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UFSW RV/1988-W/02Unverzinsliche Gesellschafterdarlehen in den Jahren 1991 bis 1993
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.03.2003

…von S 51,155.022,95 = S 511.550,-- fest. In der gegen diesen Bescheid eingebrachten Berufung wurde vorgebracht, dass laut Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 18.11.1993, 93/16/0104) von vorneherein unverzinslich vereinbarte Gesellschafterdarlehen als freiwillige Leistungen gemäß § 2 Z. 4 lit…

UFSW RV/0048-W/02Unverzinsliche Darlehen wurden von der Großmutter gezahlt, aber in den Büchern, der Gebührenanzeige und auf den Erlagscheinen ausdrücklich als "Gesellschafterdarlehen" bezeichnet
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.11.2003

…um unverzinsliche, rückzahlbare Darlehen der Gesellschafter, welche im Verhältnis ihrer übernommenen Stammeinlagen gewährt wurden, handle. 1991 wurden den Gesellschaftern Darlehen in Höhe von S 8,436.600.- gewährt und im Jahr 1992 um S 1,286.500.- aufgestockt, womit die Gesamthöhe der insgesamt gewährten Gesellschafterdarlehen…

UFSW RV/0284-W/02Bewertung eines unverzinslichen Gesellschafterdarlehens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.01.2005

…sei. Dieses Darlehen wurde laut beigelegter Vertragsurkunde unverzinslich und auf unbestimmte Zeit zur Verfügung gestellt. Per 31. Dezember 1990 sei sodann eine Tilgung in Höhe von S 20 Mio vorgenommen worden, sodass das restliche Gesellschafter-Darlehen S 60,000.000,00 beträgt. Weiters wurde angemerkt…

UFSW RV/0160-W/03Einbeziehung der atypisch stillen Einlage und auch des unverzinslichen Gesellschafterdarlehens als gewinnbeteiligte Forderung in die Bemessungsgrundlage der Gesellschaftsteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.05.2004

…nbsp; Über die Berufung wurde erwogen: I.) Gegenstand   Gegenstand des Berufungsverfahrens ist, ob nicht nur die atypisch stille Einlage, sondern auch das unverzinsliche Gesellschafterdarlehen als gewinnbeteiligte Forderung in die Bemessungsgrundlage der Gesellschaftsteuer miteinzubeziehen ist.   II.) Atypisch stille Beteiligung   Gemäß § 5 Abs. 1…

UFSW RV/0290-W/02Erwerb eines Gesellschaftsrechtes iSd KVG im Zusammenhang mit einem unverzinslichen Gesellschafterdarlehen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.08.2004

…2. November 1996 unverzinsliche Gesellschafterdarlehen (verdecktes Stammkapital) in Höhe von ATS 20.000.000,-- zur Verbesserung der Eigenkapitalbasis und mit nachrangiger Wirkung gegenüber den von Dritten gewährten Finanzierungen zur Verfügung stellen. III. Für den Fall dass die unter I und II abzuschließenden Verträge zustande kommen…

UFSW RV/0489-W/02Bewertung eines unverzinslichen Gesellschafterdarlehens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.03.2003

…rückwirkende Vorschreibung von Gesellschaftsteuer. Gemäss dem Erlass des Bundesministeriums für Finanzen vom 6. Februar 1995, Z 10 5010/1-IV/10/95 unterliege der Zinsvorteil aus der Überlassung unverzinslicher Gesellschafterdarlehen der Gesellschaftsteuerpflicht nach § 2 Z 4 lit. c KVG, wobei die Steuerschuld im Zeitpunkt der…

UFSW RV/1162-W/05Voraussetzungen für die Befreiung eines eigenkapitalersetzenden Kreditvertrages von den Rechtsgebühren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)22.09.2008Teil 2/2

