…haben; d.h. es wird im Rahmen des Art.204 Zollkodex bei nur formalen, an sich heilbaren Formverstößen auf zollrechtliche Konsequenzen verzichtet, wobei sich diese Heilungsmöglichkeit auf die im Art.859 Z.1 bis 10 ZK-DVO zusammengefassten Fälle beschränkt. Zusätzlich wird dazu im Art…
…Zollverfahren erforderlich sind, beziehen und mit dieser übereinstimmen. Ein zentrales Element jeder Zollkontrolle muss die Überprüfung der Richtigkeit der in der Warenanmeldung angeführten Warennummer sein, weil sich daraus nicht nur zollrechtliche Konsequenzen, wie etwa die Höhe des Zollsatzes, sondern auch handelspolitische Maßnahmen, wie etwa Verbote…
…Zollverfahren erforderlich sind, beziehen und mit dieser übereinstimmen. Ein zentrales Element jeder Zollkontrolle muss die Überprüfung der Richtigkeit der in der Warenanmeldung angeführten Warennummer sein, weil sich daraus nicht nur zollrechtliche Konsequenzen, wie etwa die Höhe des Zollsatzes, sondern auch handelspolitische Maßnahmen, wie etwa Verbote…
…Zollverfahren erforderlich sind, beziehen und mit dieser übereinstimmen. Ein zentrales Element jeder Zollkontrolle muss die Überprüfung der Richtigkeit der in der Warenanmeldung angeführten Warennummer sein, weil sich daraus nicht nur zollrechtliche Konsequenzen, wie etwa die Höhe des Zollsatzes, sondern auch handelspolitische Maßnahmen, wie etwa Verbote…
…haben; d.h. es wird im Rahmen des Art. 204 Zollkodex bei nur formalen, an sich heilbaren Formverstößen auf zollrechtliche Konsequenzen verzichtet, wobei sich diese Heilungsmöglichkeit auf die im Art. 859 Z 1 bis 10 ZK-DVO zusammengefassten Fälle beschränkt. Zusätzlich wird dazu im Art…
…haben; d.h. es wird im Rahmen des Art.204 Zollkodex bei nur formalen, an sich heilbaren Formverstößen auf zollrechtliche Konsequenzen verzichtet, wobei sich diese Heilungsmöglichkeit auf die im Art.859 Z.1 bis 10 ZK-DVO zusammengefassten Fälle beschränkt. Zusätzlich wird dazu im Art…
…bekannt gewesen ist, dass es beim vorhergehenden Gegenstück des Vorganges, dem Export der Fahrzeuge nach Liechtenstein, sehr wohl zollrechtliche Konsequenzen gegeben hat. Anzumerken ist auch, dass in der Erfahrungswelt des langjährig im (auch) grenzüberschreitenden Transportgewerbe tätigen Beschuldigten, zumal direkt an der Schweizer bzw. Liechtensteinschen Grenze…
…Abs. 2 UStG 1994 der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht Genüge getan. Ob die Bf. Inhaberin eines AEO-Zertifikats ist und im Allgemeinen in zollrechtlichen Belangen sorgfältig handelt, ist in diesem Zusammenhang nicht entscheidend, da es letztlich auf die Umstände des Einzelfalles ankommt (Ruppe, UStG3…
…5 lit. e UStG Im vorliegenden Fall versuche die belangte Behörde die Bf., als die bloß mit der zollrechtlichen und umsatzsteuerlichen Abwicklung der Einfuhr in Österreich beauftragte Partei, für einen möglicherweise - wie sich nachträglich herausstellen könnte - von E. in Großbritannien oder Portugal durchgeführten Betrug verantwortlich…
…Überwachung entzogen. Die iPods seien wegen Anmeldung eines aliud nicht von der Zollanmeldung CRN erfasst. Wird eine Zollanmeldung zur Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr - wie im vorliegenden Fall - für eine nicht vorhandene Ware abgegeben, hat dies für sich gesehen noch keine zollschuldrechtlichen Konsequenzen. Die…
