…des angefochtenen Bescheides und der Berufungsvorentscheidung unter Zurückweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz zulässig und auch zweckmäßig, da ein umfangreiches Ermittlungsverfahren grundsätzlich durch die Abgabenbehörde erster Instanz durchzuführen ist. Es war daher wie im Spruch ausgeführt zu entscheiden. Innsbruck, am 8. Februar 2005
…der zuviel einbehaltenen Lohnsteuer ersucht. Dem vorgelegten Akteninhalt ist zu entnehmen, dass der Antrag auf Rückzahlung zu Unrecht einbehaltener Lohnsteuer beim Betriebsstättenfinanzamt des Arbeitgebers eingebracht worden ist. Dieses Finanzamt hat ein umfangreiches Ermittlungsverfahren durchgeführt. Da der Bw. an der Adresse ZZZZ mit Hauptwohnsitz gemeldet war…
…niedrigere Einmal-Sonderzahlungen von seinem deutschen Arbeitgeber erhalten habe als in der ursprünglichen Beilage zur Einkommensteuererklärung 2006. In der Folge führte die Amtspartei in Bezug auf die anteiligen Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung ein umfangreiches Ermittlungsverfahren durch und ersuchte um belegmäßigen Nachweis hinsichtlich der gesamten diesbezüglichen Aufwendungen…
…Meldebestätigung, eine Mietvereinbarung, eine Vollmacht jeweils in Kopie sowie eine Universitätsbesuchsbestätigung samt beglaubigter Übersetzung angeschlossen. Dem Akteninhalt ist zu entnehmen, dass das Finanzamt wegen fehlender Lohnzettel ein umfangreiches Ermittlungsverfahren durchgeführt hat. Außerdem hat das Finanzamt am 17. Juli 2009 an den steuerlichen Vertreter des Bw…
…Der X- beantrage daher, die Liegenschaft EZ y, KG z-, als landwirtschaftlichen Betrieb zu bewerten. Das Finanzamt A führte ein umfangreiches Ermittlungsverfahren durch. Die P teilte im Juni 2006 mit, dass die berufungsgegenständliche Liegenschaft Teil des großräumigen, vorwiegend berufsgärtnerisch genutzten Gebietes zwischen der c- Straße…
…beiden Arbeitsstätten in G. und in H. zurückgelegt worden, wofür ein Abzug von 10.838,80 ATS als Werbungskosten beantragt werde. Im Anschluss führte das Finanzamt ein umfangreiches Ermittlungsverfahren durch, das im Wesentlichen Übereinstimmungsmängel zwischen den Aufzeichnungen des Bw und den Spiel- bzw. Stundenplänen ergab.…
…Das Finanzamt wertete diese als Berufung gegen die am 4.11.2009 zugestellten Abgabenbescheide, und leitete ein umfangreiches Ermittlungsverfahren zur Feststellung der Besteuerungsgrundlagen ein. Im Zuge dessen wurde die Berufungswerberin unter anderem schriftlich mit Erinnerung vom 30.7.2010 aufgefordert, die Zusammenfassenden Meldungen gemäß Art…
…gegenständlichen Beschwerde lediglich zu überprüfen war, ob ein hinreichend begründeter Verdacht vorliegt. Nicht jedoch ist es Aufgabe der Rechtsmittelbehörde in diesem Verfahrensstadium bereits ein umfangreiches Ermittlungsverfahren durchzuführen und das Vorliegen eines Finanzvergehens konkret nachzuweisen, weil diese Aufgabe dem Untersuchungsverfahren zukommt. Mit der Einleitung des Finanzstrafverfahrens…
…Haftung liegt. Die Angemessenheit hängt dabei von den Umständen des Einzelfalles ab. Wird beispielsweise vom Finanzamt ein umfangreiches Ermittlungsverfahren zur Frage der haftungsrechtlichen Verantwortlichkeit des möglichen Haftungspflichtigen durchgeführt, rechtfertigt dies selbstverständlich eine dadurch bedingte spätere Geltendmachung der Haftung. Aus dem Akt sind weitere Gründe, weshalb…
…29. März 2012, 2009/15/0084 bestätigt wurde, liegt nämlich ein umfangreiches Ermittlungsverfahren durch die Abgabenbehörden (Betriebsprüfung des Finanzamtes, Vorhalteverfahren des Unabhängigen Finanzsenates) zu Grunde. Sämtliche Bedenken des Berufungswerbers gegen die Rechtmäßigkeit des Ermittlungsverfahrens der Abgabenbehörden hat der Verwaltungsgerichtshof im Erkenntis vom 29. März 2012…
