…Verfassungsgerichtshof (VfGH) den Grundtatbestand der Schenkungssteuer, nämlich den § 1 Abs. 1 Z2 Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955 (ErbStG), als verfassungswidrig aufgehobenen. Weiters hat der VfGH in seinem Erkenntnis vom 2. Oktober 2007, B 994/07, hinsichtlich des gegenständlichen Berufungsfalles ausgesprochen, dass dieser einem Anlassfall gleichzuhalten sei…
…Rechte sowie die Verfassungswidrigkeit von § 1 Abs. 1 Z 1 und § 2 Abs. 1 Z 1 ErbStG behauptet wurde. Mit Erkenntnis vom 7. März 2007, G 54/06, G 235/06 ua. hob der Verfassungsgerichtshof § 1 Abs. 1 Z 1 ErbStG als verfassungswidrig auf und…
…somit die für den Streitzeitraum gültigen Bestimmungen des FLAG 1967 anzuwenden und kommt ihm keinerlei Kompetenz zu, die Verfassungskonformität oder behauptete Verfassungswidrigkeit der in Rede stehenden gesetzlichen Bestimmung zu beurteilen. Auch die Einleitung eines Normprüfungsverfahrens beim VfGH ist ihm nicht möglich. Über die Berufung war…
…am 30. 3. 2012 über Finanz-Online Berufung wie folgt erhoben: "...Bescheiddatum: 29022012 Zeitraum: 2009 Betreff: Berufung gem. § 243 BAO Bescheidbezeichnung: Wiederaufnahme des Verfahrens Einkommensteuer 2009 Text: Der bekämpfte Bescheid ist verfassungswidrig, da gem. § 303 BAO für Wiederaufnahmen eine Frist von drei Monaten besteht, die…
…mehr bestehe. In der gegen diesen Bescheid fristgerecht eingebrachten Berufung brachte die Bw vor, dass sie den ab 1.1.2011 bestehenden Ausschluss vom Vergütungsanspruch für Dienstleistungsbetriebe für verfassungswidrig halte und beabsichtige, gegen die vom FA angewendete Bestimmung Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof zu erheben. Da die…
…Juni 2012 fristgerecht eingebrachten Berufung brachte die Bw vor, dass sie den ab 1.1.2011 bestehenden Ausschluss vom Vergütungsanspruch für Dienstleistungsbetriebe für unions- und verfassungswidrig halte und beabsichtige, gegen die vom FA angewendete Bestimmung Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof wegen unsachlicher Diskriminierung zu erheben. Da die…
…Der Unabhängige Finanzsenat hat bestehende Gesetze auch dann anzuwenden, wenn sie möglicherweise (oder tatsächlich) verfassungswidrig sind. Daran ändert auch der vom Bw zu Recht gerügte Umstand nichts, dass die Erläuternden Bemerkungen die Streichung der Energieabgabenvergütung für Dienstleistungsbetriebe lediglich mit dem Satz "Der Kreis der Anspruchsberechtigten…
…Der Unabhängige Finanzsenat hat bestehende Gesetze auch dann anzuwenden, wenn sie möglicherweise (oder tatsächlich) verfassungswidrig sind. Daran ändert auch der vom Bw zu Recht gerügte Umstand nichts, dass die Erläuternden Bemerkungen die Streichung der Energieabgabenvergütung für Dienstleistungsbetriebe lediglich mit dem Satz "Der Kreis der Anspruchsberechtigten…
…Der Unabhängige Finanzsenat hat bestehende Gesetze auch dann anzuwenden, wenn sie möglicherweise (oder tatsächlich) verfassungswidrig sind. Daran ändert auch der vom Bw zu Recht gerügte Umstand nichts, dass die Erläuternden Bemerkungen die Streichung der Energieabgabenvergütung für Dienstleistungsbetriebe lediglich mit dem Satz "Der Kreis der Anspruchsberechtigten…
…Der Unabhängige Finanzsenat hat bestehende Gesetze auch dann anzuwenden, wenn sie möglicherweise (oder tatsächlich) verfassungswidrig sind. Daran ändert auch der vom Bw zu Recht gerügte Umstand nichts, dass die Erläuternden Bemerkungen die Streichung der Energieabgabenvergütung für Dienstleistungsbetriebe lediglich mit dem Satz "Der Kreis der Anspruchsberechtigten…
