…ausgestellt gewesen. Gleichzeitig sei die eingangsabgabenpflichtige Zugmaschine mit Auflieger, behördliche Kennzeichen xy/yz, durch einen Angestellten des Bf. unter Inanspruchnahme des Zollverfahrens der vorübergehenden Verwendung mit vollständiger Befreiung von Eingangsabgaben für Straßenfahrzeuge zur gewerblichen Verwendung gemäß Art. 137 bis 144 ZK in Verbindung mit Art…
…ZBefrVO) bestimmt: Die in Anhang I aufgeführten Gegenstände erzieherischen, wissenschaftlichen oder kuIturellen Charakters können ohne Rücksicht auf ihren Empfänger und ihren Verwendungszweck unter Befreiung von Eingangsabgaben eingeführt werden. Nach den Bestimmungen des Art. 79 ZK erhält eine Nichtgemeinschaftsware durch die Überführung in den zollrechtlich freien…
…ausgestellt gewesen. Gleichzeitig sei die eingangsabgabenpflichtige Zugmaschine mit Auflieger, behördliches Kennzeichen xy (Zugmaschine) und yz (Auflieger), durch einen Angestellten des Bf. unter Inanspruchnahme des Zollverfahrens der vorübergehenden Verwendung mit vollständiger Befreiung von Eingangsabgaben für Straßenfahrzeuge zur gewerblichen Verwendung gemäß Art. 137 bis 144 ZK in…
…ist, hat dabei keine Bedeutung. Ein solcher Reisender kann gemäß Art. 563 ZK-DVO den Umständen der Reise entsprechende persönliche Gebrauchsgegenstände unter vollständiger Befreiung von Eingangsabgaben einführen. Diese persönlichen Gebrauchsgegenstände können wiederum vom Reisenden durch eine Willensäußerung im Sinne des Art. 233 ZK-DVO, sohin…
…Mitgliedstaats, in dem für die Einfuhr des gleichen Gegenstands aus einem Drittland im Hinblick auf eine vorübergehende Verwendung die Regelung über die vollständige Befreiung von Eingangsabgaben bei der vorübergehenden Einfuhr gelten würde. h) zur Ausführung einer Lieferung von Gas über das Erdgasverteilungsnetz oder von Elektrizität…
…aufzuheben. Die Berufung wurde von der Rechtsmittelbehörde erster Instanz mit Bescheid vom 18. Oktober 2007 als unbegründet abgewiesen. Zu dem vom Bf ins Treffen geführten Artikel 561 Absatz 2 ZK-DVO wird in der Begründung ausgeführt, dass die Bewilligung der vollständigen Befreiung von Eingangsabgaben voraussetze…
…vollständige Befreiung von Eingangsabgaben bei gewerblicher Verwendung unter anderem dann bewilligt, wenn sie im Binnenverkehr (Art 555 Abs 1 Buchst c ZK-DVO) eingesetzt werden, sofern die im Bereich des Verkehrs geltenden Vorschriften, insbesondere diejenigen betreffend die Voraussetzung für den Marktzugang und die Durchführung von…
…1 ZollR-DG eine Abgabenerhöhung im Ausmaß von 805,01 Euro fest. Dies im Wesentlichen mit der Begründung, der Bf. habe die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Zollverfahrens der vorübergehenden Verwendung unter vollständiger Befreiung von Einfuhrabgaben für das gegenständliche Beförderungsmittel im Zollgebiet der Gemeinschaft weder…
…1 ZollR-DG eine Abgabenerhöhung im Ausmaß von 503,12 Euro fest. Dies im Wesentlichen mit der Begründung, der Bf. habe die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Zollverfahrens der vorübergehenden Verwendung unter vollständiger Befreiung von Einfuhrabgaben für das gegenständliche Beförderungsmittel im Zollgebiet der Gemeinschaft weder…
…1 ZollR-DG eine Abgabenerhöhung im Ausmaß von 558,26 Euro fest. Dies im Wesentlichen mit der Begründung, der Bf. habe die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Zollverfahrens der vorübergehenden Verwendung unter vollständiger Befreiung von Einfuhrabgaben für das gegenständliche Beförderungsmittel im Zollgebiet der Gemeinschaft weder…
