… 33 Abs. 2 lit. a FinStrG stellt die vorübergehende Erlangung eines Steuervorteils den Regelfall dar. Das Berufungsvorbringen des Bw., er habe die Meldung und Entrichtung der Umsatzsteuervorauszahlungen keinesfalls mit dem Vorsatz und in der Absicht einer endgültigen Hinterziehung unterlassen, kann daher der gegenständlichen Berufung nicht…
…Er habe gewusst, dass Umsatzsteuervorauszahlungen zu entrichten bzw. entsprechende Voranmeldungen zu erstatten seien. Er habe dies jedoch unterlassen, um sich einen ungerechtfertigten Steuervorteil zu verschaffen, da er sich in laufenden Zahlungsschwierigkeiten befunden habe. Bei seiner Vorgangsweise habe er es nicht nur für möglich, sondern für…
…u. a. argumentiert, dass "es den logischen Denkgesetzen widerspräche, einen Ablauf wie den Vorliegenden bei vorhergehender Planung derart hektisch, inkonsequent und widersprüchlich ablaufen zu lassen und die entscheidenden Schritte auf einige wenige Tage vor Weihnachten, in denen erfahrungsgemäß ohnedies größter Zeitdruck gegeben sei, zu konzentrieren…
…Rede stehenden Tatbestand im Sinne des § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG stellt die bloß vorübergehende Erlangung eines Steuervorteils den Regelfall dar (VwGH 3.5.2000, 98/13/0242). Es liegen damit hinreichende Verdachtsmomente vor, dass der Beschwerdeführer auch die subjektive Tatseite des § 33 Abs…
…entsprechende Voranmeldungen zu erstatten gehabt hätte. Dies hat er jedoch unterlassen, um sich einen ungerechtfertigten Steuervorteil zu verschaffen; dadurch entstehende Abgabenverkürzungen hat er für gewiss gehalten. Der bislang finanzstrafrechtlich unbescholtene Beschuldigte ist ledig und hat keine Sorgepflichten. Seit Herbst 2009 ist er in der Werbeagentur…
…dass Umsatzsteuervoranmeldungen zu erstatten bzw. entsprechende Vorauszahlungen zu entrichten sind. Er habe dies jedoch unterlassen, um sich einen ungerechtfertigten Steuervorteil zu verschaffen. Der belangte Verband, deren Alleingesellschafter und Geschäftsführer A gewesen war, habe es demnach zu verantworten, dass der Genannte in seiner Funktion als Geschäftsführer…
…dass die Voraussetzungen für die rechtmäßige Geltendmachung der Vorsteuer nicht vorgelegen sind, dennoch aber solcherart unzulässigerweise unter Täuschung des Abgabengläubigers einen nicht zustehenden Steuervorteil angestrebt hat. Die Idee hat offenkundig darin bestanden, die Warenvorräte der insolventen werdenden D-GmbH vor den andrängenden Gläubigern in Sicherheit…
…zu § 33 FinStrG mit weiteren Nachweisen). Gerade beim Tatbestand im Sinne des § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG stellt die bloß vorübergehende Erlangung eines Steuervorteils den Regelfall dar (vgl. VwGH 3.5.2000, 98/13/0242). Gemäß § 8 Abs. 1 FinStrG handelt vorsätzlich, wer einen…
…Missbrauchsvorwurf" sei haltlos. Die streitgegenständliche Vermietung wäre unter Fremden genauso gut denkbar. Einziger Grund der Gestaltung sei die Finanzierung des Eigenheimes durch Erzielen von Mieterlösen gewesen. Der denkmögliche Steuervorteil, wie er in der Berufungsvorentscheidung dargelegt worden sei, habe seine Wurzeln in der Gesetzeslage, für die…
…Er habe auch gewusst, dass die Abzugssteuer ordnungsgemäß berechnet und abgeführt werden muss. In den im Spruch angeführten Zeiträumen habe der Beschuldigte diese Verpflichtungen bewusst verletzt, um sich dadurch einen ungerechtfertigten Steuervorteil zu verschaffen. Er habe es dabei nicht nur für möglich, sondern für gewiss…
