…da durch den Besuch eines Kurses im Ausmaß von lediglich 4 Wochenstunden die Tochter keineswegs an ihrer Berufsausübung gehindert war und diese ja tatsächlich ab Mitte September 2011 im Ausmaß einer Vollzeitbeschäftigung ausübte. Im gegenständlichen Fall wird daher auf Grund obiger Ausführungen davon auszugehen sein…
…a FinStrG für schuldig gesprochen, weil er als Verantwortlicher der Personengemeinschaft F+T vorsätzlich Umsatzsteuervorauszahlungen für den Zeitraum 1996 bis 1998 und 2000 bis 2003 in Höhe von € 35.045,36 (S 482.234,67) nicht spätestens am 5. Tag nach Fälligkeit entrichtet habe…
…Dies wird dann anzunehmen sein, wenn die Vorbereitung auf die Ablegung der Prüfungen die volle Zeit des Kindes in Anspruch nimmt und das Kind zu den Prüfungsterminen innerhalb eines angemessen Zeitraums antritt. Ihr Sohn L. begann im Wintersemester 2011/12 mit dem Studium an der…
…anzunehmen sein, wenn die Vorbereitung auf die Ablegung der Prüfungen die volle Zeit des Kindes in Anspruch nimmt und das Kind zu den Prüfungsterminen innerhalb eines angemesseneen Zeitraums antritt. Die Fachhochschule bestätigt Ihrem Sohn die Aufnahme in das Bachelorstudium fr - sie ab SS 2010. Es…
…meine Tochter Familienbeihilfe und den Kinderabsetzbetrag. Am Ende des zweiten Praktikums wurde meiner Tochter angeboten, ab 01.09.2011 in ein unbefristetes Vollzeitdienstverhältnis einzutreten. Meine Tochter nahm dieses Angebot an und konnte noch im August 2011 das Praktikum fortführen, um ab 01.09.2011 bis…
…was keinesfalls annähernd einem Vollzeitdienstverhältnis entsprechen würde. Dazu erfolgte von der Berufungswerberin mit Schreiben vom 16.11.2011 folgende Stellungnahme: "Hiermit stelle ich Folgendes fest: Meine Tochter stellt den Lernaufwand für die Absolvierung der Ausbildung zur Shiatsu Praktikerin mit 4230 Stunden in drei Jahren dar…
…und zielstrebig vorbereitet. Das wird dann anzunehmen sein, wenn die Vorbereitung auf die Ablegung der Prüfung die volle Zeit des Kindes in Anspruch nimmt und das Kind zu den festgesetzten Terminen zu den Prüfungen antritt (VwGH 8.7.2009, 2009/15/0089, zur Vorbereitung auf…
…spätere Berufsausübung sein und außerdem die volle Zeit des Kindes in Anspruch nehmen (dessen volle Arbeitskraft binden). In diesem Zusammenhang habe der Unabhängige Finanzsenat mehrmals entschieden, dass dies bei einer Bildungsmaßnahme, welche ein zeitliches Ausmaß in Anspruch nehme, das zumindest annähernd dem eines Vollzeitdienstverhältnisses entspreche…
…Sachlage kann nach Ansicht der Referentin des Unabhängigen Finanzsenates daher nicht davon ausgegangen werden, dass die Berufsausbildung im Bereich bra die volle Zeit des Sohnes des Bw - wie laut Rechtsprechung vorgesehen - in Anspruch genommen hat. Dies konnte vom Bw auch niemals unter Beweis gestellt werden…
…und zielstrebig vorbereitet. Das wird dann anzunehmen sein, wenn die Vorbereitung auf die Ablegung der Prüfung die volle Zeit des Kindes in Anspruch nimmt und das Kind zu den festgesetzten Terminen zu den Prüfungen antritt (VwGH 8.7.2009, 2009/15/0089, zur Vorbereitung auf…
