… 9 Abs. 1 GebG 1957 sieht somit zwingend die Festsetzung einer Gebührenerhöhung als objektive Rechtsfolge des Unterbleibens der vorschriftsmäßigen Entrichtung der festen Gebühren vor. Auf Grund des im gegenständlichen Fall vorliegenden Sachverhaltes, der gesetzlichen Bestimmungen und der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes war über die Berufung…
…erheben. § 9 Abs. 1 GebG sieht somit zwingend die Festsetzung einer Gebührenerhöhung als objektive Rechtsfolge des Unterbleibens der vorschriftsmäßigen Entrichtung der festen Gebühren vor. Die Vorschreibung der Gebührenerhöhung steht nicht im Ermessen der Behörde. Aus diesen Gründen war spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 30. November…
…die Berufung als unbegründet abgewiesen. Das Finanzamt führte neben der Bezug habenden Gesetzesstelle aus, da die Entrichtung der Gebühr erst nach Ablauf der vom VwGH gesetzten Frist erfolgt sei, handle es sich um eine nicht vorschriftsmäßige Entrichtung nach §203 BAO, sodass der angefochtene Gebührenbescheid zu…
…Entstehung der Guthaben, auf Abgabenschuldigkeiten eines anderen Abgabepflichtigen am Tag der nachweislichen Antragstellung, frühestens jedoch am Tag der Entstehung der Guthaben; h) bei Entrichtung im Wertzeichen (Stempelmarken) mit der vorschriftsmäßigen Verwendung der Wertzeichen." Erfolgt in den Fällen des Abs. 1 lit. c. die Auszahlung oder…
…vorschriftsmäßig in Stempelmarken entrichtet wurde, mit Bescheid festgesetzt, so ist gemäß § 9 Abs. 1 GebG eine Gebührenerhöhung im Ausmaß von 50 v. H. der verkürzten Gebühr zu erheben. § 9 GebG sieht somit zwingend die Festsetzung einer Gebührenerhöhung als objektive Rechtsfolge des Unterbleibens der vorschriftsmäßigen Entrichtung…
…des Abgabepflichtigen zurückzuführen ist oder nicht (vgl. VwGH 16.3.1987, 86/15/0114). Die Gebührenerhöhung wird als objektive Säumnisfolge einer nicht vorschriftsmäßigen Entrichtung von Gebühren zwingend angeordnet. Ermessen besteht dabei keines. Wie oben ausgeführt, steht fest, dass es im vorliegenden Fall zu Recht zur…
…Einräumung des Wohnrechtes an die Gattin - mit Bescheiden je vom 12. Oktober 2000, Str. Nr. X, wegen nicht vorschriftsmäßiger Entrichtung der Gebühr 1. gemäß § 14 TP 11 Gebührengesetz (GebG), BGBl. 1957/267 idgF, für die Urkunde über das Rechtsgeschäft eine Gebühr von S 180 =…
…weil die Gebühr nicht vorschriftsmäßig entrichtet wurde. Da die Bestimmungen betreffend Gebührenentrichtung gem. § 24 Abs. 3 VwGG nicht eingehalten wurden, ergeht aufgrund der gemeldeten Verletzung der Gebührenentrichtung dieser Bescheid. Nach § 13 Abs. 3 GebG ist zur Entrichtung der festen Gebühren zur ungeteilten Hand mit den…
…weil die Gebühr nicht vorschriftsmäßig entrichtet wurde. Da die Bestimmungen betreffend Gebührenentrichtung gem. § 24 Abs. 3 VwGG nicht eingehalten wurden, ergeht aufgrund der gemeldeten Verletzung der Gebührenentrichtung dieser Bescheid. Nach § 13 Abs. 3 GebG ist zur Entrichtung der festen Gebühren zur ungeteilten Hand mit den…
…weil die Gebühr nicht vorschriftsmäßig entrichtet wurde. Da die Bestimmungen betreffend Gebührenentrichtung gem. § 24 Abs. 3 VwGG nicht eingehalten wurden, ergeht aufgrund der gemeldeten Verletzung der Gebührenentrichtung dieser Bescheid. Nach § 13 Abs. 3 GebG ist zur Entrichtung der festen Gebühren zur ungeteilten Hand mit den…