…der Prüfung, ob genügend Verdachtsgründe gegeben sind, geht es nicht darum, bereits ein umfangreiches Ermittlungsverfahren durchzuführen und das Vorliegen eines Finanzvergehens konkret nachzuweisen, sondern lediglich darum, ob ein hinreichend begründeter Tatverdacht vorliegt. Ob im konkreten Einzelfall die Verdachtsgründe für die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens ausreichen, ist…
…auf den objektiven als auch den subjektiven Tatbestand erstrecken. Bei der Prüfung, ob genügend Verdachtsgründe gegeben sind, geht es nicht darum, bereits ein umfangreiches Ermittlungsverfahren durchzuführen und das Vorliegen eines Finanzvergehens konkret nachzuweisen, sondern lediglich darum, ob ein hinreichend begründeter Tatverdacht vorliegt. Gemäß § 119 Abs…
…der Prüfung, ob genügend Verdachtsgründe gegeben sind, geht es nicht darum, bereits ein umfangreiches Ermittlungsverfahren durchzuführen und das Vorliegen eines Finanzvergehens konkret nachzuweisen, sondern lediglich darum, ob ein hinreichend begründeter Tatverdacht vorliegt. Ob im konkreten Einzelfall die Verdachtsgründe für die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens ausreichen, ist…
…Die Angemessenheit hängt dabei von den Umständen des Einzelfalles ab. Wird beispielsweise vom Finanzamt ein umfangreiches Ermittlungsverfahren zur Frage der haftungsrechtlichen Verantwortlichkeit des möglichen Haftungspflichtigen durchgeführt, rechtfertigt dies selbstverständlich eine dadurch bedingte spätere Geltendmachung der Haftung. Im Rahmen der mündlichen Berufungsverhandlung wurde dazu vom Vertreter…
…A gewesen, danach sei es wieder zu einer einwöchigen Unterbrechung gekommen. 6.) Der Bw wurde mit der Ansicht des Finanzamtes konfrontiert. Ferner wurde vom Unabhängigen Finanzsenat ein umfangreiches Ermittlungsverfahren durchgeführt. 7.) In den Schreiben des steuerlichen Vertreters vom 27. September 2011 und 29. September 2011…
…der Prüfung, ob genügend Verdachtsgründe gegeben sind, geht es nicht darum, bereits ein umfangreiches Ermittlungsverfahren durchzuführen und das Vorliegen eines Finanzvergehens konkret nachzuweisen, sondern lediglich darum, ob ein hinreichend begründeter Tatverdacht vorliegt. Ob im konkreten Einzelfall die Verdachtsgründe für die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens ausreichen, ist…
…Jahren nach Feststehen der Uneinbringlichkeit (Konkurseröffnung 2007) bis zur Haftungsinanspruchnahme (2011) eine Haftung der Geschäftsführer auszusprechen, berücksichtigt werden, zumal im anhängigen Verfahren darüber hinaus auch noch ein umfangreiches Ermittlungsverfahren erforderlich wäre. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 9 Abs. 1 BAO haften die in den …
…Jahren nach Feststehen der Uneinbringlichkeit (Konkurseröffnung 2007) bis zur Haftungsinanspruchnahme (2011) eine Haftung der Geschäftsführer auszusprechen, berücksichtigt werden, zumal im anhängigen Verfahren darüber hinaus auch noch ein umfangreiches Ermittlungsverfahren erforderlich wäre. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 9 Abs. 1 BAO haften die in den …
…auf den objektiven als auch den subjektiven Tatbestand erstrecken. Bei der Prüfung, ob genügend Verdachtsgründe gegeben sind, geht es nicht darum, bereits ein umfangreiches Ermittlungsverfahren durchzuführen und das Vorliegen eines Finanzvergehens konkret nachzuweisen, sondern lediglich darum, ob ein hinreichend begründeter Tatverdacht vorliegt. Gemäß § 119 Abs…
…der Prüfung, ob genügend Verdachtsgründe gegeben sind, geht es nicht darum, bereits ein umfangreiches Ermittlungsverfahren durchzuführen und das Vorliegen eines Finanzvergehens konkret nachzuweisen, sondern lediglich darum, ob ein hinreichend begründeter Tatverdacht vorliegt. Im Spruch des Einleitungsbescheides muss das dem Beschuldigten zur Last gelegte Verhalten, das…