…mit Bescheid festgesetzt, so ist eine Gebührenerhöhung im Ausmaß von 50 vH der verkürzten Gebühr zu erheben. Wie aus dem Gesetzestext klar und eindeutig hervorgeht, ist diese Rechtsfolge zwingend anzuwenden und dem Ermessen der Behörde entzogen. Der starre Erhöhungsprozentsatz lässt auch keine Möglichkeit der Entschuldigung…
…sind die Gebühren entweder feste Gebühren oder Hundertsatzgebühren. Neben der im Absatz 1 des § 9 GebG vorgesehenen zwingenden Gebührenerhöhung für die nicht ordnungsgemäße Entrichtung fester Gebühren, sieht § 2 leg. cit. eine in das Ermessen der Abgabenbehörde gestellte Gebührenerhöhung vor, die bei den "anderen Gebühren" (=Hundertsatzgebühren…
…1 GebG sieht das Gesetz eine zwingende Gebührenerhöhung als objektive Rechtsfolge einer nicht ordnungsgemäßen Entrichtung vor. Der entrichtete Betrag wird auf die bescheidmäßige Vorschreibung angerechnet." In dem dagegen eingebrachten Vorlageantrag wurde ausgeführt: "Unser Mandant folgte der Zahlungsaufforderung mit Schreiben vom 03.10.2012 und leistete…
…objektive Säumnisfolge einer nicht vorschriftsmäßigen Entrichtung von Gebühren zwingend angeordnet. Ermessen besteht dabei keines. Wie oben ausgeführt, steht fest, dass es im vorliegenden Fall zu Recht zur Festsetzung der gegenständlichen Gebühr gekommen ist. Damit ist auch das Schicksal der Berufung hinsichtlich der Gebührenerhöhung bereits entschieden…
…objektive Säumnisfolge einer nicht vorschriftsmäßigen Entrichtung von Gebühren zwingend angeordnet. Ermessen besteht dabei keines. Wie oben ausgeführt, steht fest, dass es im vorliegenden Fall zu Recht zur Festsetzung der gegenständlichen Gebühren gekommen ist. Damit ist auch das Schicksal der Berufung hinsichtlich der Gebührenerhöhung bereits entschieden…
…Gemäß § 9 Abs. 1 GebG sehe das Gesetz eine zwingende Gebührenerhöhung als objektive Rechtsfolge einer nicht ordnungsgemäßen Entrichtung vor. Der entrichtete Betrag werde auf die bescheidmäßige Vorschreibung angerechnet. Dem Vorlageantrag wurde zum Nachweis, dass dem Verfassungsgerichtshof gegenüber der Nachweis für die Bezahlung der Gebühr erbracht…
…Gemäß § 9 Abs. 1 GebG sehe das Gesetz eine zwingende Gebührenerhöhung als objektive Rechtsfolge einer nicht ordnungsgemäßen Entrichtung vor. Der entrichtete Betrag werde auf die bescheidmäßige Vorschreibung angerechnet. Im Antrag auf Vorlage der Berufung an die Abgabenbehörde zweiter Instanz erstatte der Bw. kein weiteres Vorbringen…
…Gemäß § 9 Abs. 1 GebG sehe das Gesetz eine zwingende Gebührenerhöhung als objektive Rechtsfolge einer nicht ordnungsgemäßen Entrichtung vor. Der entrichtete Betrag werde auf die bescheidmäßige Vorschreibung angerechnet. Im Antrag auf Vorlage der Berufung an die Abgabenbehörde zweiter Instanz erstatte der Bw. kein weiteres Vorbringen…
…Gemäß § 9 Abs. 1 GebG sehe das Gesetz eine zwingende Gebührenerhöhung als objektive Rechtsfolge einer nicht ordnungsgemäßen Entrichtung vor. Der entrichtete Betrag werde auf die bescheidmäßige Vorschreibung angerechnet. Im Antrag auf Vorlage der Berufung an die Abgabenbehörde zweiter Instanz bemängelte der Bw., dass die Berufungsvorentscheidung…
…§ 9 Abs. 1 GebG sieht das Gesetz eine zwingende Gebührenerhöhung als objektive Rechtsfolge einer nicht ordnungsgemäßen Entrichtung vor. Der entrichtete Betrag wird auf die bescheidmäßige Vorschreibung angerechnet." Im Antrag auf Vorlage der Berufung an die Abgabenbehörde zweiter Instanz wandte die Bw. ein, dass aktenwidrig festgestellt…
