…dem eine in diesem Punkt vergleichbare Sachverhaltskonstellation zugrunde lag, wird diesbezüglich hingewiesen. Zusammenfassend ist festzustellen, dass sich der für den Lauf der Wiedereinsetzungsfrist maßgebliche Zeitpunkt der zumutbaren Erkennbarkeit des Irrtums über eine Verlängerung der Rechtsmittelfrist aus der Zustellung des Vorhaltes vom 8. 6. 2005 ergibt…
…eben auch sorgfältigen Menschen passieren könne. Den Berufungswerber treffe hinsichtlich der "Erkennbarkeit dieses Formalfehlers" kein grobes Verschulden im Sinne der BAO, da er nicht auffallend sorglos gehandelt und die zumutbare Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes nicht außer Acht gelassen habe. Das Nichterkennen des Formalfehlers sei maximal…
…fällt dieses Hindernis weg, sobald die Partei den Irrtum als solchen erkennen konnte und musste. Für den Lauf der Wiedereinsetzungsfrist kommt es somit auf den Zeitpunkt der zumutbaren Erkennbarkeit des Irrtums an, also auf den Wegfall des Irrtums oder der Umstände, unter denen er nicht…
…des Geschäftsführers gegeben, weil dieser nicht die Gesellschaftsmittel zur Verfügung hatte, die zur Befriedigung sämtlicher Gesellschaftsschulden ausreichten (Beweis: wie vor). Der Berufungswerber hat daher alles ihm im Rahmen der kaufmännischen Sorgfaltspflicht Zumutbare unternommen, um die Erfüllung aller Verpflichtungen der Gesellschaft zu gewährleisten. Er war aufgrund…
…dieser nicht die Gesellschaftsmittel zur Verfügung hatte, die zur Befriedigung sämtlicher Gesellschaftsschulden ausreichten. (Beweis: wie vor) Der Berufungswerber hat daher alles ihm im Rahmen der kaufmännischen Sorgfaltspflicht Zumutbare unternommen, um die Erfüllung aller Verpflichtungen der Gesellschaft zu gewährleisten. Er war aufgrund einer für ihn nicht…
…Betriebsprüfung durch die Finanzbehörden keinerlei Beanstandungen bzgl. der NoVA erfolgt ist. Die Beamten hätten in Kennntnis und bei Erkennbarkeit der tatbestandlichen Voraussetzungen die NoVA-Pflicht der von meinem Unternehmen importierten Fahrzeuge mit Sicherheit bereits zu einem früheren Zeitpunkt festgestellt. Aufgrund des Betriebsprüfungsergebnisses konnte ich darauf…
…Vertrauen erwecken könne. Hinsichtlich der Wiedereinsetzung werde darauf hingewiesen, dass die bloße telefonische Mitteilung seitens des Finanzamtes, dass der Regelbesteuerungsantrag nicht auffindbar sei, mangels zumutbarer Erkennbarkeit der Folgen dieser formlosen Mitteilung nicht geeignet sei, den Fristenlauf des § 308 BAO in Gang zu setzen. Dies deshalb…
…dieses Hindernis weg, sobald die Partei diesen Irrtum als solchen erkennen konnte und musste. Für den Lauf der Wiedereinsetzungsfrist kommt es somit auf den Zeitpunkt der zumutbaren Erkennbarkeit des Irrtums an (VwGH 16.3.2005, 2003/14/0005). Im konkreten Fall behauptet der Bw. sinngemäß…
…Abgabenbehörde, bei der die Frist wahrzunehmen war, eingebracht werden. Das Hauptzollamt Wien beurteilte die gesetzliche Antragsfrist als Beginn des Fristenlaufes spätestens mit dem Zeitpunkt der "zumutbaren" Erkennbarkeit des Entfalles des für die Säumnis kausalen Hindernisses als erwiesen an: Da die involvierte Angestellte H u.a…
…95/16/0127, betr. Rechtsanwalt). Es ist daher insbesondere auch einem Steuerberater die Kenntnis der einschlägigen Gebührenvorschriften zumutbar. Eine von einem berufsmäßigen Parteienvertreter vertretene Partei kann sich auch nicht mit Erfolg darauf berufen, dass ihr die entsprechende Sachkunde fehle (vgl. VwGH 3.12.1981, 81…
