…nach der Sachlage zur vermuten ist, dass der Ort der Zuwiderhandlung im Abgangsmitgliedstaat liegt und bei fehlender vorschriftsmäßiger Fristsetzung überhaupt kein Mitgliedstaat für die Festsetzung der Zölle und anderen Abgaben zuständig wäre und deshalb die Abgabenerhebung insgesamt unterbleiben würde. Der Hauptverpflichtete muss nämlich vor der…
…nach der Sachlage zur vermuten ist, dass der Ort der Zuwiderhandlung im Abgangsmitgliedstaat liegt und bei fehlender vorschriftsmäßiger Fristsetzung überhaupt kein Mitgliedstaat für die Festsetzung der Zölle und anderen Abgaben zuständig wäre und deshalb die Abgabenerhebung insgesamt unterbleiben würde. Der Hauptverpflichtete muss nämlich vor der…
…gemäß § 9 Abs. 1 GebG in der Höhe von € 110,-- (50 % der nicht vorschriftsmäßig entrichteten Gebühr), somit insgesamt € 330,-- fest. Die Bescheide enthalten folgende Begründungen: 1. Gebührenbescheid: "Die Festsetzung erfolgt, weil die Gebühr nicht vorschriftsmäßig entrichtet wurde. Da die Bestimmungen betreffend Gebührenentrichtung gem…
…220 € und eine Gebührenerhöhung nach § 9 Abs. 1 GebG 1957 in der Höhe von 110 € (entspricht 50% der nicht vorschriftsmäßig entrichteten Gebühr) fest. Gegen diese Vorschreibungen wurde Berufung erhoben und vorgebracht, dass die vorgeschriebene Gebühr am 4. November 2010 in entsprechender Vorschreibung vom…
…€, vor. Begründet wurde die Festsetzung damit, dass die Gebühr nicht vorschriftsmäßig entrichtet wurde und in Folge der bescheidmäßigen Vorschreibung auch eine Gebührenerhöhung zu erheben sei. Gegen diese Festsetzungen wurde Berufung erhoben und vorgebracht, dass der Betrag von 180,00 € bereits am 15. April…
…€, vor. Begründet wurde die Festsetzung damit, dass die Gebühr nicht vorschriftsmäßig entrichtet wurde und in Folge der bescheidmäßigen Vorschreibung auch eine Gebührenerhöhung zu erheben sei. Gegen diese Festsetzungen wurde Berufung erhoben und vorgebracht, dass der Betrag von 360,00 € bereits am 30. Jänner…
…nach der Sachlage zu vermuten ist, dass der Ort der Zuwiderhandlung im Abgangsmitgliedstaat liegt und bei fehlender vorschriftsmäßiger Fristsetzung überhaupt kein Mitgliedstaat für die Festsetzung der Zölle und anderen Abgaben zuständig wäre und deshalb die Abgabenerhebung insgesamt unterbleiben würde. Der Hauptverpflichtete muss nämlich vor der…
…der tatsächliche Ort der Zuwiderhandlung nicht nachgewiesen werden konnte, und bei fehlender vorschriftsmäßigen Fristsetzung überhaupt kein Mitgliedstaat für die Festsetzung der Zölle und anderen Abgaben befugt wäre und deshalb die Abgabenerhebung insgesamt unterbleiben würde. Somit ist der Abgangsstelle, zur Wahrung des rechtlichen Interesses des HV…
…der tatsächliche Ort der Zuwiderhandlung nicht nachgewiesen werden konnte, und bei fehlender vorschriftsmäßigen Fristsetzung überhaupt kein Mitgliedstaat für die Festsetzung der Zölle und anderen Abgaben befugt wäre und deshalb die Abgabenerhebung insgesamt unterbleiben würde. Somit ist der Abgangsstelle, zur Wahrung des rechtlichen Interesses des HV…
…nach Sachlage zu vermuten ist, dass der Ort der Zuwiderhandlung im Abgangsmitgliedstaat liegt, und bei fehlender vorschriftsmäßiger Fristsetzung überhaupt kein Mitgliedstaat für die Festsetzung der Zölle und anderen Abgaben zuständig wäre und deshalb die Abgabenerhebung insgesamt unterbleiben würde. Aus dem Wortlaut des Art. 379 Abs…