…ca. 75% - 80%. Nach Ansicht der Österreichischen Finanzverwaltung ist beim Besuch von Lehrveranstaltungen eines Instituts oder einer Bildungseinrichtung in einer berufsbegleitenden Variante auch entscheidungswesentlich, ob dieser "Bildungsweg" auch in der Variante eines kompakten "Vollzeitstudiums" angeboten wird oder nicht. Wenn, wie hier im konkreten Fall, am…
…nach außen erkennbare Bemühen treten, die Externistenreifeprüfung abzulegen. Dies erfordere die volle Zeit des Kindes und den Antritt zu den einschlägigen (Vor-) Prüfungen innerhalb angemessener Zeit. Der Bw. erhob gegen die o.a. Bescheide Berufung und führt im Wesentlichen folgendermaßen aus: Bei der Ausbildungsstätte handle…
…Ablegung der Reifeprüfung vorbereitet. Das wird dann anzunehmen sein, wenn die Vorbereitung auf die Ablegung der Reifeprüfung die volle Zeit des Kindes in Anspruch nimmt und das Kind zu den von der Externistenreifeprüfungskommission festgesetzten Terminen zu den Prüfungen antritt (vgl. Wittmann - Papacek, Kommentar zum Familienlastenausgleich…
…ist davon auszugehen, dass für den erfolgreichen Abschluss ein intensives Selbststudium erforderlich war, wodurch die volle Zeit der Bw. in Anspruch genommen wurde. Somit sind für die Dauer des Lehrganges die vorstehend angeführten Voraussetzungen für das Vorliegen einer Berufsausbildung erfüllt. Für das anschließend ab dem…
…Der Arbeitsaufwand gibt die Zeit an, die Lernende typischerweise für sämtliche Lernaktivitäten (beispielsweise Vorlesungen, Seminare, Projekte, praktische Arbeit, Selbststudium und Prüfungen) aufwenden müssen, um die erwarteten Lernergebnisse zu erzielen. 60 ECTS-Credits werden für den Arbeitsaufwand eines Jahres formalen Vollzeitlernens (akademisches Jahr) der zugehörigen Lernergebnisse…
…Das wird dann anzunehmen sein, wenn die Vorbereitung auf die Ablegung der Reifeprüfung die volle Zeit des Kindes in Anspruch nimmt und das Kind zu den von der Externistenreifeprüfungskommission festgesetzten Terminen zu den Prüfungen antritt (vgl wiederum VwGH 18.11.2008, 2007/15/0050). Zu…
…was ebenfalls dagegen spricht, dass durch den Berufsschulbesuch die volle oder zumindest überwiegende Zeit für den Abschluss der Lehrausbildung ausgewendet werden musste. Im vorliegenden Fall hat das Finanzamt zudem mittels Vorhalt versucht, die zeitliche Auslastung festzustellen. Die Berufungswerberin hat die ihr gebotene Möglichkeit entsprechende Vorbringen…
…und zielstrebig vorbereitet. Das wird dann anzunehmen sein, wenn die Vorbereitung auf die Ablegung der Prüfung die volle Zeit des Kindes in Anspruch nimmt und das Kind zu den festgesetzten Terminen zu den Prüfungen antritt (VwGH 8.7.2009, 2009/15/0089, zur Vorbereitung auf…
…ein quantitatives Merkmal aufweisen: Entscheidend ist sowohl die Art der Ausbildung als auch deren zeitlicher Umfang; die Ausbildung muss als Vorbereitung für die spätere konkrete Berufsausübung anzusehen sein und überdies die volle Zeit des Kindes in Anspruch nehmen (vgl Lenneis in Csazar/Lenneis/Wanke (Hrsg…
…Ablegen der im Lehrplan vorgeschriebenen Prüfungen tritt nach außen klar erkennbar in Erscheinung, dass das Kind seine volle Zeit der Erlangung der fachlichen Qualifikation für die Ausübung des angestrebten Berufes gewidmet hat. Auch das Nichtbestehen einer Teilprüfung der Reifeprüfung ändert grundsätzlich nichts an diesem Umstand…