…war. Gem § 9 Abs. 1 GebG sieht das Gesetz eine zwingende Gebührenerhöhung als objektive Rechtsfolge einer nicht ordnungsgemäßen Entrichtung vor. Der entrichtete Betrag wird auf die bescheidmäßige Vorschreibung angerechnet." Im dem dagegen eingebrachten Vorlageantrag wurde vom Berufungswerber ausgeführt, dass es den Anschein erwecke, mit einer…
…1 GebG sieht das Gesetz eine zwingende Gebührenerhöhung als objektive Rechtsfolge einer nicht ordnungsgemäßen Entrichtung vor. Dem Berufungsbegehren war daher aus genannten Gründen nicht zu entsprechen und die Berufung als unbegründet abzuweisen. Der entrichtete Betrag wird auf die bescheidmäßige Vorschreibung angerechnet." Mit Schriftsatz vom 2…
…Gem. § 9 Abs. 1 GebG sieht das Gesetz eine zwingende Gebührenerhöhung als objektive Rechtsfolge einer nicht ordnungsgemäßen Entrichtung vor. Hinweis: Der entrichtete Betrag wird auf die bescheidmäßige Vorschreibung angerechnet." Im Antrag auf Vorlage der Berufung an die Abgabenbehörde zweiter Instanz betonte die Bw. nochmals, dass…
…Gem. § 9 Abs. 1 GebG sieht das Gesetz eine zwingende Gebührenerhöhung als objektive Rechtsfolge einer nicht ordnungsgemäßen Entrichtung vor. Hinweis: Der entrichtete Betrag wird auf die bescheidmäßige Vorschreibung angerechnet." Im Antrag auf Vorlage der Berufung an die Abgabenbehörde zweiter Instanz betonte die Bw. nochmals, dass…
…Gem. § 9 Abs. 1 GebG sieht das Gesetz eine zwingende Gebührenerhöhung als objektive Rechtsfolge einer nicht ordnungsgemäßen Entrichtung vor. Hinweis: Der entrichtete Betrag wird auf die bescheidmäßige Vorschreibung angerechnet." Im Antrag auf Vorlage der Berufung an die Abgabenbehörde zweiter Instanz betonte die Bw. nochmals, dass…
…Abs. 1 GebG sieht das Gesetz eine zwingende Gebührenerhöhung als objektive Rechtsfolge einer nicht ordnungsgemäßen Entrichtung vor. Der entrichtete Betrag wird auf die bescheidmäßige Vorschreibung angerechnet." In dem dagegen eingebrachten Vorlageantrag wurde in Ergänzung zum Vorbringen in der Berufung vorgebracht: "Das Argument der Berufungsvorentscheidung, die…
…daher € 117,00. Hinsichtlich des Bescheides über die Gebührenerhöhung wird ausgeführt: § 9 Abs. 1 GebG sieht für den Fall, dass eine feste Gebühr die nicht vorschriftsmäßig entrichtet wurde, mit Bescheid festgesetzt wird, eine zwingende Gebührenerhöhung im Ausmaß von 50 vH der verkürzten Gebühr vor…
…203 BAO, sodass der angefochtene Gebührenbescheid zu erlassen gewesen sei. § 9 Abs 1 GebG sehe eine zwingende Gebührenerhöhung als objektive Rechtsfolge einer nicht ordnungsgemäßen Entrichtung vor. Der entrichtete Betrag sei auf die bescheidmäßige Vorschreibung angerechnet worden. Fristgerecht wurde Vorlageantrag eingebracht. Über die Berufung wurde erwogen: §…
…objektive Säumnisfolge einer nicht vorschriftsmäßigen Entrichtung von Gebühren zwingend angeordnet. Ermessen besteht dabei keines. Wie oben ausgeführt, steht fest, dass es im vorliegenden Fall zu Recht zur Festsetzung der gegenständlichen Gebühren gekommen ist. Damit ist auch das Schicksal der Berufung hinsichtlich der Gebührenerhöhung bereits entschieden…
…9 Abs. 1 GebG sieht das Gesetz eine zwingende Gebührenerhöhung als objektive Rechtsfolge einer nicht ordnungsgemäßen Entrichtung vor. Der entrichtete Betrag wird auf die bescheidmäßige Vorschreibung angerechnet." In dem dagegen eingebrachten Vorlageantrag wurde von der Berufungswerberin ausgeführt: "Gegen die Berufungsvorentscheidung vom 19.11.2010, welche…