…dass in der zitierten Entscheidung weitere Gründe für die Einbeziehung genannt wurden. Im dortigen Fall war auch das unverzinsliche Gesellschafterdarlehen als gewinnbeteiligte Forderung in die Bemessungsgrundlage der Gesellschaftsteuer miteinzubeziehen, da der Vertrag über die Errichtung der atypisch stillen Gesellschaft und die Darlehensvereinbarungen zueinander einen zeitlichen…

UFSW RV/2395-W/07Gesellschaftsteuerliche Beurteilung der Nichtverzinsung "unbarer Entnahmen"
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.04.2011

…wenn feststeht, dass für einen bestimmten Zeitraum tatsächlich keine Zinsen verrechnet werden. Für ein solches unverzinsliches Gesellschafterdarlehen ist daher die Gesellschaftsteuer nicht vom 9-fachen Jahreswert der unentgeltlichen Nutzung, sondern vom Wert der fiktiven Zinsen für jenen Zeitraum, in dem das Kapital der Gesellschaft tatsächlich…

UFSL RV/2071-L/02Wert eines Darlehens zum Zeitpunkt des Verzichtes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.10.2007

…In der Gesellschaftsteuererklärung vom 30. Oktober 2000 beschrieb die Berufungswerberin den zu Grunde liegenden Rechtsvorgang wie folgt: Verzicht auf das mit Vertrag vom 26.9.1995 gewährte, unverzinsliche Gesellschafterdarlehen der F GmbH in Höhe von S 2,500.000.-. Diese Leistung bewertete die Berufungswerberin gem. …

UFSW RV/1166-W/02Höhe des vereinbarten Preises
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.08.2004

…1993 in die Gesellschaft als Gesellschafterin aufnehmen. II. Die Sparkasse wird der Gesellschaft ab 1.5.1993 unverzinsliche Gesellschafterdarlehen (verdecktes Stammkapital) in Höhe von S 10.000.000,-- zur Verbesserung der Eigenkapitalbasis und mit nachrangiger Wirkung gegenüber den von Dritten gewährten Finanzierungen zur Verfügung stellen…

UFSW RV/1880-W/02Nichtvorliegen einer Mitunternehmerschaft bei einer Verlustbeteiligungsgesellschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)21.10.2004Teil 1/2

…werden zur Deckung der vom GH im Zusammenhang mit dem Beteiligungsmodell getragenen Kosten 20 % der einbezahlten atypisch stillen Gesellschaftereinlagen in Abzug gebracht. Für das (unverzinsliche) Gesellschafterdarlehen sind den in verschiedenen Tranchen unterschiedliche Tilgungsvarianten vorgesehen. Eine vorzeitige Tilgung ist jederzeit möglich. Der Gesellschaftsvertrag ist zwar unbefristet…

UFSW RV/3619-W/02Kein Gesellschafterdarlehen trotz textlich sehr ausführlicher Darstellung in der Buchhaltung und Gesellschaftsteuererklärung wegen Unverzinslichkeit?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.08.2009

…Rechtsvorgang "Freiwillige Leistungen eines Gesellschafters an eine inländische Kapitalgesellschaft, wenn die Leistung geeignet ist, den Wert der Gesellschaftsrechte zu erhöhen: Verzicht auf 5,5% Zinserträgnisse aus einem (unverzinslichen) Gesellschafterdarlehen". In der Beilage wurde die "Darstellung Darlehen A B " gegeben:   Darstellung Darlehen | Zugang |…

UFSW RV/0441-W/02Unverzinsliche Hingabe einer Darlehensvaluta
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.12.2004

…dass der Bw. seitens der SN.AG (Gesellschafterin von 31.7.1987 bis 30.8.1996) per 11.12.1986 die zinsenlose Nutzung eines unverzinslichen Darlehens in Höhe von S 13,000.000,00 zur Verfügung gestellt wurde. Laut Überweisungsbeleg erfolgte die Rückzahlung per 29…