…Vorschriften, insbesondere diejenigen betreffend die Voraussetzung für den Marktzugang und die Durchführung von Beförderungen, es vorsehen. Gem. Art. 560 Abs.1 ZK-DVO können im Zollgebiet der Gemeinschaft ansässige natürliche Personen die vollständige Befreiung von den Einfuhrabgaben von Beförderungsmitteln zum eigenen Gebrauch in Anspruch nehmen…
…561 Abs. 2 ZK-DVO für eine vollständige Befreiung von Eingangsabgaben, dass die im Zollgebiet der Gemeinschaft ansässige Person auch anderweitig - und nicht nur ausschließlich in einem Anstellungsvertrag - von der außerhalb der Gemeinschaft ansässigen Person zur Verwendung des Beförderungsmittels ermächtigt wird. Der vorliegende Dienstvertrag entspreche…
…558 Abs. 1 Buchstabe b ZK-DVO setzt allerdings die vorübergehende Verwendung mit vollständiger Befreiung von den Einfuhrabgaben für im Straßenverkehr eingesetzte Beförderungsmittel voraus, dass diese unbeschadet der Art. 559, 560 und 561 von einer außerhalb des Zollgebiets der Union ansässigen Person verwendet werden. Im…
…die Behörde davon ausgehe, dass kein Anstellungsvertrag zwischen dem Bf. und dem Zulassungsinhaber vorliege, so könne der Bf. dennoch die vollständige Befreiung von den Einfuhrabgaben gemäß Art. 561 Abs. 2 ZK-DVO für sich beanspruchen. Es liege mit der Vollmacht vom 16. Juni 2010 jedenfalls…
…558 Abs. 1 Buchstabe b ZK-DVO setzt allerdings die vorübergehende Verwendung mit vollständiger Befreiung von den Einfuhrabgaben für im Straßenverkehr eingesetzte Beförderungsmittel voraus, dass diese unbeschadet der Art. 559, 560 und 561 von einer außerhalb des Zollgebiets der Gemeinschaft ansässigen Person verwendet werden. Im…
…die Bewilligung des Verfahrens der vorübergehenden Verwendung auf Antrag der Person erteilt, welche die Waren verwendet oder verwenden lässt. In welchen Fällen und unter welchen Voraussetzungen das Verfahren der vorübergehenden Verwendung unter vollständiger Befreiung von den Einfuhrabgaben in Anspruch genommen werden kann, wird gemäß Art…
…der belangten Behörde, dass der Bf. einen im Zollgebiet gelegenen Wohnsitz habe, nicht geschlossen werden, dass keine vollständige Befreiung von den Einfuhrabgaben vorliege, weil im Beschwerdefall die Ausnahmebestimmung des Art. 561 Abs. 2 ZK-DVO Anwendung finde. Als wesentlicher Verfahrensmangel wird gerügt, dass die belangte…
…vorschriftswidrig in das Zollgebiet der Gemeinschaft verbracht. Begründet wurde die Entscheidung im Wesentlichen damit, dass der Bf. als Person mit gewöhnlichem Wohnsitz in Deutschland die Voraussetzungen für eine vorübergehende Verwendung des Fahrzeuges unter vollständiger Befreiung von Eingangsabgaben (Art. 558 Abs. 1 ZK-DVO) nicht erfülle…
…die Bewilligung des Verfahrens der vorübergehenden Verwendung auf Antrag der Person erteilt, welche die Waren verwendet oder verwenden lässt. In welchen Fällen und unter welchen Voraussetzungen das Verfahren der vorübergehenden Verwendung unter vollständiger Befreiung von den Einfuhrabgaben in Anspruch genommen werden kann, wird gemäß Art…
…Zollgebietes der Gemeinschaft ansässig sind. Demnach konnten gemäß Art. 559 lit.c ZK-DVO im Zollgebiet der Gemeinschaft ansässige Personen (hier allenfalls: E) die vollständige Befreiung von den Eingangsabgaben von Beförderungsmitteln in Anspruch nehmen, sofern diese Beförderungsmittel im Zusammenhang mit einer Notsituation verwendet wurden und…