…gegründete Gesellschaften. Gesellschaften im Sinne dieser Bestimmung sind Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften des Handelsrechts, eingetragene Erwerbsgesellschaften sowie vergleichbare ausländische Gesellschaften und Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigungen, nicht aber Gesellschaften bürgerlichen Rechts. Nach § 1 Z. 2 NeuFöG ist Voraussetzung für die Nichterhebung der Grunderwerbsteuer die Einbringung von Grundstücken auf gesellschaftsvertraglicher…
…der Neugründung der Gesellschaft durch den ersten Erwerber nicht erhoben. Nach § 1 Abs. 2 der Verordnung zum Neugründungsförderungsgesetz BGBl. II 278/99 sind Gesellschaften im Sinne des § 1 Z 2 bis 4 NeuFöG Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften des Handelsrechts, eingetragenen Erwerbsgesellschaften sowie vergleichbare ausländische Gesellschaften und Europäische…
…den Anwendungszeitraum des EStG 1972 Gewinnanteile aus ausländischen Kapitalgesellschaften noch unter § 27 Abs 1 Z 4 EStG subsumiert wurden, fallen derartige Gewinnanteile nach heutiger Auffassung unter § 27 Abs 1 Z 1 lit a EStG - obwohl vergleichbare ausländische Gesellschaften vom Wortlaut dieser Norm gar nicht erfasst…
…den Anwendungszeitraum des EStG 1972 Gewinnanteile aus ausländischen Kapitalgesellschaften noch unter § 27 Abs 1 Z 4 EStG subsumiert wurden, fallen derartige Gewinnanteile nach heutiger Auffassung unter § 27 Abs 1 Z 1 lit a EStG - obwohl vergleichbare ausländische Gesellschaften vom Wortlaut dieser Norm gar nicht erfasst…
…den Anwendungszeitraum des EStG 1972 Gewinnanteile aus ausländischen Kapitalgesellschaften noch unter § 27 Abs 1 Z 4 EStG subsumiert wurden, fallen derartige Gewinnanteile nach heutiger Auffassung unter § 27 Abs 1 Z 1 lit a EStG - obwohl vergleichbare ausländische Gesellschaften vom Wortlaut dieser Norm gar nicht erfasst…
…den Anwendungszeitraum des EStG 1972 Gewinnanteile aus ausländischen Kapitalgesellschaften noch unter § 27 Abs 1 Z 4 EStG subsumiert wurden, fallen derartige Gewinnanteile nach heutiger Auffassung unter § 27 Abs 1 Z 1 lit a EStG - obwohl vergleichbare ausländische Gesellschaften vom Wortlaut dieser Norm gar nicht erfasst…
…Personengesellschaften des Handelsrechts, eingetragene Erwerbsgesellschaften sowie vergleichbare ausländische Gesellschaften und Europäische wirtschaftliche Interessensvereinigungen (EWIV), nicht aber Gesellschaften bürgerlichen Rechts." Damit ist aber das Schicksal der Berufung bereits entschieden, da gegenständliche Gesellschaft nach bürgerlichem Recht nicht als "Gesellschaft" im Sinne des § 1 Z 2 NeuFöG zu…
…Personengesellschaften des Handelsrechts, eingetragene Erwerbsgesellschaften sowie vergleichbare ausländische Gesellschaften und Europäische wirtschaftliche Interessensvereinigungen (EWIV), nicht aber Gesellschaften bürgerlichen Rechts." Damit ist aber das Schicksal der Berufung bereits entschieden, da gegenständliche Gesellschaft nach bürgerlichem Recht nicht als "Gesellschaft" im Sinne des § 1 Z 2 NeuFöG zu…
…der Neugründung der Gesellschaft durch den ersten Erwerber nicht erhoben. Nach § 1 Abs. 2 der Verordnung zum Neugründungsförderungsgesetz BGBl. II 278/99 sind Gesellschaften im Sinne des § 1 Z 2 bis 4 NEUFÖG Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften des Handelsrechts, eingetragenen Erwerbsgesellschaften sowie vergleichbare ausländische Gesellschaften und Europäische…
…dann gegeben, wenn staatliche Maßnahmen für die Kapitaleinfuhr oder -ausfuhr abweichende - im Vergleich mit dem inländischen Kapitalverkehr nachteilige - Regelungen vorsehen und deshalb geeignet sind, Steuerpflichtige davon abzuhalten, ihr Kapital bei ausländischen Gesellschaften anzulegen (EuGH-Urteile vom 16. März 1999 Rs. C-222/97, Trummer und…
