Findok · UFS-Entscheidungen
UFSL RV/1234-L/07
Verfassungswidrigkeit der Schenkungsteuer
geltende FassungBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)RV/1234-L/07vom 23.10.2007
Entscheidung in der vom BMF bzw. BFG anonymisiert veröffentlichten Fassung. Wir ergänzen oder verknüpfen keine personenbezogenen Angaben.
Wortlaut laut Findok
Berufungsentscheidung
Der Unabhängige
Finanzsenat hat über die Berufung der ISH, V, vertreten durch Z & P
Steuerberatungs GmbH, Steuerberatungskanzlei, 2351 Wiener Neudorf, Triester
Straße 14, vom 24. April 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes
Freistadt Rohrbach Urfahr, vertreten durch AD RR Renate Pfändtner, vom
12. April 2007 betreffend Schenkungssteuer entschieden:
Der Berufung
wird Folge gegeben.
Der angefochtene Bescheid wird
aufgehoben.
Entscheidungsgründe
Mit Erkenntnis vom 15. Juni 2007, G 23/07, hat
der Verfassungsgerichtshof (VfGH) den Grundtatbestand der Schenkungssteuer,
nämlich den § 1 Abs. 1 Z2 Erbschafts- und
Schenkungssteuergesetz 1955 (ErbStG), als verfassungswidrig aufgehobenen.
Weiters hat der VfGH in seinem Erkenntnis vom 2. Oktober 2007, B 994/07,
hinsichtlich des gegenständlichen Berufungsfalles ausgesprochen, dass
dieser einem Anlassfall gleichzuhalten sei, sodass die angefochtene
Berufungsentscheidung des UFS, Außenstelle Linz, vom 11. Mai 2007,
RV/0496-L/07, wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes aufgehoben
wurde.
Aus ebendiesem Grund ist daher nunmehr im fortgesetzten
Verfahren der Berufung der ISH vom 24. April 2007 Recht zu geben und ist
der angefochtene Schenkungssteuerbescheid vom 13. April 2007
aufzuheben.
Linz, am 23.
Oktober 2007
Normen und Schlagworte
- § 1 Abs. 1 Z 2 ErbStG 1955, Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955, BGBl. Nr. 141/1955
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- UFS-Entscheidungen
- Dokumenttyp
- Berufungsentscheidung - Steuer (Referent)
- Geschäftszahl
- RV/1234-L/07
- Stammnummer
- 31135
- Gültig
- 23.10.2007 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:13
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF