RIS AI
26 Treffer1626 msnur geltende Fassungen
UFSW RV/3020-W/02Rechtmäßigkeit einer Aufforderung nach § 162 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)02.05.2005

…ist, dass der Steuerpflichtige den Empfänger konkret genannt hat. Eine gesetzwidrige Ermessensübung liegt nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes dann vor, wenn und soweit die Bw. aus tatsächlichen Gründen unverschuldetermaßen gehindert gewesen wäre, den Empfänger der von ihr geltend gemachten Betriebsausgaben zu benennen (VwGH v. 16…

UFSL RV/1016-L/09Die versäumte Handlung ist gleichzeitig mit dem Wiedereinsetzungsantrag nachzuholen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.06.2011

…Partei vor, wenn das Ereignis für den Vertreter selbst unverschuldetermaßen eingetreten sei und für ihn unvorhergesehen und unabwendbar gewesen sei. Das versehentliche Nichtablegen in der Fristenmappe sei aus folgenden Gründen kein geeigneter Wiedereinsetzungsgrund: Führe das Fehlverhalten von Angestellten des Vertreters zu einer Fristversäumung, sei zu…

UFSG RV/0041-G/05a.) Zeitgerechte Geltendmachung der Investitionszuwachsprämie b.) Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.06.2006

…ein einem Vertreter widerfahrendes Ereignis stelle dann für die Partei einen Wiedereinsetzungsgrund dar, wenn dieses Ereignis für den Vertreter selbst unverschuldetermaßen eingetreten sei und für ihn unvorhergesehen und unabwendbar sei. Insofern sich ein Parteienvertreter zur Erfüllung seiner Aufgaben anderer Personen bediene, habe er alle Vorsorgen…

UFSW RV/3434-W/081. Ermessensübung bei Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 4 BAO 2. Verstoß gegen Grundsatz von Treu und Glauben 3. Mangelnde Empfängerbenennung nach § 162 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.07.2013

…Ermessen den § 162 BAO anzuwenden. Eine gesetzwidrige Ermessensübung liegt nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes dann vor, wenn und soweit ein Abgabepflichtiger aus tatsächlichen Gründen unverschuldetermaßen gehindert gewesen wäre, den Empfänger der von ihr geltend gemachten Betriebsausgaben zu benennen (VwGH vom 16.12.1975, 885/75…

UFSW RV/1107-W/09Empfängernennung gemäß § 162 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.04.2013

…der Steuerpflichtige den Empfänger konkret genannt hat. Eine gesetzwidrige Ermessensübung liegt nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes dann vor, wenn und soweit die Bw. aus tatsächlichen Gründen unverschuldetermaßen gehindert gewesen wäre, den Empfänger der von ihr geltend gemachten Betriebsausgaben zu benennen (vgl. VwGH 16.12.1975…

UFSW RV/3067-W/12Die Einhebung von Aussetzungszinsen ist nicht sachlich unbillig.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)31.01.2013

…ist es grundsätzlich nicht, einen Bescheid in einem weiteren (zusätzlichen) Verfahren auf seine Rechtmäßigkeit zu prüfen, es sei denn, es wäre die zweckentsprechende Rechtsverfolgung ausnahmsweise unverschuldetermaßen nicht möglich gewesen. Das Vorbringen, dass die mit Bescheiden vom 23. Dezember 2005 und 2. Mai 2006 verfügten Aussetzungen…

UFSZ1W ZRV/0576-Z1W/11Antrag auf Erlass der Aussetzungszinsen gem. Art. 239 ZK
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)21.01.2013

…hingegen nicht, einen Abgabenbescheid in einem weiteren (zusätzlichen) Verfahren auf seine Rechtmäßigkeit zu prüfen, es sei denn, es wäre die zweckentsprechende Rechtsverfolgung ausnahmsweise unverschuldetermaßen nicht möglich gewesen. Die Bf. irrt daher, wenn sie im Hinblick auf die dem Aussetzungsverfahren zugrunde liegende Zollschuldfestsetzung meint, die Unbilligkeit…

UFSK RV/0568-K/07Nachsicht von Abgabenschuldigkeiten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)08.05.2012

…einen Abgabenbescheid in einem weiteren (zusätzlichen) Verfahren auf seine Rechtmäßigkeit zu prüfen, es sei denn, es wäre die zweckentsprechende Rechtsverfolgung ausnahmsweise unverschuldetermaßen nicht möglich gewesen. Ein Verfahren nach § 236 BAO ist nicht das geeignete Mittel für eine nachträgliche inhaltliche Kontrolle der im Abgabenverfahren ergangenen Entscheidungen…

UFSW RV/3198-W/11Kein Vorsteuerabzug, wenn im Zeitpunkt der Rechnungslegung keine gültige UID-Nummer des Rechnungsausstellers besteht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.01.2012Teil 1/2

…der geltend gemachten Betriebsausgaben namhaft zu machen, vorliegt. Die Bezeichnung der Empfänger der aufgewendeten Beträge kann jedoch nicht als unverschuldetermaßen tatsächlich unmöglich angesehen werden, wenn dem Abgabepflichtigen die Bezeichnung der Empfänger aufgrund seines eigenen Verhaltens unmöglich wurde (Hinweis E 29.11.1988, 87/14/0203). …

UFSW RV/1309-W/071. Rechnungsmerkmale (§ 11 Abs. 1 UStG 1994) 2. Empfängerbenennung (§ 162 BAO)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.12.2011

…sichergestellt ist, dass der Steuerpflichtige den Empfänger konkret genannt hat. Eine gesetzwidrige Ermessensübung liegt nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes dann vor, wenn und soweit die Bw aus tatsächlichen Gründen unverschuldetermaßen gehindert gewesen wäre, den Empfänger der von ihr geltend gemachten Betriebsausgaben zu benennen (vgl. VwGH…

