…der Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe oder bei der Ermessensübung, voraus (VwGH 9.3.2005, 2001/13/0273). Ist hingegen eine Rechtsfrage bereits durch den Verwaltungsgerichtshof entweder in ständiger Rechtsprechung oder wie im gegenständlichen Fall durch einen verstärkten Senat entschieden, hat der Grundsatz von Treu und Glauben…
…Ergebnis auch durch ein anderes Verhalten herbeizuführen. Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 2. Juli 1992, Zl. 90/16/0167 (verstärkter Senat) ua. ausgesprochen, dass für den berufenen Erben allein durch den Erbanfall abgesehen von der Möglichkeit, die Erbschaft anzutreten, bereits das Recht entstanden ist…
…u. a. an einem Grundstück bestehende Gesamthandeigentum der Gesellschaft in das Alleineigentum des verbleibenden Gesellschafters über (vgl. VwGH 29.11.1978, 473/75, verstärkter Senat, VwGH 23.2.1989, 88/16/0105, VwGH 19.1.1994, 93/16/0139 und VwGH 21.12.2000, 2000…
…Z 1 ErbStG (VwGH vom 2. Juli 1992, Zl. 90/16/0167, verstärkter Senat). Im zuletzt genannten Erkenntnis hat der VwGH u.a. bestimmt: "Im Hinblick auf den wesentlichen Gleichklang der zitierten Bestimmungen des ABGB mit denen des ErbStG, nach dessen § 2 Abs. 1 Z…
…familienrechtlichen Beistands- und Mitwirkungspflichten führen (vgl. Krejci in Rummel³, § 1151 Rz 23; vgl. auch VwGH 15.10.1987, 86/16/0237, verstärkter Senat, ergangen zu § 15 Abs. 1 Z 16 ErbStG [alte Fassung]). Die Bestimmung des § 21 wird daher auf die Lebensgefährtin anwendbar sein. Die…
…1982, 81/15/0128, 0130) Es ist festzustellen, ob der Bereicherungswille des Erblassers durch seine Absicht, mit der entsprechenden Zuwendung den Begünstigten den gesetzlichen Unterhalt zu sichern, ganz oder teilweise ausgeschlossen wurde (VwGH, verstärkter Senat vom 4. Februar 1965, Slg. 3219/F, VwGH v. 30…
…1992, 718 = SWK 1992 R 101 = StInd 1992/2298, 2305 = ÖStZ 1992, 151; VwGH 25. 5. 1992, 91/15/0085 verstärkter Senat - ÖStZ 1992, 257 = ÖStZB 1992, 845 = SWK 1992 R 116 = JBl 1993, 406; VwGH 3. 6. 1992…
…Erkenntnis vom 25. 9. 2001 damit ausgedrückt habe, dass kein verstärkter Senat notwendig war, da sich mit dem Beitritt Österreichs zur EU die Rechtslage insbesondere im Hinblick auf Art 43 EG Vertrag geändert habe. Eine Vorlage an den EuGH sei lediglich deswegen unterblieben, weil die…
…I, Stempel- und Rechtsgebühren, Rz 145 zu § 33 TP 5 GebG und die dort zitierte VwGH- Rechtsprechung, nämlich VwGH 3.12.1964, Slg. 3190/ F, verstärkter Senat, VwGH 17.12.1964, 915/63, VwGH 31.10.1966, 729/66, VwGH 28.11.1966, 1826/65…
…Einsetzung in der Absicht, mit der entsprechenden Zuwendung an die Bw den anständigen und angemessenen Unterhalt nach dessen Tode zu sichern, vorgenommen hatte (siehe VwGH verstärkter Senat 4.2.1965 und Vergleich Entscheidung vom 8.11.1977,1168/77; 25.1.1995, 89/16/0149…
…Erst die aktuelle Judikatur, insbesondere VwGH 10.11.2004, 2003/13/0018, verstärkter Senat) und Literatur (insbesondere Sedlacek keine Dienstgeberbeitrags- und Kommunalsteuerpflicht bei Weisungsbindung? SWK 2005 305 ff hat für Gesellschafter-Geschäftsführer mit einer wesentlichen, das heißt mehr als 50%-Beteiligung die DB-, DZ- und…