…Umsätzen in Höhe von € 233.100,-- zu 10% USt einem sofortigen Vorsteuerabzug von € 65.193,78 gegenüber. Der nach Ansicht des Finanzamtes ungerechtfertigte Steuervorteil beträgt € 41.883,78 (ohne dabei berücksichtigte Vorsteuern aus den Jahren 2007 bis 2027!). Nach Ansicht des Finanzamtes…
…Tätigkeit zu qualifizieren seien bzw. als Lieferungen oder Dienstleistungen der Umsatzsteuer unterliegen würden, wenn sie ausschließlich in der Absicht getätigt werden, einen Steuervorteil zu erlangen und sonst damit kein wirtschaftlicher Zweck verfolgt werde (EuGH 12.1.2006, C-354/03, Optigen Ltd; 21.2.2006…
…nicht nur nicht vorgemeldet wurden, sondern auch nicht zu den gesetzlichen Fälligkeitstagen fristgerecht entrichtet wurden. Zum Tatbild der Steuerhinterziehung gehört keineswegs eine endgültige Verkürzung der Abgaben; es genügt auch die vorübergehende Erlangung eines Steuervorteils. Verkürzt wird eine Steuereinnahme nicht bloß dann, wenn sie überhaupt nicht…
…wobei er gleichzeitig auch gewusst habe, dass durch diese Vorgangsweise für die D GmbH, wenn auch nur vorübergehend, ein Steuervorteil entstehe. Gerade diesen habe er auch herbeiführen wollen, um eine Umbuchung dieses Guthabens auf das "Umsatzsteuerkonto" [gemeint offenbar: Abgabenkonto] der SPS GmbH zur Bezahlung des…
…Er habe gewusst, dass er Umsatzsteuer abzuführen bzw. entsprechend zu melden habe. Er habe dies jedoch unterlassen, um sich einen ungerechtfertigten Steuervorteil zu verschaffen. Seine Tochter T.Z. sei vom Beschuldigten lediglich vorgeschoben worden. Sie habe mit der geschäftlichen Tätigkeit des Beschuldigten, für die er…
…um der I-Ltd. einen ungerechtfertigten Steuervorteil zu verschaffen. Hinsichtlich Mai und Juni 2004 habe er auch hinsichtlich seiner Einzelfirma mit diesem Vorsatz gehandelt und Hinterziehungen von Umsatzsteuer bewirkt. Der Beschuldigte hat sich vor dem Spruchsenat im Wesentlichen dahingehend verantwortet, dass er nicht faktischer Geschäftsführer…
…teilweisen Verlust des eingesetzten Kapitals gerechnet werden. Von den Zeichnern angestrebte Steuervorteile würden nicht die Geschäftsgrundlage dieses Angebotes bilden und hingen in ihrem Eintritt und ihren Auswirkungen von der individuellen Steuersituation des Anlegers ab. Es werde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Abweichungen von den angeführten Prämissen…
…werden Wirtschaftsgüter angesehen, die ihrer Wesensart und Beschaffenheit nach dem Betrieb zu dienen bestimmt sind und tatsächlich betrieblich verwendet werden. Eine bloß vorübergehende Nichtverwendung vor Beginn der tatsächlichen betrieblichen Nutzung steht der Beurteilung als notwendiges Betriebsvermögen nicht entgegen. Gewillkürtes Betriebsvermögen sind Wirtschaftsgüter, die ihrer Beschaffenheit…
…Überwachung entzogen worden war; - gegebenenfalls die Person, welche die Verpflichtungen einzuhalten hatte, die sich aus der vorübergehenden Verwahrung einer einfuhrabgabenpflichtigen Ware oder aus der Inanspruchnahme des betreffenden Zollverfahrens ergeben. Gibt es für eine Zollschuld mehrere Zollschuldner, so sind diese gem. Art. 213 ZK gesamtschuldnerisch zur…
…Versteuerung zu entziehen. Gerade beim Tatbestand nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG stellt die bloß vorübergehende Erlangung eines Steuervorteils den Regelfall dar (VwGH vom 3.5.2000, 98/13/0242). Der Bw. handelt mit einer Hartnäckigkeit, die nur den Schluss zulässt, er wolle absichtlich…