…Berufungsvorentscheidung vom 13. September 2011 wies das Finanzamt die Berufung im Wesentlichen mit der Begründung, die Entrichtung der Gebühr sei dem Verwaltungsgerichtshof nicht nachgewiesen worden, womit sie nicht vorschriftsmäßig entrichtet worden sei, als unbegründet ab. Fristgerecht wurde Vorlageantrag eingebracht. Über die Berufung wurde erwogen: § 24…
…€ 110,00 fest. Die Bescheide enthalten folgende Begründungen: 1. Gebührenbescheid: "Die Festsetzung erfolgt, weil die Gebühr nicht vorschriftsmäßig entrichtet wurde. Nach § 13 Abs. 3 GebG ist zur Entrichtung der festen Gebühren zur ungeteilten Hand mit den im § 13 Abs. 1 GebG genannten Personen verpflichtet…
…€ 110,00 fest. Die Bescheide enthalten folgende Begründungen: 1. Gebührenbescheid: "Die Festsetzung erfolgt, weil die Gebühr nicht vorschriftsmäßig entrichtet wurde. Nach § 13 Abs. 3 GebG ist zur Entrichtung der festen Gebühren zur ungeteilten Hand mit den im § 13 Abs. 1 GebG genannten Personen verpflichtet…
…€ 110,00 fest. Die Bescheide enthalten folgende Begründungen: 1. Gebührenbescheid: "Die Festsetzung erfolgt, weil die Gebühr nicht vorschriftsmäßig entrichtet wurde. Nach § 13 Abs. 3 GebG ist zur Entrichtung der festen Gebühren zur ungeteilten Hand mit den im § 13 Abs. 1 GebG genannten Personen verpflichtet…
…vorschriftsgemäß entrichtet worden ist, war die Gebühr gemäß den Bestimmungen des § 203 BAO zuzüglich der Gebührenerhöhung mit Bescheid festzusetzen. Der Überweisungsauftrag stellt keinen Nachweis über eine bereits erfolgte Zahlung dar. Es hätte daher zur vorschriftsmäßigen Entrichtung nach § 24 Abs. 3 Z. 5 letzter Satz VwGG…
… 24 Abs. 3 VwGG vorschriftsgemäß entrichtet worden ist, war die Gebühr entsprechend den Bestimmungen des § 203 BAO zuzüglich der Gebührenerhöhung mit Bescheid festzusetzen. Im Übrigen hätte es zur vorschriftsmäßigen Entrichtung nach § 24 Abs. 3 Z. 5 letzter Satz VwGG einer Bestätigung über die unwiderrufliche Erteilung…
…GebG 1957 in Höhe von € 110,00 fest. Die Bescheide enthalten folgende Begründungen: 1) Gebührenbescheid: "Die Festsetzung erfolgt, weil die Gebühr nicht vorschriftsmäßig entrichtet wurde. Nach § 13 Abs. 3 GebG ist zur Entrichtung der festen Gebühren zur ungeteilten Hand mit den im § 13 Abs…
…weil die Gebühr nicht vorschriftsmäßig entrichtet wurde. Da die Bestimmungen betreffend Gebührenentrichtung gem. § 17 a VfGG nicht eingehalten wurden, ergeht aufgrund der gemeldeten Verletzung der Gebührenentrichtung dieser Bescheid. Nach § 13 Abs. 3 GebG ist zur Entrichtung der festen Gebühren zur ungeteilten Hand mit den im…
…15/0114). § 9 Abs. 1 GebG sieht somit zwingend die Festsetzung einer Gebührenerhöhung als objektive Rechtsfolge des Unterbleibens der vorschriftsmäßigen Entrichtung der festen Gebühr vor. Die Vorschreibung der Gebührenerhöhung steht nicht im Ermessen der Behörde. Aus diesen Gründen war spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 30…
…aber jedenfalls den gebotenen Nachweis der Entrichtung gegenüber dem Verwaltungsgerichtshof nicht erbracht. Somit ist es gerechtfertigt den Abgabenbescheid an den Bw. als Gesamtschuldner zu richten. Im Übrigen wandte sich der Bw. nicht gegen seine vorrangige Inanspruchnahme. Wird eine feste Gebühr, die nicht vorschriftsmäßig entrichtet wurde…