…vereinbarten zusätzlichen Leistung die Gegenleistung. Dies bedeutet, dass beim Grundstückstausch die Grunderwerbsteuer grundsätzlich vom gemeinen Wert (vgl. § 10 BewG 1955) der getauschten Grundstücke zuzüglich einer Tauschaufgabe zu berechnen ist (verstärkter Senat VwGH 26.3.1981, 15/3502/78; VwGH 28.1.1993, 92/16/0120…
…Die Behörde habe auch die dafür maßgebenden Umstände nicht genannt, sodass der Bescheid auch aus diesem Grund nichtig sei (VwSlg 10.077 A/1980 verstärkter Senat). Die Umstände für die Ermessensübung wären ganz besonders begründungsbedürftig gewesen, würden doch gegenständlich sämtliche Umstände gegen eine Aufhebung sprechen…
…2004, 2002/13/0018 - verstärkter Senat) ist das vorrangige Kriterium für die Beurteilung der Pflicht zur Entrichtung des DB hinsichtlich der Bezüge von wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführern die Eingliederung in den betrieblichen Organismus der Gesellschaft. Die kontinuierliche und über einen längeren Zeitraum andauernde Erfüllung der…
…auferlegten Pflichten nicht eingebracht werden können. In der Entscheidung des VwGH, GZ. 2009/15/0127 wurde auf das Erkenntnis des eines verstärkten Senates GZ.96/15/0049 hingewiesen, in welchem klargestellt worden war, dass der Vertreter nicht für sämtliche Abgabenschulden des Vertretenen in voller Höhe…
…Anders ausgedrückt, wäre bei stark negativem EGT der Geschäftsführerbezug Null gewesen. Infolge einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes vom 10.11.2004, 2003/13/0018 (verstärkter Senat), wäre die zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages vorhandene Auslegung geändert worden. Das Unternehmerwagnis wäre dadurch in den Hintergrund getreten…
…1992, 91/13/0004 - ÖStZB 1992, 718 = SWK 1992 R 101 = ÖStZ 1992, 151; VwGH 25.5.1992, 91/15/0085 verstärkter Senat - ÖStZ 1992, 257 = ÖStZB 1992, 845 = SWK 1992 R 116 = JBl 1993, 406; VwGH 3.6.1992…
…des Verwaltungsgerichtshofes (Erkenntnis vom 10.11.2004; 2003/13/0018; verstärkter Senat) keine Möglichkeit gesehen worden im normalen Berufungsverfahren zugunsten der Abgabepflichtigen zu entscheiden. In diesem Erkenntnis weiche der Verfassungsgerichtshof (gemeint Verwaltungsgerichtshof) von der bisherigen Rechtsprechung insoweit ab, als nunmehr ausschließlich eine allfällige organisatorische Eingliederung…
…927/59). Der kunstvolle Vortrag eines Musikstückes verliert auch dann nicht den Charakter einer künstlerischen Tätigkeit, wenn er um der Stimmung willen geboten wird (VwGH 29.5.1990, 89/14/0022, verstärkter Senat). Das Spielen von Volksmusikinstrumenten, wie zB Gitarre, Akkordeon (VwGH 7.4.1961…
…1992, 90/13/0237). Eine Verwertung bestimmter Beweise entgegen den im Einzelfall gemachten Vorbehalten und Bedingungen würde nicht nur dem Zweck der durch seine Gewinnung verletzten Verbotes widersprechen (VwGH 27.11.1979, 855/79 A, verstärkter Senat), sondern auch gegen § 4 des ARHG verstoßen, wonach…