…Der Unabhängige Finanzsenat hat bestehende Gesetze auch dann anzuwenden, wenn sie möglicherweise (oder tatsächlich) verfassungswidrig sind. Daran ändert auch der vom Bw zu Recht gerügte Umstand nichts, dass die Erläuternden Bemerkungen die Streichung der Energieabgabenvergütung für Dienstleistungsbetriebe lediglich mit dem Satz "Der Kreis der Anspruchsberechtigten…
…Der Unabhängige Finanzsenat hat bestehende Gesetze auch dann anzuwenden, wenn sie möglicherweise (oder tatsächlich) verfassungswidrig sind. Daran ändert auch der vom Bw zu Recht gerügte Umstand nichts, dass die Erläuternden Bemerkungen die Streichung der Energieabgabenvergütung für Dienstleistungsbetriebe lediglich mit dem Satz "Der Kreis der Anspruchsberechtigten…
…Der Unabhängige Finanzsenat hat bestehende Gesetze auch dann anzuwenden, wenn sie möglicherweise (oder tatsächlich) verfassungswidrig sind. Daran ändert auch der vom Bw zu Recht gerügte Umstand nichts, dass die Erläuternden Bemerkungen die Streichung der Energieabgabenvergütung für Dienstleistungsbetriebe lediglich mit dem Satz "Der Kreis der Anspruchsberechtigten…
…diesen Bescheid wurde mit der Begründung Berufung erhoben, dass die genannte Bestimmung des EnAV idF des Budgetbegleitgesetztes 2011 unions- und verfassungswidrig sei und daher eine Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof wegen unsachlicher Diskriminierung (Verletzung des Gleichheitssatzes) angestrebt werde. Über die Berufung wurde erwogen: Mit § 2 Abs…
…mehr bestehe. In der gegen diesen Bescheid fristgerecht eingebrachten Berufung brachte die Bw vor, dass sie den ab 1.1.2011 bestehenden Ausschluss vom Vergütungsanspruch für Dienstleistungsbetriebe für verfassungswidrig halte und beabsichtige, gegen die vom FA angewendete Bestimmung Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof zu erheben. Da die…
…solange nicht eine Gesetzesaufhebung stattgefunden hat, anzuwenden. Die Feststellung der Verfassungswidrigkeit eines Gesetzes liegt in der ausschließlichen Kompetenz des Verfassungsgerichtshofes. Die Beurteilung der Verfassungsmäßigkeit einer gesetzlichen Bestimmung steht nicht der Abgabenbehörde zweiter Instanz zu, sondern ist dem Verfassungsgerichtshof im Rahmen eines Gesetzesprüfungsverfahrens vorbehalten. Der unabhängige…
…solange nicht eine Gesetzesaufhebung stattgefunden hat, anzuwenden. Die Feststellung der Verfassungswidrigkeit eines Gesetzes liegt in der ausschließlichen Kompetenz des Verfassungsgerichtshofes. Die Beurteilung der Verfassungsmäßigkeit einer gesetzlichen Bestimmung steht nicht der Abgabenbehörde zweiter Instanz zu, sondern ist dem Verfassungsgerichtshof im Rahmen eines Gesetzesprüfungsverfahrens vorbehalten. Der unabhängige…
…Gemeinschaft zum 1.1.1995 erfolgt sei und sich die Finanzierung der Subventionen der Landwirtschaft systemisch völlig geändert hätte ebenso wie die Preise auf dem Weltmarkt. Auf Grund dieser Tatsachen einer nicht zu rechtfertigenden Differenzierung innerhalb der betrieblichen Einkunftsarten sei die Gewinnermittlungsvorschrift des Einkommensteuergesetzes verfassungswidrig…
…Verletzungen des Verfassungsrechtes festzustellen. Der Unabhängige Finanzsenat hat bestehende Gesetze auch dann anzuwenden, wenn sie möglicherweise (oder tatsächlich) verfassungswidrig sind. Daran ändert auch der von der Bw. zu Recht gerügte Umstand nichts, dass die Erläuternden Bemerkungen die Streichung der Energieabgabenvergütung für Dienstleistungsbetriebe lediglich mit dem…
…solange nicht eine Gesetzesaufhebung stattgefunden hat, anzuwenden. Die Feststellung der Verfassungswidrigkeit eines Gesetzes liegt in der ausschließlichen Kompetenz des Verfassungsgerichtshofes. Die Beurteilung der Verfassungsmäßigkeit einer gesetzlichen Bestimmung steht nicht der Abgabenbehörde zweiter Instanz zu, sondern ist dem Verfassungsgerichtshof im Rahmen eines Gesetzesprüfungsverfahrens vorbehalten. Der unabhängige…