…Dividenden bestanden, wie im vorliegenden Fall. Eine Beschränkung liege zunächst vor, weil es für natürliche Personen nachteilig sei, Aktien ausländischer Gesellschaften zu erwerben und ausländischen Unternehmen die Kapitalbeschaffung am inländischen Markt erschwert werde. Eine Rechtfertigung von Beschränkungen könnte durch Art. 58 Abs. 1a erfolgen, welcher…
…Bw. um eine nach britischem Recht gegründete und damit ausländische Gesellschaft. Bei der Beurteilung, ob eine ausländische Gesellschaft einer inländischen Kapitalgesellschaft vergleichbar ist, ist davon auszugehen, dass die zivil- bzw. steuerrechtliche Behandlung des ausländischen Rechtssubjektes im jeweiligen Ansässigkeitsstaat für die inländische Bewertung bedeutungslos ist. Maßgeblich…
…um eine "private limited company" handelt. Die D. Holding Limited wurde daher vom Finanzamt als eine, der österreichischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung vergleichbare Gesellschaft angesehen und mit Börsenumsatzsteuerbescheid vom 25. März 2002 setzte das Finanzamt vom vereinbarten Preis unter Anwendung des Steuersatzes gemäß § 22 Abs…
…und ausländische Tochtergesellschaften nicht in einer vergleichbaren Situation befänden. Diese Rspr sei jedoch nicht einschlägig. Schließlich betreffe die Firmenwertabschreibung ausschließlich die ertragsteuerliche Situation der im Inland ansässigen beteiligten Körperschaft und habe sich der österreichische Gesetzgeber mit Einführung der Gruppenbesteuerung dazu entschieden, auch ausländische Gesellschaften bis…
…ausländische Gesellschaften nämlich keine Kapitalgesellschaften oder Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, sondern sonstige juristische Personen des privaten Rechts. Dies hat im Ergebnis zur Folge, dass inländischen Gesellschaften die Möglichkeit eingeräumt wird, in den Genuss eines niedrigeren Steuersatzes auf Gewinnanteile zu gelangen (25 % statt 34 %), der vergleichbaren ausländischen…
…den Weisungen eines anderen zu folgen, auf Grund gesellschaftsvertraglicher Sonderbestimmung fehlt. | c) | Bezüge aus einer gesetzlichen Kranken- oder Unfallversorgung. | d) | Bezüge aus einer ausländischen gesetzlichen Kranken- oder Unfallversorgung, die einer inländischen Kranken- oder Unfallversorgung entspricht. | e) | Bezüge aus einer…
…macht sowohl unter dem Gesichtspunkt einer Rechtswidrigkeit des Inhaltes als auch einer Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften geltend, er sei eine Beteiligung auf gesellschaftsrechtlicher Grundlage eingegangen. Die EACC sei als eine einer inländischen Kapitalgesellschaft vergleichbare ausländische Gesellschaft einzustufen. Bei den als Dividenden bezeichneten Zahlungen bzw…
…macht sowohl unter dem Gesichtspunkt einer Rechtswidrigkeit des Inhaltes als auch einer Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften geltend, er sei eine Beteiligung auf gesellschaftsrechtlicher Grundlage eingegangen. Die EACC sei als eine einer inländischen Kapitalgesellschaft vergleichbare ausländische Gesellschaft einzustufen. Bei den als Dividenden bezeichneten Zahlungen bzw…
…in- und ausländischen Aktiengesellschaften an einer österreichischen Personengesellschaft nach Maßgabe derselben Grundsätze ermittelt werden (vgl. wiederum das EuGH - Urteil in der Rechtssache C- 311/97, Royal Bank of Scotland, Rn 28f)." Auch im Fall der Bw. und einer mit dieser vergleichbaren inländischen Gesellschaft mit beschränkter…
…Körperschaften im Sinne des § 1 Abs 2 Z 1 und 2 des Körperschaftsteuergesetzes 1988 oder - vergleichbare ausländische Körperschaften eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Staates des Europäischen Wirtschaftsraumes, deren ausschließlicher Zweck - abgesehen von der Mittelverwendung im Sinne des 7. Teilstriches der Z 4 lit…