidung abgeändert. Entscheidungsgründe Die Berufungsführerin wohnt in adr und arbeitet…
Beziehen Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer ein geringes Einkommen und fallen Sie unter die Besteuerungsgrenze, haben Sie Anspruch auf die so genannte Negativsteuer. Diese ist begrenzt mit 10 % der gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge. Mit dem Budgetbegleitgesetz 2007 wurde im Hinblick auf die angehobenen Mineralölsteuersätze das Pendlerpauschale erhöht…
…des halben Arbeitsweges nicht möglich oder nicht zumutbar ist und der Arbeitsweg mindestens zwei Kilometer beträgt (sog. großes Pendlerpauschale). In zeitlicher Hinsicht müssen die entsprechenden Verhältnisse im Lohnzahlungszeitraum überwiegend (dh. an mehr als der Hälfte der Arbeitstage im Lohnzahlungszeitraum) gegeben sein. Ist dem Arbeitnehmer im…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Günter Meyer, Steuerberater, 07545 Gera, Johannisstraße 4, vom 27. Juli 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 30. Juni 2009 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2008 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri in der Beschwerdesache Bf., OÖ gegen den Bescheid des FAs vom 06.09.2013 betreffend Einkommensteuer 2012 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird stattgegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe…
…Fahrtstrecke nicht zumutbar, dann werden (anstelle der genannten Pauschbeträge) höhere Pauschbeträge berücksichtigt (sog. großes Pendlerpauschale). Mit dem Verkehrsabsetzbetrag und den Pauschbeträgen sind alle Ausgaben für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte abgegolten. Die Pauschbeträge sind auch für Feiertage sowie für Lohnzahlungszeiträume zu berücksichtigen, in denen sich…
…Der Arbeitnehmer wird zudem für den Arbeitgeber B am Mittwoch tätig und fährt an diesem Tag 63 km von der Wohnung zur Arbeitsstätte (großes Pendlerpauschale). Arbeitgeber A berücksichtigt im Rahmen der Lohnverrechnung folgenden Freibetrag pro Jahr: 1.356 Euro * 2/3 = 904 Euro Arbeitgeber…
… 16 Abs. 1 lit. d EStG; großes Pendlerpauschale). Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes richtet sich die Zumutbarkeit iSd des § 16 Abs. 1 Z 6 EStG nach dem Verhältnis der Fahrtdauer mit dem Massenverkehrsmittel einerseits und dem PKW andererseits. Unzumutbar ist die Fahrt mit dem Massenbeförderungsmittel…
5.4.10 Geltendmachung des Pendlerpauschales und des Pendlereuro beim FA Rz 276: Wurden das Pendlerpauschale und der Pendlereuro beim laufenden Lohnsteuerabzug nicht oder nicht in voller Höhe berücksichtigt, kann eskönnen sie auch im Rahmen des Veranlagungsverfahrens geltend gemacht werden. Für Grenzgänger (§ 16 Abs. 1…
5.4.3 Zeitliches Überwiegen im Kalendermonat Rz 261: Ist dem Arbeitnehmer an mehr als der Hälfte seiner Arbeitstage im jeweiligen Kalendermonat die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels unzumutbar, so besteht Anspruch auf das "große Pendlerpauschale". Urlaub oder Krankenstand sind für die Frage des Überwiegens auszuklammern…
…halben Arbeitsweges nicht möglich oder nicht zumutbar ist und der Arbeitsweg mindestens 2 km beträgt (sog. großes Pendlerpauschale). In zeitlicher Hinsicht müssen die entsprechenden Verhältnisse im Lohnzahlungszeitraum überwiegend gegeben sein. Beträgt die einfache Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, die der Arbeitnehmer im Lohnzahlungszeitraum überwiegend zurücklegt…
Andererseits hat der UFS zuletzt (mit ausführlichen Hinweisen auf Vorentscheidungen) in seiner Entscheidung UFS 21. 7. 2011, RV/3401-W/09 , (unter anderem) eine Wegzeit von insgesamt mehr als 3 Stunden mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Fall einer Diensthundeführerin mit einer Dienstzeit im Schichtdienst von 12…
…die Benützung eines Massenbeförderungsmittels zumindest hinsichtlich des halben Arbeitsweges nicht möglich oder nicht zumutbar ist und der Arbeitsweg mindestens zwei Kilometer beträgt (sogenanntes "großes Pendlerpauschale"). In zeitlicher Hinsicht müssen die entsprechenden Verhältnisse im Lohnzahlungszeitraum überwiegend (dh an mehr als der Hälfte der Arbeitstage im Lohnzahlungszeitraum…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vom 9. März 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Kufstein vom 4. März 2009 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2008 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Die Abgabepflichtige bezog im…