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Findok · UFS-Entscheidungen

UFSL RV/1234-L/07

Verfassungswidrigkeit der Schenkungsteuer

geltende FassungBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)RV/1234-L/07vom 23.10.2007
Entscheidung in der vom BMF bzw. BFG anonymisiert veröffentlichten Fassung. Wir ergänzen oder verknüpfen keine personenbezogenen Angaben.

Wortlaut laut Findok

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der ISH, V, vertreten durch Z & P Steuerberatungs GmbH, Steuerberatungskanzlei, 2351 Wiener Neudorf, Triester Straße 14, vom 24. April 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr, vertreten durch AD RR Renate Pfändtner, vom 12. April 2007 betreffend Schenkungssteuer entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Mit Erkenntnis vom 15. Juni 2007, G 23/07, hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) den Grundtatbestand der Schenkungssteuer, nämlich den § 1 Abs. 1 Z2 Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955 (ErbStG), als verfassungswidrig aufgehobenen. Weiters hat der VfGH in seinem Erkenntnis vom 2. Oktober 2007, B 994/07, hinsichtlich des gegenständlichen Berufungsfalles ausgesprochen, dass dieser einem Anlassfall gleichzuhalten sei, sodass die angefochtene Berufungsentscheidung des UFS, Außenstelle Linz, vom 11. Mai 2007, RV/0496-L/07, wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes aufgehoben wurde. Aus ebendiesem Grund ist daher nunmehr im fortgesetzten Verfahren der Berufung der ISH vom 24. April 2007 Recht zu geben und ist der angefochtene Schenkungssteuerbescheid vom 13. April 2007 aufzuheben. Linz, am 23. Oktober 2007

Normen und Schlagworte

verfassungswidrigSchenkungsteuer

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
UFS-Entscheidungen
Dokumenttyp
Berufungsentscheidung - Steuer (Referent)
Geschäftszahl
RV/1234-L/07
Stammnummer
31135
Gültig
23.10.2007 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:13
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF