…im Verfahren der vorübergehenden Verwendung unter vollständiger oder teilweiser Befreiung von Einfuhrabgaben, und ohne dass sie handelspolitischen Maßnahmen unterliegen, im Zollgebiet der Gemeinschaft verwendet werden. Gemäß Art. 719 Abs. 1 Zollkodex-Durchführungsverordnung (ZK-DVO) wird die vorübergehende Verwendung für Straßenfahrzeuge zum privaten Gebrauch bewilligt. Gemäß…
…Gemeinschaft ansässigen Person gewerblich oder zum eigenen Gebrauch verwendet werden sollen. Eigener Gebrauch ist gestattet, sofern er im Anstellungsvertrag vorgesehen ist. Die Zollbehörden können die vorübergehende Verwendung von Beförderungsmitteln nach dieser Vorschrift bei systematischer Inanspruchnahme begrenzen. (3) Die vollständige Befreiung von den Einfuhrabgaben kann in…
…betreffende Reisebus anlässlich der Verbringung ins Zollgebiet der Gemeinschaft als gewerbliches Straßenbeförderungsmittel zum Verfahren der vorübergehenden Verwendung überlassen worden ist und diese Eigenschaft während des Verfahrens erhalten bleibt. Die vorübergehende Verwendung mit vollständiger Befreiung von den Einfuhrabgaben wird gemäß Artikel 558 Absatz 1 ZK-DVO…
…St. Johann /MÜG festgestellt, dass mit dem in Kroatien unter dem amtlichen Kennzeichen ZG-9134 F (HR) zugelassenen Sattelauflieger, welcher im Verfahren der vorübergehenden Verwendung von Straßenfahrzeugen zum gewerblichen Gebrauch in das Zollgebiet der Gemeinschaft eingebracht worden war, ein sogenannter Binnentransport durchgeführt werden sollte. E…
…unstrittig in Österreich in den Reisebus eingestiegen. Von der Republik Österreich sei nur eine Konzessionsurkunde für die ausschließliche Transitierung des österreichischen Staatsgebiets erteilt worden. Die Zulässigkeit der vorübergehenden Verwendung von Straßenbeförderungsmittel hänge von der Einhaltung verkehrsrechtlicher Vorschriften ab. Die Aufnahme der beiden Passagiere in Österreich…
…erfüllen hatte; Verfahrensinhaberin in Bezug auf das hinsichtlich des zur Erfüllung dieses Transportauftrages benützten LKW in Anspruch genommene Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung von gewerblich genutzten ausländischen Straßenbeförderungsmitteln iSd Art.141 Zollkodex iVm Art.558 Abs.1 lit.c ZK-DVO war hingegen die Fa. Bischof…
…Fällen und unter welchen besonderen Voraussetzungen das Verfahren der vorübergehenden Verwendung unter vollständiger Befreiung von den Einfuhrabgaben in Anspruch genommen werden kann. Hinsichtlich der Bewilligung der vorübergehenden Verwendung von Straßenfahrzeugen zum privaten Gebrauch mit vollständiger Befreiung von den Einfuhrabgaben sind die näheren Voraussetzungen in Art…
…die Bf. habe im Oktober 2000 durch den Transport von Aluminiumblechen und Arbeitsschutzartikeln von Göttingen und Lohfelden in Deutschland nach Österreich (Binnenverkehr) die Voraussetzungen für die vorübergehende Verwendung von nichtgemeinschaftlichen Straßenfahrzeugen zum gewerblichen Gebrauch nicht eingehalten, da sie keine für den genannten Transport gültige Güterbeförderungsbewilligung…
…1 ZK-DVO können im Zollgebiet der Gemeinschaft ansässige natürliche Personen die vollständige Befreiung von den Einfuhrabgaben von Beförderungsmitteln zum eigenen Gebrauch in Anspruch nehmen, sofern diese gelegentlich nach den Weisungen des Zulassungsinhabers, der sich im Zeitpunkt der Verwendung ebenfalls im Zollgebiet der Gemeinschaft befindet…
…dass die Bf. als Person mit normalem oder gewöhnlichem Wohnsitz im Zollgebiet der Gemeinschaft nicht berechtigt gewesen wäre, den verfahrensgegenständlichen, ausländischen PKW im Rahmen des Zollverfahrens der vorübergehenden Verwendung von Straßenfahrzeugen zum privaten Gebrauch i.S. des Art. 719 der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93…
…gewesen wäre, den verfahrensgegenständlichen, ausländischen PKW der Marke Mercedes Benz 300 SL, gebraucht, silber, Fahrgestellnummer WDB1290601F036038, Motornummer 10398412003028, behördliches ungarisches Kennzeichen XY, im Rahmen des Zollverfahrens der vorübergehenden Verwendung von Straßenfahrzeugen zum privaten Gebrauch i.S. des Art. 719 der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93…
…der Anlage C des Istanbuler Übereinkommens vom 27. Mai 1993 können unbeschadet der Bestimmungen des Artikels 5 dieser Anlage die Beförderungsmittel zum eigenen Gebrauch von dritten Personen benutzt werden, wenn diese von der Person, der die vorübergehende Verwendung bewilligt worden ist, gehörig dazu ermächtigt sind…
…die Voraussetzung nach Art. 718 Abs. 3 Buchstabe d ZK-DVO nicht zugetroffen und sei die Zollanmeldung durch andere Form der Willensäußerung für den von Z. S. zur vorübergehenden Verwendung eingeführten Omnibus nicht gesetzeskonform gewesen. Mit der Wegbringung vom Amtsplatz der Grenzzollstelle habe Z. S…
…einer amtlichen Zulassung gilt diese Voraussetzung als erfüllt, wenn die betreffenden Fahrzeuge Eigentum einer außerhalb des Zollgebietes ansässigen Person sind. Zum eigenen Gebrauch eingeführte Fahrzeuge dürfen im Rahmen der vorübergehenden Verwendung grundsätzlich nur von Personen benutzt werden, die außerhalb des Zollgebiets der Gemeinschaft ansässig sind…
…gewesen wäre, den verfahrensgegenständlichen, ausländischen PKW der Marke Mercedes Benz 300 SD, gebraucht, weinrot, Fahrgestellnummer WDB1401341A143235, Motornummer 60397112004378, behördliches ungarisches Kennzeichen XY, im Rahmen des Zollverfahrens der vorübergehenden Verwendung von Straßenfahrzeugen zum privaten Gebrauch i.S. des Art. 719 der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93…
…1 ZK-DVO können im Zollgebiet der Gemeinschaft ansässige natürliche Personen die vollständige Befreiung von den Einfuhrabgaben von Beförderungsmitteln zum eigenen Gebrauch in Anspruch nehmen, sofern diese gelegentlich nach den Weisungen des Zulassungsinhabers, der sich im Zeitpunkt der Verwendung ebenfalls im Zollgebiet der Gemeinschaft befindet…
…bestimmt sind, im Verfahren der vorübergehenden Verwendung ..... unter vollständiger oder teilweiser Befreiung von Einfuhrabgaben, ohne dass sie handelspolitischen Maßnahmen unterliegen, im Zollgebiet der Gemeinschaft verwendet werden. Gemäß Art. 719 Abs. 1 ZK-DVO wird die vorübergehende Verwendung für Straßenfahrzeuge zum privaten Gebrauch bewilligt. Gemäß Art…
…eingesetzt werden.....Diese liberale Variante der vorübergehenden Verwendung unter Zulassung der Kabotage ist allerdings in der Lage, die wirtschaftliche Situation des Spediteurs- und Beförderungsgewerbes der Gemeinschaft zu beeinträchtigen. Deshalb müssen bei der Zulassung die geltenden Verkehrsvorschriften, insbesondere über den Marktzugang und die Durchführung von Beförderungen…
…Art. 137 ZK können im Verfahren der vorübergehenden Verwendung Nichtgemeinschaftswaren, die zur Wiederausfuhr bestimmt sind, ohne dass sie, abgesehen von der normalen Wertminderung aufgrund des von ihnen gemachten Gebrauchs, Veränderungen erfahren hätten, unter vollständiger oder teilweiser Befreiung von den Einfuhrabgaben, und ohne dass sie handelspolitischen…
…weil solche nachträglich oder mündlich erteilten Verwendungsberechtigungen zum eigenen Gebrauch anlässlich von zollbehördlichen Kontrollen nicht überprüfbar wären. Eine entsprechende Einschränkung der Bewilligung der vorübergehenden Verwendung für Fahrzeuge zum privaten Gebrauch durch Angestellte war auch bereits vor der Reform der Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung 2001 in…