UFSW RV/1310-W/10Für vorgebliche Empfänger von Vertretungshonoraren bei Unmöglichkeit einer tatsächlichen Vertretung keine Betriebsausgaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.11.2011

…der Steuerpflichtige den Empfänger konkret genannt hat. Eine gesetzwidrige Ermessensübung liegt nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes dann vor, wenn und soweit der Bw. aus tatsächlichen Gründen unverschuldetermaßen gehindert gewesen wäre, den Empfänger der von ihm geltend gemachten Betriebsausgaben zu benennen (VwGH v. 16.12.1975…

UFSW RV/1462-W/08Die Benennung eines unauffindbaren, ungemeldeten Empfängers von Betriebsausgaben reicht nicht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.10.2011

…des Gesetzes und den Vorstellungen von Billigkeit und Zweckmäßigkeit zu entsprechen. Eine gesetzwidrige Ermessensübung liegt nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes dann vor, wenn und soweit der Bw aus tatsächlichen Gründen unverschuldetermaßen gehindert gewesen wäre, den Empfänger der von ihm geltend gemachten Betriebsausgaben zu benennen (vgl…

UFSW RV/1335-W/11Abgabennachsicht bei rechtswidrigem Abgabenbescheid
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.09.2011

…einen Abgabenbescheid in einem weiteren (zusätzlichen) Verfahren auf seine Rechtmäßigkeit zu prüfen, es sei denn, es wäre die zweckentsprechende Rechtsverfolgung ausnahmsweise unverschuldetermaßen nicht möglich gewesen. Ein Verfahren nach § 236 BAO ist nicht das geeignete Mittel für eine nachträgliche inhaltliche Kontrolle der im Abgabenverfahren ergangenen Entscheidungen…

UFSW RV/3133-W/10Keine Wiederaufnahme, wenn Beweismittel später entstanden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.03.2011

…des Bescheides existent, aber der Partei nicht bekannt war und auch der entscheidenden Behörde nicht zugänglich war, aber die bis dahin unverschuldetermaßen (ohne Verschulden der Partei) unzugängliche Urkunde ihrem Inhalt nach für die Sachbeurteilung des wieder aufzunehmenden Verfahrens von Bedeutung gewesen wäre (vgl. Stoll, BAO…

UFSW RV/4032-W/09Wiedereinsetzung im Zusammenhang mit Verwechslung der Währungsangabe.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.01.2011

…ein derartiges Ereignis daher dem steuerlichen Vertreter der Partei, so gibt es dann einen Wiedereinsetzungsgrund für die Partei ab, wenn das Ereignis für den Vertreter selbst unverschuldetermaßen eingetreten ist und für ihn unvorhergesehen und unabwendbar im Sinne der obigen Ausführungen war (vgl. Stoll, BAO-Kommentar…

UFSW RV/1688-W/07Kein Vorsteuerabzug bei Vorliegen von Rechnungsmängeln
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)26.11.2010

…der Steuerpflichtige den Empfänger konkret genannt hat. Eine gesetzwidrige Ermessensübung liegt nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes dann vor, wenn und soweit die Bw. aus tatsächlichen Gründen unverschuldetermaßen gehindert gewesen wäre, den Empfänger der von ihr geltend gemachten Betriebsausgaben zu benennen (vgl. VwGH 16.12.1975…

UFSW RV/3294-W/09Einwendungen gegen die Abgabenfestsetzung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.06.2010

…einem weiteren (zusätzlichen) Verfahren auf seine Rechtmäßigkeit zu prüfen, es sei denn, es wäre die zweckentsprechende Rechtsverfolgung ausnahmsweise unverschuldetermaßen nicht möglich gewesen (siehe noch einmal VwGH 8.3.1994, 91/14/0079). Ein Nachsichtsverfahren ersetzt weder ein Rechtsmittelverfahren (VwGH 17.5.1989, 85/13/0201…

UFSL RV/0387-L/08Keine sachlich bedingte Unbilligkeit bei Festsetzung von Aussetzungszinsen und bei unbeeinspruchter rechtswidriger Abgabenfestsetzung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.06.2010

…einen Abgabenbescheid in einem weiteren (zusätzlichen) Verfahren auf seine Rechtmäßigkeit zu prüfen, es sei denn, es wäre die zweckentsprechende Rechtsverfolgung ausnahmsweise unverschuldetermaßen nicht möglich gewesen. Ein Verfahren nach § 236 BAO ist nicht das geeignete Mittel für eine nachträgliche inhaltliche Kontrolle der im Abgabenverfahren ergangenen Entscheidungen…

UFSW RV/3293-W/09Nachsicht, persönliche Unbilligkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.04.2010

…einem weiteren (zusätzlichen) Verfahren auf seine Rechtmäßigkeit zu prüfen, es sei denn, es wäre die zweckentsprechende Rechtsverfolgung ausnahmsweise unverschuldetermaßen nicht möglich gewesen (siehe noch einmal VwGH 8.3.1994, 91/14/0079). Ein Nachsichtsverfahren ersetzt weder ein Rechtsmittelverfahren (VwGH 17.5.1989, 85/13/0201…

UFSW RV/3752-W/08Einwendungen gegen eine Schätzung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.09.2009

…einem weiteren (zusätzlichen) Verfahren auf seine Rechtmäßigkeit zu prüfen, es sei denn, es wäre die zweckentsprechende Rechtsverfolgung ausnahmsweise unverschuldetermaßen nicht möglich gewesen (siehe noch einmal VwGH 8.3.1994, 91/14/0079). Bereits für das Jahr 1999 wurde die Einkommensteuererklärung nicht fristgerecht eingereicht, Der Bw…