…sei Schweizer Staatsbürger und habe von zollrechtlichen Bestimmungen im Zeitpunkt des Entstehens der Zollschuld keine Kenntnis gehabt. Gerade aus diesem Grund habe der Bf. auch zwei Rechtsberater (Rechtsanwalt und Steuerberater) dahingehend befragt, welche zollrechtlichen Konsequenzen durch das Benützen eines schweizer KFZ in Österreich nach sich…
…FinStrG für schuldig. Er habe am 20. November 2003 in Wien seine zollrechtliche Gestellungsfrist hinsichtlich eines Damenringes aus 18 Karat Weißgold, 1 Stück Saphir und 40 Stück Diamanten (vorsätzlich) verletzt. Der Spruchsenat verhängte über ihn eine Geldstrafe von € 1.000,00, Ersatzfreiheitsstrafe ein Tag…
…oder eine auch für Österreich gültige CEMT-Genehmigung erforderlich gewesen. Es läge somit ein zollrechtlich unzulässiger Binnenverkehr (EU-Kabotage) im Sinne des Art.558 Abs.1 lit.c) ZK-DVO vor, dies mit der Konsequenz, dass bereits mit der Aufnahme des Sattelanhängers in Triest die…
…oder eine auch für Österreich gültige CEMT-Genehmigung erforderlich gewesen. Es läge somit ein zollrechtlich unzulässiger Binnenverkehr (EU-Kabotage) im Sinne des Art.558 Abs.1 lit.c) ZK-DVO vor, dies mit der Konsequenz, dass bereits mit der Aufnahme des Sattelanhängers in Triest die…
…2 ZollR-DG erledigt. Wenn daher schon hinsichtlich dieser wesentlich weniger wertvollen Waren seitens der Reisenden zollrechtliche Handlungen getätigt bzw. Konsequenzen gezogen wurden (und diese im Falle von E mit Verzicht auf die Einbringung eines Rechtsbehelfes akzeptiert wurden), so besteht bei den hier gegenständlichen Uhren…
…dass die gestellte Ware nicht von der Zollanmeldung erfasst ist, sei nicht haltbar. Mindere Versehen beim Ausfüllen der Warenanmeldung könnten nicht zu den schwerwiegenden Konsequenzen des Art. 203 ZK führen. Auch die Angabe der Handelsbezeichnung "Instant green Teamix" in der Warenanmeldung hätte an der Problematik…
…dass die gestellte Ware nicht von der Zollanmeldung erfasst ist, sei nicht haltbar. Mindere Versehen beim Ausfüllen der Warenanmeldung könnten nicht zu den schwerwiegenden Konsequenzen des Art. 203 ZK führen. Auch die Angabe der Handelsbezeichnung "Instant green Teamix" in der Warenanmeldung hätte an der Problematik…
…dass die gestellte Ware nicht von der Zollanmeldung erfasst ist, sei nicht haltbar. Mindere Versehen beim Ausfüllen der Warenanmeldung könnten nicht zu den schwerwiegenden Konsequenzen des Art. 203 ZK führen. Auch die Angabe der Handelsbezeichnung "Instant green Teamix" in der Warenanmeldung hätte an der Problematik…
…dass die gestellte Ware nicht von der Zollanmeldung erfasst ist, sei nicht haltbar. Mindere Versehen beim Ausfüllen der Warenanmeldung könnten nicht zu den schwerwiegenden Konsequenzen des Art. 203 ZK führen. Auch die Angabe der Handelsbezeichnung "Instant green Teamix" in der Warenanmeldung hätte an der Problematik…
…dass die gestellte Ware nicht von der Zollanmeldung erfasst ist, sei nicht haltbar. Mindere Versehen beim Ausfüllen der Warenanmeldung könnten nicht zu den schwerwiegenden Konsequenzen des Art. 203 ZK führen. Auch die Angabe der Handelsbezeichnung "Instant green Teamix" in der Warenanmeldung hätte an der Problematik…