…Neben der unzureichenden Begründung des Erstbescheides, welche allerdings mit der ergangenen BVE nunmehr hinreichend ergänzt worden sei, bemängelte er vor allem seine niederschriftliche Befragung durch das FA in Abwesenheit seines steuerlichen Vertreters. Dies habe etwa durch ungenaue Fragestellungen zu unterschiedlich interpretierbaren Antworten geführt. Im Zusammenhang…
mündlichen Auskünfte an die Bw., die Übermittlung von Kopien der Bodenschätzungskarte am 25. September 2002, zahlreiche Vorhalteverfahren und in Bescheiden erfolgte Begründungen (vgl. Zurückweisungsbescheid vom 20. Dezember 2001, Bescheid betreffend Abweisung des Antrages auf Wertfortschreibung zum 1. Jänner 2001 vom 10. Juli 2002, Bescheid betreffend…
…Bescheide zu begründen, wird als Ausdruck eines rechtsstaatlichen Verwaltungsverfahrens angesehen (Walter - Mayer, Verwaltungsverfahrensrecht5, Rz 418). Verletzungen können somit unter Umständen die Verfassungsrechtssphäre berühren. Das innere Ausmaß der Begründungspflicht wird - wie schon oben erwähnt - letztlich durch das von der Rechtsordnung in seiner Allgemeinheit grundsätzlich anerkannte und…
…Allerdings sei daraus nicht ersichtlich gewesen, dass der Berufung wegen der fehlenden Begründung für die teilweise Ablehnung (betreffend NLP Kurs) nur teilweise stattgegeben worden sei. Das Finanzamt erließ daraufhin einen als "Bescheid 2000" bezeichneten Bescheid, wonach der Vorlageantrag vom 2.5.2003 gegen den Einkommensteuerbescheid…
…BAO), BGBl Nr. 1961/194 idgF, unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz aufgehoben. Begründung Mit Bestandsbescheinigung der Sicherheitsdirektion vom 26. Februar 1998 wurde der Bestand des Vereins im Sinne des § 9 des Vereinsgesetzes 1951 bescheinigt. Die Statuten vom 27. Oktober 1997 - soweit…
…Wiederaufnahmegrund angeführt hat. Das Finanzamt verabsäumte in seiner Begründung im Wiederaufnahmebescheid, die "neu hervorgekommenen Tatsachen" dezidiert zu benennen und diese auszuführen. Die bekämpfte Wiederaufnahme stützt sich sohin auf keinen Wiederaufnahmegrund. Die Rechtsmittelbehörde ist jedoch auf Grund obiger Ausführungen nicht berechtigt, eine fehlende, vom Finanzamt im…
…Das Verfahren ist diesbezüglich mangelhaft geblieben, so daß die Durchführung oder Wiederholung des Ermittlungsverfahrens unvermeidlich erscheint. Die angefochtenen Bescheide erleiden überdies jeweils an einem Begründungsmangel. Aus den angefochtenen Bescheiden lässt sich aus der rudimentären Begründung nicht entnehmen, welche Umstände und maßgeblicher Sachverhalt für die jeweilige…
…nachstehend angeführte Mängel aufweise. Gem. § 250 Abs. 1 lit. b bis d BAO würden die Erklärungen fehlen, in welchen Punkten die Bescheide angefochten würden, die Erklärungen welche Änderungen beantragt würden sowie die Begründung. Auf Grund des § 279 Abs. 1 iVm § 275 BAO würde die Behebung…
…Tatbestandselemente das Finanzamt zur Bescheidaufhebung nach § 299 Abs. 1 BAO berechtigen würden. Das bloße Zitieren eines Gesetzeswortlautes ohne Darlegung eines die Aufhebung begründenden konkreten Sachverhaltes ist keine ausreichende Begründung für das Vorliegen der Voraussetzung des § 299 Abs. 1 BAO und kann daher nicht in Hinblick…
…er mit Anbringen vom 19.6.2009 nachgekommen. Am 4.11.2009 erließ das Finanzamt einen Bescheid betreffend Aufhebung des Einkommensteuerbescheides 2008 gemäß § 299 BAO sowie einen neuen Bescheid betreffend Einkommensteuer für dieses Jahr. Die Begründung des Aufhebungsbescheides gemäß § 299 BAO lautet: "Gemäß § 299 Abs…