UFSW RV/0488-W/02Unverzinsliches Gesellschafterdarlehen und Zusage eines Forderungsverzichtes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.03.2003

…den ausgewiesenen Gesellschafterdarlehen verrechnet." Mit Bescheid vom 2. Juli 1998 setzte das Finanzamt gegenüber der Bw. Gesellschaftsteuer mit 1 % von S 311.666,67 = S 3.117,-- für die unverzinsliche Überlassung von Kapital vom 25. Oktober 1995 bis 31. Dezember 1995 (Gesellschafterdarlehen S 25…

UFSW RV/3341-W/07Rechtsgebühr für unverzinsliches Gesellschafterdarlehen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.12.2010

…Fellner, RZ 80 zu § 15 GebG mit Hinweis auf VwGH 28.6.1984, 83/15/0089). Im Zusammenhang mit unverzinslichen Gesellschafterdarlehen hat der Verwaltungsgerichtshof ausgesprochen, dass der Gebühr nach § 33 TP 8 Abs 1 GebG die tatsächliche Zuzählung des dargeliehenen Betrages unterliegt, während bei der…

UFSW RV/0459-W/05Über einen Treuhänder gewährtes unverzinsliches Gesellschafterdarlehen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.05.2010

…haben wir unserer damaligen (und mittlerweile auf unsere Gesellschaft als übernehmende Gesellschaft verschmolzenen Tochtergesellschaft A. V. Gesellschaft mbH unverzinsliche Treuhanddarlehen in Höhe von ATS 133.390.944,93 und ATS 5.000.000,- gewährt. Zivilrechtlicher Darlehensgeber war die E. AG, wobei es zwischen der E…

UFSI RV/0660-I/02Zinssatz und Bemessungsmethode bei unverzinstem Gesellschafterdarlehen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.11.2004

…Juni 2002, Str. Nr. X, hinsichtlich der "unverzinslichen Gesellschafterdarlehen" ausgehend von einer Bemessungsgrundlage von € 410.084,59 (ATS 5,642.887) gemäß § 8 iVm § 7 Abs. 1 Z 2 und § 2 Z 2 bis 4 KVG eine 1%ige Gesellschaftsteuer im Betrag von €…

UFSW RV/2490-W/02Anwendbarkeit des Artikel 4 Absatz 2 der Kapitalansammlungsrichtlinie in Österreich; unverzinsliches Gesellschafterdarlehen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.09.2004

…11.1993, 93/16/0104 und VwGH 16.12.1993, 92/16/0065). Deshalb unterliegt die unverzinsliche Nutzung von Kapital, sofern das Kapital der Gesellschaft von ihrem Gesellschafter freiwillig zur Nutzung überlassen wird und diese Nutzungsüberlassung geeignet ist, den Wert der Gesellschaftsrechte zu erhöhen, gemäß §…

UFSW RV/0973-W/02Fortdauernde Überlassung eines Kapitalbetrages zur Nutzung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.01.2005

…Jahresabschlüssen und den Überweisungsbelegen ergeben. So wurde das Darlehen der LS auf dem Überweisungsbeleg als Gesellschafterdarlehen und in den ab 1990 vorliegenden Jahresabschlüssen als unverzinsliches Darlehen ausgewiesen. Das Darlehen der IAG wurde bereits auf dem Überweisungsbeleg als unverzinsliches Gesellschafterdarlehen ausgewiesen. Vertragsurkunden über die Darlehen liegen…

UFSW RV/1016-W/02Unverzinste Hingabe einer Darlehensvaluta.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.12.2004

…Kapitals (VwGH 18.11.1993, 93/16/0104 und VwGH 16.12.1993, 92/16/0065). Deshalb unterliegt die unverzinsliche Nutzung von Kapital, sofern das Kapital der Gesellschaft von ihrem Gesellschafter freiwillig zur Nutzung überlassen wird und diese Nutzungsüberlassung geeignet ist, den Wert der Gesellschaftsrechte…