…ist im vorliegenden Fall die Frage, ob hinsichtlich der Umsatzsteuer für die Jahre 2003 bis 2006 von der regulären Verjährungsfrist von fünf Jahren oder der verlängerten Frist von zehn Jahren bei hinterzogenen Abgaben auszugehen ist. Der Tatbestand der hinterzogenen Abgaben im Sinne des § 207 Abs…
…209 Abs. 1 BAO: Werden innerhalb der Verjährungsfrist (§ 207) nach außen erkennbare Amtshandlungen zur Geltendmachung des Abgabenanspruches oder zur Feststellung des Abgabepflichtigen (§ 77) von der Abgabenbehörde unternommen, so verlängert sich die Verjährungsfrist um ein Jahr. Die Verjährungsfrist verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn…
…31. Dezember 2007) verlängert. Zu prüfen ist, ob in den Jahren 2005, 2006 bzw. 2007 von der Abgabenbehörde Amtshandlungen im Sinne des § 209 Abs. 1 BAO gesetzt wurden, welche eine weitere Verlängerung der Verjährungsfristen bewirkt haben. Nach der Rechtsprechung muss eine Amtshandlung im Sinne des …
…31. Dezember 2007) verlängert. Zu prüfen ist, ob in den Jahren 2005, 2006 bzw. 2007 von der Abgabenbehörde Amtshandlungen im Sinne des § 209 Abs. 1 BAO gesetzt wurden, welche eine weitere Verlängerung der Verjährungsfristen bewirkt haben. Nach der Rechtsprechung muss eine Amtshandlung im Sinne des …
…1 BAO verlängert wurde. Andernfalls ist mit Ablauf des Kalenderjahres 2010 hinsichtlich der Einkommensteuer 2005 Verjährung eingetreten. Die Verlängerung um ein Jahr (dem ersten Satz des § 209 Abs. 1 BAO zufolge) erfolgt unabhängig davon, ob eine oder mehrere Amtshandlungen in der Verjährungsfrist unternommen werden sowie…
… 77 BAO) von der Abgabenbehörde unternommen werden. Die Verjährungsfrist verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn solche Amtshandlungen in einem Jahr unternommen werden, bis zu dessen Ablauf die Verlängerungsfrist verlängert ist. Das Recht auf Festsetzung einer Abgabe verjährt spätestens zehn Jahre nach Entstehung des…
…und einwandfrei nach außen erkennbar sein (vgl. VwGH 10.06.1991, 90/15/0115; 14.11.1996, 92/16/0217; 30.10.2003, 99/15/0098). Auch 'prophylaktische' Amtshandlungen (zB die Zusendung einer Abgabenerklärung) verlängern die Verjährungsfrist (vgl. Ritz, BAO, 4. Auflage, § 209 Tz 6…
…Jahr 2006 vor. Dies sei ersichtlich aus: 1. Der Berufungsentscheidung des UFS vom 26.6.2007, RV/0230-S/05, in welcher Folgendes ausgeführt ist: "Feststellungsbescheide verlängern zudem die Verjährungsfrist für jene Abgabenbescheide, die von den Feststellungsbescheiden abgeleitet worden sind (Ritz, aaO, Rz 12 zu …
…2 zweiter Satz BAO idF. des AbgÄG erfolgten Amtshandlungen zur Geltendmachung des Abgabenanspruches im Jahr 2005 (Jahr bis zu dessen Ablauf die Verjährungsfrist verlängert ist) zu einer weiteren Verlängerung um ein Jahr (hier 2006). Es ist daher zu untersuchen, ob der schriftliche Vorhalt vom 15…
…Das Finanzamt vertrat die Ansicht, dass der Berufungswerber Abgaben hinterzogen habe und dass deshalb die zehnjährige Verjährungsfrist gelte. In der gegen die im Spruch genannten Bescheide erhobenen Berufung vom 5. August 2002 brachte der steuerliche Vertreter des Berufungswerbers im Wesentlichen Folgendes vor: Die Wiederaufnahme des…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Walter & Partner Wirtschaftsprüfungs GmbH, gegen die Bescheide des Finanzamtes für Körperschaften (vor Übergang der Zuständigkeit auf das Finanzamt für den 3. und 11. Bezirk, Schwechat und Gerasdorf in Wien) betreffend die Wiederaufnahme des…