…mit Dienstort in Betriebsadresse, tätig gewesen war, ferner diesem die Zurücklegung des Arbeitsweges (Wohnung - Arbeitsstätte - Wohnung) unter Verwendung von Massenbeförderungsmitteln zumutbar gewesen sei und die amtswegige Ermittlung der einfachen Wegstrecke bei Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels zwischen der Wohnung des Bw. in WohnadresseBw. und der angeführten…
…Werbungskosten. Begründend wurde ausgeführt, dass die Voraussetzungen einer beruflich bedingten doppelten Haushaltsführung nicht vorliegen. Weiters wurde festgestellt, dass mangels Erkennbarkeit einer beruflichen Veranlassung die Ausgaben für Führerschein und das Car Navigationssystem nicht berücksichtigt werden konnten, sondern gem. § 20 EStG Kosten der allgemeinen Lebensführung darstellen. Da…
…ca. 140 m² Wohnfläche lebt. Die Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes sei in einer UFS-Entscheidung klargestellt worden. Sie sei nicht zumutbar, da die Eltern und die Schwiegermutter (blind) des Berufungswerbers im Haus wohnten. Alle drei Personen seien pflegebedürftig und würden von seiner Frau, die…
…ein aktiver Irrtum der Zollbehörde diesbezüglich gegeben, zumal mangels Feststellung von Verfehlungen durch die prüfende Zollbehörde auch die Erkennbarkeit des Irrtums für die Bf nicht gegeben und sie daher insoweit gutgläubig gewesen sei. Dazu werde auch auf das Urteil des Verwaltungsgerichtshofes vom 24.5.1984…
…ein aktiver Irrtum der Zollbehörde diesbezüglich gegeben, zumal mangels Feststellung von Verfehlungen durch die prüfende Zollbehörde auch die Erkennbarkeit des Irrtums für die Bf nicht gegeben und sie daher insoweit gutgläubig gewesen sei. Dazu werde auch auf das Urteil des Verwaltungsgerichtshofes vom 24.5.1984…
…ein aktiver Irrtum der Zollbehörde diesbezüglich gegeben, zumal mangels Feststellung von Verfehlungen durch die prüfende Zollbehörde auch die Erkennbarkeit des Irrtums für die Bf nicht gegeben und sie daher insoweit gutgläubig gewesen sei. Dazu werde auch auf das Urteil des Verwaltungsgerichtshofes vom 24.5.1984…
…im Rechtsweg - abstellen oder seine Funktion niederlegen und als Geschäftsführer ausscheiden. Ob der Rücktritt "unverzüglich" erfolgte, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab. Weil die Verpflichtung zum Rücktritt durch die Erkennbarkeit der Behinderung und der Ergebnislosigkeit der Bemühungen, diese zu beseitigen, ausgelöst wird, dem Bw…
…Der UFS geht wie das FA bei der gegenständlichen Ausgangslage davon aus, dass die Erkennbarkeit bereits mit der der BW am 2. März 2009 zugestellten Mitteilung der Referentin des ursprünglichen Berufungsverfahrens gegeben war und somit ab die drei Monats Frist ab diesem Tag zu laufen…
…in einer stark betrugsanfälligen Branche davon ausgegangen werden, dass sich ein sorgfältig handelnder Geschäftsmann aktiv um Informationen über den neuen Geschäftspartner bemühe. Hier wäre es zumutbar gewesen, mittels eines persönlichen Besuches der Geschäftsräume des neuen Geschäftspartners die angegebene Geschäftsanschrift zu verifizieren. Eine Entfernung von ca…
…im Schreiben vom 28.11.2006 der Empfängerbenennung bereitwillig und vollständig entsprochen, fremdenpolizeiliche und meldebehördliche Erhebungen seien der Bw. nicht zumutbar. Die im Betriebsprüfungsbericht getroffene Schlussfolgerung, wonach die Leistung durch die K-GmbH nicht erbracht worden sei, da der Geschäftsführer nicht polizeilich gemeldet gewesen sei…