…dem Weinverkauf im Heurigen) angesetzt hatte. Der Bw. verfügt über eine Gewerbeberechtigung für das (heute) reglementierte "Gastgewerbe gemäß § 189 Abs. 1 Z 2-4 GewO 1973, Betriebsart Heurigenbuffet" und bietet in seinem Heurigen kalte und warme Speisen - darunter Schinkenfleckerl, Broccoli-, Erdäpfel- und Schwarzwurzelauflauf, Zucchinilasagne, Spinatlasagne…
…einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage (77/388/EWG) bei der Auslegung des nationalen Rechts zu beachten ist. Eine Auslegung des UStG 1994, die im Widerspruch zur Sechsten Richtlinie steht, mag diese auch dem nationalen Herkommen entsprechen, wäre zufolge des Vorrangs der richtlinienkonformen Auslegung (vgl. Laudacher, UFSjournal, 2010…
…Ausgabenpauschalierung - die konkreten Betriebsausgaben (und daraus resultuierenden Vorsteuern) aufzeichnet. Dies hieße die land- und forstwirtschaftliche steuerliche Pauschalierung ad absurdum führen. Im Übrigen wäre selbst bei einem Verstoß gegen Aufzeichnungspflichten zu schätzen. 3.2.3.5. Schätzung durch den Gesetzgeber vorgegeben Nun hat der Gesetzgeber im…
…Bw. (bzw. ihr steuerlicher Vertreter) aus, der Verwaltungsgerichtshof habe in seiner Entscheidung darauf abgestellt, ob die küchentechnische Infrastruktur geeignet sei, Speisen frisch zuzubereiten oder ob sich das Angebot im Verkauf zugekaufter Ware, wie Erdnüsse, Schnitten oder Mehlspeisen, erschöpfe. Auf ihren Betrieb treffe das Erste zu…
…nur um ein Getränk zu sich zu nehmen. Dies wäre viel leichter und meist bequemer (Verpackung) bei Tankstellen erhältlich. Wenn nun aber der Konsument, der die Absicht und den Willen hat, für einen "SpeiseA" samt Pommes ATS 44,00 zu bezahlen, bei der Bestellung bemerkt…
…2004 | 60.000 | 644.000 Das Finanzamt erließ den Prüfungsfeststellungen Rechnung tragende Bescheide. Dem Arbeitsbogen der Außenprüfung lässt sich entnehmen, dass im Heurigen der Mitunternehmer unter anderem folgende warme Speisen in einem über § 143 Z 7 GewO 1994 idF vor der Novelle BGBl…
…auch warme Speisen verkauft. Die Hauptproblematik bei der Prüfung dieses Unternehmens war somit gar nicht der "Schwarzeinkauf" bei X, sondern, dass generell die Rohaufschläge viel zu niedrig waren und somit zu wenig Steuern gemeldet und entrichtet worden waren. Wir haben dann eine Detailkalkulation aller Speisen…
…worden. Die Portionsgrößen seien entweder wie in der Speisekarte angeführt (mit 10 dag) oder auf Grund einer den Erfahrungen des täglichen Lebens entsprechenden Portionsgrößenschätzung bzw. pro Stück (z.B. Serviettenknödel) ermittelt worden. Dabei seien aus dem Speisenangebot 14 warme Speisen, 2 Beilagen, 7 kalte Speisen…
…Getränke, sowie kalte und warme Speisen ausgeschenkt bzw. verabreicht. War der Anzeige der Magistratsabteilung 59 des Magistrats der Stadt Wien vom 26. August 2005 zufolge das Lokal zum Zeitpunkt der Revision für jedermann zugänglich, waren drei Gäste anwesend, die Getränke und Speisen (Pizzen) konsumierten, so…
…Mutter konnte noch das WC bzw. den Leibstuhl neben dem Bett aufsuchen und ihr gegebenenfalls behilflich sein. Da die Mutter nur warme Speisen zu sich genommen hat, musste ich für sie kleine Speisen zubereiten. Dies erfolgte auf einer Wärmeplatte, da der E-Herd von mir…
…teilweise mit Kacheln ausgestattet ist und so in der Lage ist, Wärme besser zu speichern, keine entscheidungswesentliche Bedeutung zukommen. Die Hauptfunktion eines Tischherdes besteht schon nach seiner Bezeichnung als "Herd" im Gegensatz zum "Ofen" nicht darin, Raumwärme zu erzeugen sondern Wärme zur Speisenzubereitung zu produzieren…