…ist, dass der Ort der Zuwiderhandlung im Abgangsmitgliedstaat liegt, und bei fehlender vorschriftsmäßigen Fristsetzung überhaupt kein Mitgliedstaat für die Festsetzung der Zölle und anderen Abgaben zuständig ist und deshalb die Abgabenerhebung insgesamt unterbleiben würde. Somit ist der Abgangszollstelle, zur Wahrung des rechtlichen Interesses des Hauptverpflichteten…
…ist, dass der Ort der Zuwiderhandlung im Abgangsmitgliedstaat liegt, und bei fehlender vorschriftsmäßigen Fristsetzung überhaupt kein Mitgliedstaat für die Festsetzung der Zölle und anderen Abgaben zuständig ist und deshalb die Abgabenerhebung insgesamt unterbleiben würde. Somit ist der Abgangszollstelle, zur Wahrung des rechtlichen Interesses des Hauptverpflichteten…
…ist, dass der Ort der Zuwiderhandlung im Abgangsmitgliedstaat liegt, und bei fehlender vorschriftsmäßigen Fristsetzung überhaupt kein Mitgliedstaat für die Festsetzung der Zölle und anderen Abgaben zuständig ist und deshalb die Abgabenerhebung insgesamt unterbleiben würde. Somit ist der Abgangszollstelle, zur Wahrung des rechtlichen Interesses des Hauptverpflichteten…
…ist, dass der Ort der Zuwiderhandlung im Abgangsmitgliedstaat liegt, und bei fehlender vorschriftsmäßigen Fristsetzung überhaupt kein Mitgliedstaat für die Festsetzung der Zölle und anderen Abgaben zuständig ist und deshalb die Abgabenerhebung insgesamt unterbleiben würde. Somit ist der Abgangszollstelle, zur Wahrung des rechtlichen Interesses des Hauptverpflichteten…
…ist, dass der Ort der Zuwiderhandlung im Abgangsmitgliedstaat liegt, und bei fehlender vorschriftsmäßigen Fristsetzung überhaupt kein Mitgliedstaat für die Festsetzung der Zölle und anderen Abgaben zuständig ist und deshalb die Abgabenerhebung insgesamt unterbleiben würde. Somit ist der Abgangszollstelle, zur Wahrung des rechtlichen Interesses des Hauptverpflichteten…
…dass der Ort der Zuwiderhandlung im Abgangsmitgliedstaat liegt, und bei fehlender vorschriftsmäßigen Fristsetzung überhaupt kein Mitgliedstaat für die Festsetzung der Zölle und anderen Abgaben zuständig ist und deshalb die Abgabenerhebung insgesamt unterbleiben würde. Somit ist der Abgangszollstelle, zur Wahrung des rechtlichen Interesses des Hauptverpflichteten ,die…
…die feste Gebühr nicht vorschriftsmäßig entrichtet. Wird eine solche Gebühr mit Bescheid festgesetzt, so ist gemäß § 9 Abs. 1 GebG auch eine Gebührenerhöhung im Ausmaß von 50 % der verkürzten Gebühr zu erheben. § 9 Abs. 1 GebG sieht somit zwingend die Festsetzung einer Gebührenerhöhung als objektive…
…die feste Gebühr nicht vorschriftsmäßig entrichtet. Wird eine solche Gebühr mit Bescheid festgesetzt, so ist gemäß § 9 Abs. 1 GebG auch eine Gebührenerhöhung im Ausmaß von 50 % der verkürzten Gebühr zu erheben. § 9 Abs. 1 GebG sieht somit zwingend die Festsetzung einer Gebührenerhöhung als objektive…
…des Finanzamtes überwiesen, der Originalzahlungsbeleg wurde beim VwGH aber nicht vorgelegt. Die Abgabe wurde damit nicht vorschriftsmäßig entrichtet, womit auch unter Berücksichtigung der Veränderung im Sachverhalt weiterhin die in § 203 BAO normierten Voraussetzungen für eine bescheidmäßige Festsetzung der Eingabengebühr vorliegen. Nach § 13 Abs. 1 Z…
…überwiesen, der Originalzahlungsbeleg wurde beim VwGH aber nicht vorgelegt. Die Abgabe wurde damit nicht vorschriftsmäßig entrichtet, womit auch unter Berücksichtigung der Veränderung im Sachverhalt weiterhin die in § 203 BAO normierten Voraussetzungen für eine bescheidmäßige Festsetzung der Eingabengebühr vorliegen. 2.) Bescheid betreffend Gebührenerhöhung nach § 9 Abs…