…hat ein Bescheid eine Begründung zu enthalten, wenn ihm ein Anbringen (§ 85 Abs. 1 oder 3 BAO) zugrunde liegt, dem nicht vollinhaltlich Rechnung getragen wird, oder wenn er von Amts wegen erlassen wird. Eine entgegen § 93 Abs. 3 lit a BAO fehlende oder mangelhafte Bescheidbegründung…
…Allein aus diesem Grund ist es notwendig, dass die Wiederaufnahmegründe in der Begründung des die Wiederaufnahme verfügenden Bescheides angeführt sind. Wie Stoll (BAO, 2944) ausgeführt hat, sind nach ständiger Rechtsprechung Begründungsmängel nicht wesentlich, "wenn die Voraussetzungen für die Wiederaufnahme des Verfahrens dem Grunde nach (zumindest…
…dies nicht zuletzt durch die Tatsache, dass die Bestellungen der Waren offenbar am Papier an die P ergangen seien, in Wahrheit aber der C, welche in der Organisation des Schmuggels eine führende Rolle gespielt habe, zugekommen seien. Zusammenfassend sei festzuhalten, dass es auf Grund der…
…KG) 1996/1997 (Einzelperson) wurden den abgabenrechtlichen Vorschriften entsprechend nicht entrichtet. Somit ist der Verdacht des oben angeführten Finanzvergehens in objektiver als auch in subjektiver Hinsicht gegeben." Diese Begründung erfüllt die oben dargestellten Begründungsanforderungen nicht. Aus den generellen Verweisen auf diverse - nicht näher bezeichnete - Betriebsprüfungsberichte…
…Finanzamtes genannt werden. Abweichend vom Grundsatz, dass Begründungsmängel erstinstanzlicher Bescheide im Berufungsverfahren saniert werden können, ist eine hinsichtlich der Darstellung der Aufhebungsgründe nach § 299 BAO fehlende bzw. unzureichende Begründung (wie auch bei der Beurteilung von Wiederaufnahmebescheiden) im Berufungsverfahren nicht sanierbar (vgl. ua. UFS 7.6…
…führen. Die fehlende Angabe der Wiederaufnahmegründe in der Begründung des mit Berufung angefochtenen Bescheides ist nicht nur in der Berufungsentscheidung, sondern auch in der Berufungsvorentscheidung nicht "nachholbar" (abweichend von dem Grundsatz, dass Begründungsmängel erstinstanzlicher Bescheide im Berufungsverfahren saniert werden können). Dies ergibt sich insbesondere daraus…
…Rechnung getragen wird. In der entsprechenden Begründung sind die Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens und die bei der Beweiswürdigung maßgebenden Erwägungen anzuführen, die darauf gestützte Beurteilung der Rechtsfrage ist klar und übersichtlich zusammenzufassen. Gemäß regelmäßiger Judikatur des VwGH kann ein Begründungsmangel einen wesentlichen Verfahrensmangel i S d …
…Tz. 10). Da die bekämpften Wiederaufnahmebescheide - laut Inhalt des Spruches und Begründung - sich im gegenständlichen Fall daher auf keinen tauglichen Wiederaufnahmegrund stützten, die Rechtsmittelbehörde auf Grund obiger Ausführungen aber nicht befugt war, die fehlenden, vom Finanzamt in den bekämpften Bescheiden nicht angeführten Wiederaufnahmegründe durch neue…
…Bedeutung für die Tragfähigkeit der Begründung ist die zusammenhängende Darstellung des von der Behörde festgestellten Sachverhaltes. Es ist dies jener Sachverhalt, den die Behörde als Ergebnis ihrer Überlegungen zur Beweiswürdigung als erwiesen annimmt. Das der zusammenhängenden Sachverhaltsdarstellung methodisch folgende Begründungselement eines Bescheides hat in der…
…1995 bis 1997) und 16. Februar 2000 (1998). Auf eine Begründung für die verfügte Wiederaufnahme dieser Verfahren in den genannten Bescheiden wurde verzichtet. Es fehlt darin auch jeder Hinweis auf die durchgeführte abgabenbehördliche Buch- und Betriebsprüfung. Gegen die letztgenannten Bescheide, nämlich jene für die Körperschaftsteuer…