…II 1999/227 dann gegeben, wenn in geschlossenen Räumlichkeiten Speisen und Getränke zur dortigen Konsumation angeboten werden und Umsätze überwiegend aus derartigen Konsumationen erzielt werden. Die Behörde sei im Betriebsprüfungsverfahren also in weiterer Folge ohne zusätzliche Erhebungen davon ausgegangen, dass allein aufgrund der potentiell größeren…
…sollte nicht bei Hotelbetrieben abgegangen werde; für diese Differenzierung sei ein sachliche Rechtfertigung nicht erkennbar. Auch bei Gastwirtschafts- und Beherbergungsbetrieben würden aufgrund der "Produktion" von Speisen und dem Bereitstellen von umfassenden, energieintensiven Wellnessangeboten eine deutliche Mehrbelastung durch Energieabgaben anfallen, sodass auch hier die der Vergütungsregelung…
…die teilweise Vergütung zu entlasten, sollte bei Hotelbetrieben nicht abgegangen werden. Für diese Differenzierung sei eine sachliche Rechtfertigung nicht erkennbar. Auch bei den Gastwirtschafts- und Beherbergungsbetrieben falle auf Grund der "Produktion" von Speisen und dem Bereitstellen von umfassenden, energieintensiven Wellnessangeboten, welche für die Wettbewerbsfähigkeit im…
…die teilweise Vergütung zu entlasten, sollte bei Hotelbetrieben nicht abgegangen werden. Für diese Differenzierung sei eine sachliche Rechtfertigung nicht erkennbar. Auch bei den Gastwirtschafts- und Beherbergungsbetrieben falle auf Grund der "Produktion" von Speisen und dem Bereitstellen von umfassenden, energieintensiven Wellnessangeboten, welche für die Wettbewerbsfähigkeit im…
…die teilweise Vergütung zu entlasten, sollte bei Hotelbetrieben nicht abgegangen werden. Für diese Differenzierung sei eine sachliche Rechtfertigung nicht erkennbar. Auch bei den Gastwirtschafts- und Beherbergungsbetrieben falle auf Grund der "Produktion" von Speisen und dem Bereitstellen von umfassenden, energieintensiven Wellnessangeboten, welche für die Wettbewerbsfähigkeit im…
…die teilweise Vergütung zu entlasten, sollte bei Hotelbetrieben nicht abgegangen werden. Für diese Differenzierung sei eine sachliche Rechtfertigung nicht erkennbar. Auch bei den Gastwirtschafts- und Beherbergungsbetrieben falle auf Grund der "Produktion" von Speisen und dem Bereitstellen von umfassenden, energieintensiven Wellnessangeboten, welche für die Wettbewerbsfähigkeit im…
…die teilweise Vergütung zu entlasten, sollte bei Hotelbetrieben nicht abgegangen werden. Für diese Differenzierung sei eine sachliche Rechtfertigung nicht erkennbar. Auch bei den Gastwirtschafts- und Beherbergungsbetrieben falle auf Grund der "Produktion" von Speisen und dem Bereitstellen von umfassenden, energieintensiven Wellnessangeboten, welche für die Wettbewerbsfähigkeit im…
… für diese Differenzierung sei ein sachliche Rechtfertigung nicht erkennbar. Auch bei Gastwirtschafts- und Beherbergungsbetrieben würden aufgrund der "Produktion" von Speisen und dem Bereitstellen von umfassenden energieintensiven Wellnessangeboten eine deutliche Mehrbelastung durch Energieabgaben anfallen, sodass auch hier die der Vergütungsregelung zugrunde liegenden Erwägungen des Gesetzgebers Anwendung…
…1 B-VG, da die Einschränkung der Abgabenvergütung lediglich auf Produktionsbetriebe eine unsachliche Differenzierung und damit verfassungswidrig sei. Auch bei den Gastwirtschafts- und Beherbergungsbetrieben würden aufgrund der "Produktion" von Speisen und dem Bereitstellen von umfassenden, energieintensiven Wellnessangeboten eine deutliche Mehrbelastung an Energieabgaben anfallen, sodass auch…