…Abs 17 KBGG verlängerte Festsetzungsbefugnis die Fristen des § 207 BAO aber nicht verändert werden, wäre eine Festsetzung der Abgabe des Jahres 2002 nach Ablauf des Jahres 2008 nur möglich, wenn es durch eine Amtshandlung spätestens im Jahr 2007 zu einer (erstmaligen) Verlängerung der Verjährungsfrist nach …
Die Beurteilung, ob Abgaben hinterzogen sind und damit die verlängerte Verjährungsfrist wirksam wird, erfolgt im Abgabenveranlagungsverfahren als Vorfrage, ohne dass es eines förmlichen Strafverfahrens bedarf (vgl. Ritz, BAO³, § 207 Tz 15). Gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG macht sich der Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung…
…Einstellung bzw. Aufhebung des gegenständlichen Verfahrens beantragt. Begründend hat der Bf. eine verspätete Bescheiderlassung und dabei insbesondere eine mangelhafte Begründung der angenommenen Hinterziehung von Abgaben als Vorfrage für die verlängerte Verjährungsfrist gerügt. Weiters sei dem Bf. im bisherigen Verfahren keine Möglichkeit geboten worden, Stellung dazu…
…Einstellung bzw. Aufhebung des gegenständlichen Verfahrens beantragt. Begründend hat der Bf. eine verspätete Bescheiderlassung und dabei insbesondere eine mangelhafte Begründung der angenommenen Hinterziehung von Abgaben als Vorfrage für die verlängerte Verjährungsfrist gerügt. Weiters sei dem Bf. im bisherigen Verfahren keine Möglichkeit geboten worden, Stellung dazu…
…nach fünf Jahren verjährt sei und auch keine nach außen erkennbaren Amtshandlungen von der Abgabenbehörde unternommen worden seien, die die Verjährungsfrist verlängert hätten. Mit den Berufungsentscheidungen vom 21. November 2006 wurde die gegenständliche Berufung abgewiesen und die Einkommensteuer für 1997 mit 2.394,13 €…
…Höhe von € 3.280,69 nicht innerhalb der dafür zur Verfügung stehenden Fristen entrichtet wurden. In den dagegen rechtzeitig eingebrachten Berufungen bekämpfte der Berufungswerber (Bw.) die Feststellungen des Betriebsprüfungsberichtes vom 21. Oktober 2008 (verlängerte Verjährungsfristen würden nicht zum Tragen kommen, neuerliche Wiederaufnahme sei unzulässig…
…Außenprüfungen (vgl. Ritz, BAO-Kommentar4, § 209 Tz 9, mwN). Abgabenbehördliche Prüfungen, deren Gegenstand Feststellungsverfahren (Feststellungsbescheide) sind, verlängern die Verjährungsfrist der von den Feststellungsbescheiden jeweils abgeleiteten Abgaben (vgl. VwGH 24.2.1999, 98/13/0235; VwGH 22.11.2001, 98/15/0056; vgl. Ritz, BAO-Kommentar4…
…5.2006) wurde diese Frist um ein Jahr bis Ende 2011 verlängert (§ 209 Abs 1 BAO). Nachdem aber 2011 weiterer Verlängerungshandlungen vorgenommen wurden (Prüfungsmaßnahmen, zB Vorladung auf den 8.7.2011), verlängerte sich die Verjährungsfrist um ein weiteres Jahr bis zum Ablauf des Jahres 2012…
…Bewirkung der festgestellten Abgabenverkürzung ausgegangen. Eine Abgabenhinterziehung ist als erwiesen anzunehmen, weshalb die verlängerte Verjährungsfrist zur Anwendung gelangt. Die Berufungswerberin hat im Jahr 2000 drei Honorarnoten an die Firma "A, Adresse3 " in der Höhe von insgesamt ATS 120.000,-gelegt. Diese Honorare hat sie in…